Haushaltshilfe in Oberglatt
Bei der Haushaltshilfe stellt sich vor der Frage nach den Kosten eine andere: einmalig oder regelmässig? Davon hängt ab, was sie bringt.
Diese Seite beschreibt beide Varianten für Haushalte in Oberglatt.
Was übernommen wird
Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad, das frische Beziehen des Bettes: Das sind die Arbeiten, die unsere Seite zur Haushaltshilfe aufzählt. Sie sagt weiter, dass auf Wunsch bei allen Aufgaben geholfen wird, die zu Hause anfallen, und dass Sie darauf zählen können, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.
Eine ärztliche Anordnung braucht es dazu nicht, denn Art. 7 KLV betrifft allein die Pflichtleistungen.
Einmalig
Ein Grund dafür kann ein Spitalaufenthalt sein, ein angekündigter Besuch oder Liegengebliebenes. Verrechnet wird nach Aufwand, den Umfang vereinbaren wir vorher.
Der Nachteil liegt auf der Hand: Es ändert nichts an der Woche danach.
Regelmässig
Hier liegt der Nutzen woanders. Ein wiederkehrender Termin hält den Zustand, statt ihn herzustellen – und er lässt sich mit anderen Leistungen zusammenlegen.
Kommt im selben Einsatz Pflege oder Betreuung dazu, stehen diese Teile getrennt auf der Rechnung – angefahren wird Oberglatt aber nur einmal.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was es kostet
Zu den Pflichtleistungen der Krankenpflege-Versicherung zählt Haushaltshilfe nicht. In unserer Tarifliste steht dafür der Grundtarif für Zusatzleistungen von CHF 46.00 pro Stunde; gerechnet wird nach Aufwand. Hinzu kommen die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer) sowie in Randzeiten, an Wochenenden und an Feiertagen CHF 8.00 pro Stunde.
Daneben die Ansätze der Pflichtleistungen, ebenfalls aus unserer Tarifliste und entsprechend Art. 7a Abs. 1 KLV:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Wie sich ein Einsatz in Oberglatt auf diese Positionen aufteilt, ergibt die Bedarfsabklärung – laut unserer Seite dazu gemeinsam mit Ihnen.
Wer sich beteiligen kann
Ob eine Zusatzversicherung Haushaltshilfe mitträgt, entscheidet Ihre Police. Bei Ergänzungsleistungen können Krankheits- und Behinderungskosten übernommen werden; zuständig ist die EL-Stelle des Wohnkantons.
Häufige Fragen
Welche Arbeiten umfasst die Haushaltshilfe?
Aufgezählt sind Staubsaugen, Küche und Bad reinigen, das Bett frisch beziehen – auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen.
Geht auch ein einmaliger Einsatz in Oberglatt?
Ja. Den Umfang vereinbaren wir vorher, verrechnet wird nach Aufwand.
Brauche ich eine Verordnung?
Nein, Art. 7 KLV gilt allein für die Pflichtleistungen.
Zahlt die Krankenkasse etwas daran?
Aus der Grundversicherung nicht. In der Tarifliste steht ein Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Beteiligt sich eine Zusatzversicherung?
Das steht in Ihrer Police und lässt sich nur dort nachlesen.
Kann die Haushaltshilfe mit der Pflege zusammengelegt werden?
Ja. Auf der Rechnung bleiben die Teile getrennt.
Einmalig oder jede Woche?
Beides geht, und beides kostet Unterschiedliches. Sagen Sie uns, was ansteht – wir rechnen es vor.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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