Unterstützung für pflegende Angehörige in Oberglatt
Kurze Phasen lassen sich überstehen. Schwierig wird es, wenn die Pflege kein Ende absehen lässt – dann zählt nicht, was einmal geht, sondern was sich wiederholen lässt.
Diese Seite ist für Angehörige in Oberglatt gedacht, bei denen die Pflege auf Dauer angelegt ist.
Entlastung, die sich wiederholt
Unsere Leistungsseite für pflegende Angehörige nennt drei Formen. Zwei davon sind auf Wiederholung angelegt:
| Form | Rhythmus |
|---|---|
| Ganze Tage | ein fester Tag, der sich wiederholt |
| Einzelne Einsätze | nach Bedarf, auch regelmässig |
| Ferienvertretung | einmalig, für eine geplante Abwesenheit |
Dazu nennt dieselbe Seite die Beratung zu allen Massnahmen und hält fest, dass wir unterstützend bereitstehen.
Ein fester Tag pro Woche wirkt anders als dieselbe Stundenzahl im Notfall: Er lässt sich planen. Was bei Ihnen in Oberglatt einzurichten ist, klärt die Bedarfsabklärung.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Ansprüche, die mit der Dauer zu tun haben
| Leistung | Bezug zur Dauer | Quelle |
|---|---|---|
| Hilflosenentschädigung | setzt voraus, dass die Hilfe für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd nötig ist | AHV/IV-Merkblatt 4.13 |
| Betreuungsgutschriften | wirken erst später: nicht ausbezahlt, sondern bei der Rentenberechnung angerechnet | AHV/IV-Merkblatt 1.03 |
| Ergänzungsleistungen | können Krankheits- und Behinderungskosten übernehmen | EL-Stelle des Wohnkantons |
Die zweite Zeile ist der Grund, warum sich eine frühe Abklärung lohnt: Betreuungsgutschriften wirken auf die spätere Rente, nicht auf die laufenden Kosten.
Die Gesuche laufen bei amtlichen Stellen. Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe im Kontakt mit den Behörden, beim Ausfüllen und auf Wunsch Begleitung zum Termin; wie das verrechnet wird, klären Sie bitte vorab mit uns.
Wo Entlastung an Grenzen stösst
Zwei Dinge lassen sich nicht wegorganisieren, und es wäre unredlich, das anders darzustellen:
- Die fachliche Verantwortung für angeordnete Massnahmen bleibt bei der Pflege und bei der ärztlichen Seite. Das ist eine Entlastung, keine Abgabe von Entscheidungen.
- Die emotionale Seite der Pflege bleibt bei den Angehörigen. Entlastung schafft Zeit und Abstand, nicht Distanz.
Was sich organisieren lässt, ist die Arbeit. Das ist genug, um den Unterschied zu machen.
Was die Entlastung kostet
Je nachdem, was übernommen wird. Angeordnete Grund- und Behandlungspflege wird nach den Beiträgen der Krankenkasse abgerechnet, die unsere Tarifliste nach Art. 7a Abs. 1 KLV nennt. Für Betreuung und Haushaltshilfe nennt dieselbe Liste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Häufige Fragen
Geht Entlastung auch regelmässig?
Ganze Tage und einzelne Einsätze sind beide genannt, und beide lassen sich in Oberglatt wiederkehrend vereinbaren.
Können wir in die Ferien?
Die Ferienvertretung ist auf unserer Leistungsseite für pflegende Angehörige als eigene Form genannt.
Wird meine Pflegearbeit angerechnet?
Betreuungsgutschriften werden nach AHV/IV-Merkblatt 1.03 nicht ausbezahlt, sondern bei der Rentenberechnung angerechnet.
Wem steht die Hilflosenentschädigung zu?
Der pflegebedürftigen Person. Die Bedingungen stehen im AHV/IV-Merkblatt 4.13.
Wer hilft bei den Gesuchen?
Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe beim Ausfüllen und auf Wunsch die Begleitung zum Termin.
Beraten Sie auch, wenn wir die Pflege selbst weiterführen?
Die Beratung zu allen Massnahmen ist auf unserer Leistungsseite als eigene Leistung genannt.
Wenn absehbar ist, dass es länger dauert
Dann lohnt sich eine Planung, die das berücksichtigt. Rufen Sie an – wir schauen, was sich wiederholbar einrichten lässt.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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