Spitex Oberglatt
Viele gehen davon aus, dass die Spitex zugeteilt wird wie ein Schulkreis. Das stimmt nicht: Sie wählen den Leistungserbringer selbst.
Was das praktisch bedeutet, worauf sich die Wahl stützen kann und welche Leistungen wir in Oberglatt erbringen, steht auf dieser Seite.
Die freie Wahl ist gesetzlich geregelt
Art. 41 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes hält fest, dass Versicherte für die ambulante Behandlung unter den zugelassenen Leistungserbringern frei wählen können, die für die Behandlung ihrer Krankheit geeignet sind.
Niemand muss Ihnen einen Dienst zuweisen, und Ihre Entscheidung hat keine Folgen für die Finanzierung: Was die Krankenkasse an die Pflichtleistungen zahlt, legt Art. 7a Abs. 1 KLV schweizweit einheitlich fest.
Voraussetzung ist die Zulassung zur Abrechnung. Unsere ZSR-Nummer V534231 ist im Impressum aufgeführt.
Was wir in Oberglatt erbringen
| Leistung | Was dazu gehört |
|---|---|
| Grund- und Behandlungspflege | Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfe; dazu Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern |
| Unterstützung für pflegende Angehörige | Ferienvertretung, einzelne Einsätze oder ganze Tage, dazu Beratung zu allen Massnahmen |
| Betreuung und Alltagsbegleitung | Gesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und Einkäufen, dazu die 24h-Betreuung und -Pflege |
| Haushaltshilfe | Staubsaugen, Küche und Bad reinigen, das Bett frisch beziehen und auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen |
| Bedarfsabklärung und Behördengänge | Abklärung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten mit Berechnung von Umfang und Kosten; Hilfe im Kontakt mit den Behörden und beim Ausfüllen von Gesuchen |
| Beratung in Gesundheitsfragen | Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und Umgang mit einer Diagnose, bei Bedarf in Rücksprache mit einem Mediziner |
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Palliative Care in Oberglatt
Eine eigene Ortsseite gibt es dafür nicht, die Leistung sehr wohl. Beschrieben ist sie auf unserer allgemeinen Seite zur Palliative Care: als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern.
Zwei Angaben derselben Seite sind für Angehörige in Oberglatt wichtig: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht, und Angehörige werden in ihrer Trauerarbeit unterstützt. Erreichbar sind wir dafür rund um die Uhr.
Wann es eine ärztliche Anordnung braucht
- Grundpflege, Behandlungspflege, Abklärung und Beratung: mit Anordnung nach Art. 7 KLV, Abrechnung über die Krankenkasse
- Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe: ohne Anordnung, selbst getragen
Die zweite Gruppe lässt sich unabhängig von einer Diagnose vereinbaren – auch dann, wenn in Oberglatt noch gar keine Pflege im Spiel ist.
Was es kostet
Bei den Pflichtleistungen zahlt die Krankenkasse einen festen Beitrag pro Stunde. Unsere Tarifliste nennt die Werte nach Art. 7a Abs. 1 KLV:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Den Teil oberhalb dieser Beiträge deckt die Restfinanzierung ab. Wer sie trägt, bestimmen laut Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone; für Oberglatt ist das der Kanton Zürich, der sie den Wohngemeinden überträgt. Alles ausserhalb der Grundversicherung läuft über den Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde derselben Liste.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
So erreichen Sie uns
Telefonisch unter 044 330 40 00, laut unseren Leistungsseiten rund um die Uhr, oder schriftlich über das Kontaktformular. Für ein erstes Gespräch über einen Einsatz in Oberglatt reicht der Anruf.
Häufige Fragen
Kann ich die Spitex frei wählen?
Ja. Art. 41 Abs. 1 KVG räumt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern ein.
Ändert sich dadurch etwas an den Kosten?
An den Beiträgen der Krankenkasse nicht: Sie sind in Art. 7a Abs. 1 KLV schweizweit gleich festgelegt.
Welche Leistungen bieten Sie an?
Pflegerisch Grund- und Behandlungspflege sowie Palliative Care; im Alltag Betreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Behördengänge; dazu Bedarfsabklärung, Beratung in Gesundheitsfragen und Unterstützung für pflegende Angehörige.
Wofür brauche ich eine ärztliche Anordnung?
Für die Leistungen, die über die Grundversicherung abgerechnet werden – Grund- und Behandlungspflege nach Art. 7 KLV.
Was bleibt am Ende an mir hängen?
Drei Posten: die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag, die Wegkosten und – bei Pflichtleistungen – der Rest, den die Restfinanzierung offen lässt. Die ersten beiden stehen in unserer Tarifliste.
Wie beginnt die Zusammenarbeit?
Sie rufen an unter 044 330 40 00; als Nächstes kommen wir für die Bedarfsabklärung vorbei.
Sie wussten nicht, dass Sie wählen können
Damit sind Sie nicht allein. Rufen Sie an – wir sagen Ihnen, was in Ihrer Situation möglich ist und was es kostet.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch