Spitex Dübendorf
Spitex-Leistungen sehen von aussen gleich aus: Jemand kommt nach Hause und hilft. Bezahlt werden sie aber auf drei völlig verschiedenen Wegen.
Diese Seite sortiert das Angebot für Dübendorf nach diesen drei Wegen – weil die Frage, wer bezahlt, oft vor der Frage steht, wie die Leistung heisst.
Welt 1: Was die Krankenkasse trägt
Grundpflege, Behandlungspflege sowie Abklärung und Beratung sind Pflichtleistungen der Krankenpflege-Versicherung. Die Kasse zahlt dafür einen festen Beitrag pro Stunde, nicht den vollen Preis. Die Ansätze stehen in Art. 7a Abs. 1 KLV und gelten schweizweit gleich; unsere Tarifliste nennt sie so:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Zwei Bedingungen hängen daran, in Dübendorf wie im ganzen Kanton. Erstens braucht es nach Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag. Zweitens bleibt eine Differenz zwischen Kassenbeitrag und tatsächlichen Kosten: die Restfinanzierung. Wer sie trägt, regeln nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone – im Kanton Zürich die Wohngemeinden.
- Grundpflege – Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfe
- Behandlungspflege – Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern
- Bedarfsabklärung – Abklärung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten, mit Berechnung von Umfang und Kosten
Welt 2: Was privat läuft
Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe gehören nicht zu den Pflichtleistungen. Das hat zwei Seiten: Es braucht keine Verordnung, und die Grundversicherung zahlt nichts daran.
Unsere Tarifliste nennt dafür einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde, abgerechnet nach Aufwand.
- Betreuung und Alltagsbegleitung – Gesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und Einkäufen, dazu die 24h-Betreuung und -Pflege
- Haushaltshilfe – Staubsaugen, Küche und Bad reinigen, das Bett frisch beziehen und auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Welt 3: Wo Beiträge Dritter greifen
Zwischen den beiden ersten Welten liegt eine dritte, die oft übersehen wird: Leistungen, die an die Pflegebedürftigkeit selbst anknüpfen und unabhängig davon sind, wer die Pflege erbringt.
| Leistung | Zuständig | Quelle |
|---|---|---|
| Hilflosenentschädigung | Ausgleichskasse beziehungsweise IV-Stelle | AHV/IV-Merkblatt 4.13 |
| Betreuungsgutschriften | kantonale Ausgleichskasse | AHV/IV-Merkblatt 1.03 |
| Ergänzungsleistungen | EL-Stelle des Wohnkantons | AHV/IV-Merkblätter |
| Zusatzversicherung | Ihre Versicherung | Ihre Police |
Beim Kontakt mit diesen Stellen hilft unsere Pflegeberatung in Dübendorf; laut unserer Seite zu Behördengängen umfasst das den Kontakt mit den Behörden, das Ausfüllen und auf Wunsch die Begleitung zum Termin.
Leistungen, die in mehreren Welten vorkommen
Zwei Angebote lassen sich nicht einer einzigen Welt zuordnen, weil sie aus mehreren Leistungen zusammengesetzt sind:
Palliative Care
Unsere Seite zur Palliative Care beschreibt, wie sich Pflege, Betreuung und Begleitung in dieser Situation verbinden. Abgerechnet wird nach den Leistungen, die tatsächlich erbracht werden.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Auch hier hängt die Finanzierung davon ab, was übernommen wird – Einzelheiten auf der Seite für pflegende Angehörige.
Was in keiner Welt gedeckt ist
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Diese Posten fallen unabhängig davon an, welcher Welt die Leistung zugeordnet ist. Sie erklären, warum eine Rechnung anders aussehen kann, als die Stundenansätze vermuten lassen – deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten.
Sie wählen die Spitex selbst
Nach Art. 41 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes können Versicherte für die ambulante Behandlung unter den zugelassenen Leistungserbringern frei wählen, die für die Behandlung ihrer Krankheit geeignet sind. Eine Zuteilung durch die Wohngemeinde braucht es dafür nicht.
Die Abrechnung mit den Krankenversicherern läuft bei uns über die ZSR-Nummer V534231, die im Impressum steht.
Häufige Fragen
Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse in Dübendorf?
Grundpflege, Behandlungspflege sowie Abklärung und Beratung, mit ärztlicher Anordnung nach Art. 7 KLV. Die Beiträge je Stunde nennt Art. 7a Abs. 1 KLV, unsere Tarifliste führt dieselben Werte.
Warum zahle ich trotz Kassenbeitrag noch etwas?
Weil der Beitrag nicht den vollen Preis deckt. Die Differenz ist die Restfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG; dazu kommen laut unserer Tarifliste die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag und die Wegkosten.
Was kostet Betreuung oder Haushaltshilfe?
Beides sind keine Pflichtleistungen. Unsere Tarifliste nennt dafür einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde, abgerechnet nach Aufwand.
Brauche ich für alles eine ärztliche Verordnung?
Nein, nur für die Pflichtleistungen. Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe lassen sich ohne Verordnung vereinbaren.
Wer trägt die Restfinanzierung?
Das regeln nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone. Im Kanton Zürich sind die Wohngemeinden zuständig.
Muss ich die Spitex meiner Gemeinde nehmen?
Nein. Art. 41 Abs. 1 KVG räumt die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern ein.
Wie fange ich an?
Mit einem Anruf unter 044 330 40 00. Danach folgt die Bedarfsabklärung, bei der laut unserer Seite dazu Umfang und Kosten berechnet werden.
Unklar, in welche Welt Ihr Bedarf fällt?
Das ist der Normalzustand am Anfang. Rufen Sie an – wir ordnen die Situation ein, bevor es um Formulare geht.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch