Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Oberglatt

Pflege zu Hause in Oberglatt zu organisieren heisst, mit drei Stellen zu sprechen. Keine davon ersetzt die anderen, und in jeder geht es um etwas anderes.

Diese Seite sagt, worum es in welchem Gespräch geht – damit niemand bei der falschen Stelle anfängt.

Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Oberglatt – Vitality Spitex

Gespräch 1: mit uns

Thema ist der Bedarf. Unsere Seite zur Bedarfsabklärung hält fest, dass wir ihn zusammen mit Ihnen und Ihren Ärzten abklären und dabei Umfang und Kosten berechnen. Bei Ihnen zu Hause in Oberglatt, nicht am Telefon.

Was danach feststeht:

  • welche Leistungen nötig sind
  • in welchem Umfang
  • was davon über die Krankenkasse läuft und was privat getragen wird

Nützlich zur Hand zu haben, ohne Bedingung zu sein: eine bereits vorliegende Anordnung, der Name Ihrer Krankenkasse und die Nummer der Praxis, die Sie behandelt.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Gespräch 2: mit der ärztlichen Praxis

Thema ist die Anordnung. Art. 7 KLV verlangt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag, damit Grund- und Behandlungspflege über die Grundversicherung abgerechnet werden können.

Dieses Gespräch können wir nicht führen und nicht ersetzen. Wir können aber benennen, was aus pflegerischer Sicht gebraucht wird – eine Angabe, die in der Praxis fehlen kann.

Gespräch 3: mit den Amtsstellen

Thema sind Ansprüche, die an der Pflegebedürftigkeit hängen und mit der Pflege selbst nichts zu tun haben:

GesuchZuständigQuelle
HilflosenentschädigungAusgleichskasse beziehungsweise IV-StelleAHV/IV-Merkblatt 4.13
Betreuungsgutschriftenkantonale AusgleichskasseAHV/IV-Merkblatt 1.03
ErgänzungsleistungenEL-Stelle des WohnkantonsAHV/IV-Merkblätter

Was wir dabei übernehmen, steht auf unserer Seite zu Behördengängen: Hilfe im Kontakt mit den Behörden und beim Ausfüllen, auf Wunsch die Begleitung zum Termin, nach Möglichkeit die Erledigung für Sie. In der Tarifliste erscheint dafür keine eigene Position; klären Sie die Verrechnung deshalb vorher mit uns.

Die Restfinanzierung ist übrigens kein viertes Gespräch: Sie wird nach Art. 25a Abs. 5 KVG von den Kantonen geregelt, im Kanton Zürich über die Wohngemeinden, und läuft ohne Zutun der Klientin oder des Klienten.

Was die Abklärung kostet

Für Abklärung und Beratung nennt unsere Tarifliste einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 76.90 pro Stunde, entsprechend Art. 7a Abs. 1 KLV. Voraussetzung für die Abrechnung über die Grundversicherung ist auch hier eine ärztliche Anordnung nach Art. 7 KLV.

Zur Frage, ob ein erstes Gespräch verrechnet wird, enthält die veröffentlichte Tarifliste keine Angabe. Rufen Sie uns dazu bitte an.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Beratung in Gesundheitsfragen

Neben dem Pflegebedarf nennt unsere Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und den Umgang mit einer Diagnose.

Dieselbe Seite hält fest, dass bei Bedarf Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten genommen wird, dass ein Netzwerk an Spezialisten besteht und dass auf Wunsch direkt Ihr persönlicher Arzt einbezogen wird.

Häufige Fragen

Mit wem muss ich zuerst sprechen?

Am einfachsten mit uns, unter 044 330 40 00. Nötig wird die ärztliche Anordnung erst, wenn über die Grundversicherung abgerechnet werden soll.

Was wird bei der Bedarfsabklärung besprochen?

Den Bedarf klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten; Umfang und Kosten werden dabei berechnet.

Können Sie die Anordnung ausstellen?

Nein. Art. 7 KLV verlangt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag; das ist Sache der behandelnden Praxis.

Ist das erste Gespräch kostenlos?

Dazu steht in der veröffentlichten Tarifliste nichts. Bitte fragen Sie uns direkt.

Wer kümmert sich um die Restfinanzierung?

Sie wird nach Art. 25a Abs. 5 KVG von den Kantonen geregelt, im Kanton Zürich über die Wohngemeinden.

Unterstützen Sie bei Gesuchen?

Genannt sind Hilfe beim Ausfüllen und, wenn Sie es wünschen, die Begleitung zum Termin in Oberglatt oder bei der zuständigen Stelle.

Wer berät zu Hilfsmitteln?

Dieses Thema steht zusammen mit der Wohnungsanpassung auf unserer Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen.

Fangen Sie mit Gespräch 1 an

Es kostet einen Anruf und ordnet die beiden anderen. Danach wissen Sie, wer wofür zuständig ist.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Oberglatt

Haben Sie Fragen zur Pflege zu Hause? Schreiben Sie uns – oder rufen Sie einfach an.

044 330 40 00

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