Unterstützung für pflegende Angehörige in Dübendorf
Solange alles läuft, läuft es. Die kritische Frage bei häuslicher Pflege ist nicht der Normaltag, sondern der Tag, an dem die pflegende Person ausfällt.
Diese Seite behandelt genau diese Unterbrüche – geplante und ungeplante – und zeigt, was sich für einen Haushalt in Dübendorf vorher regeln lässt.
Die geplante Unterbrechung: Ferien
Der einfachste Fall, weil er ein Datum hat. Unsere Seite zur Unterstützung für pflegende Angehörige nennt die Ferienvertretung als eigene Leistung: Die Pflege läuft weiter, während die pflegende Person weg ist.
Was dabei übernommen wird, gehört vor die Abreise auf den Tisch. Die Einordnung läuft über die Bedarfsabklärung, bei der laut unserer Seite dazu auch Umfang und Kosten berechnet werden.
Die ungeplante Unterbrechung: Krankheit oder Spital
Hier fällt die Vorbereitungszeit weg. Was vorher nicht geklärt ist, muss in dem Moment geklärt werden, in dem ohnehin schon etwas schiefgeht – deshalb lohnt sich der Blick darauf, solange in Dübendorf noch alles läuft.
Drei Dinge lassen sich im Voraus festhalten, ohne dass etwas vereinbart sein muss:
- Welche Handgriffe sind täglich nötig, und welche davon sind angeordnet? Angeordnete Massnahmen laufen als Behandlungspflege und setzen nach Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung voraus.
- Welche Ärztin oder welcher Arzt ist zuständig, und wo liegt eine bestehende Anordnung?
- Wer ist erreichbar, wenn die pflegende Person es nicht ist?
Unsere Nummer 044 330 40 00 ist laut unseren Leistungsseiten rund um die Uhr erreichbar. Ein Anruf vor dem Ernstfall kostet nichts an Zeit, die dann fehlt.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Die schleichende Unterbrechung: es wird zu viel
Der dritte Fall hat kein Datum und keinen Auslöser. Er zeigt sich daran, dass eigene Termine verschoben werden, dass Schlaf fehlt oder dass bei einzelnen Handgriffen Unsicherheit bleibt.
Dafür nennt unsere Leistungsseite zwei Formen neben der Ferienvertretung: einzelne Einsätze und ganze Tage. Dazu die Beratung zu allen Massnahmen, bei der wir laut derselben Seite unterstützend bereitstehen.
Ansprüche, die unabhängig davon bestehen
| Leistung | Worum es geht | Quelle |
|---|---|---|
| Hilflosenentschädigung | für Personen, die für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe angewiesen sind | AHV/IV-Merkblatt 4.13 |
| Betreuungsgutschriften | werden nicht ausbezahlt, sondern bei der späteren Rentenberechnung angerechnet | AHV/IV-Merkblatt 1.03 |
| Ergänzungsleistungen | können Krankheits- und Behinderungskosten übernehmen | EL-Stelle des Wohnkantons |
Die Gesuche dazu laufen für Dübendorfer Haushalte über die Ausgleichskasse, die IV-Stelle und die EL-Stelle. Unterstützung dabei nennt unsere Seite zu Behördengängen; wie sie verrechnet wird, klären Sie bitte vorab mit uns.
Was die Entlastung kostet
Das hängt davon ab, was übernommen wird. Angeordnete Grund- und Behandlungspflege wird nach den Beiträgen der Krankenkasse abgerechnet, wie sie unsere Tarifliste nach Art. 7a Abs. 1 KLV nennt. Für Betreuung und Haushaltshilfe nennt dieselbe Liste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Häufige Fragen
Wir planen Ferien – wer übernimmt solange?
Die Ferienvertretung steht als eigene Leistung auf unserer Seite für pflegende Angehörige. Der Umfang wird vorher festgelegt.
Was ist, wenn ich selbst krank werde?
Dann zählt, was vorher geklärt ist. Rufen Sie an, sobald sich das abzeichnet – unsere Nummer ist laut unseren Leistungsseiten rund um die Uhr erreichbar.
Geht Entlastung auch stundenweise?
Unsere Leistungsseite nennt einzelne Einsätze neben den ganzen Tagen.
Erhalte ich für die Pflege eine Entschädigung?
Betreuungsgutschriften werden nach AHV/IV-Merkblatt 1.03 nicht ausbezahlt, sondern bei der Rentenberechnung angerechnet. Die Hilflosenentschädigung nach Merkblatt 4.13 steht der pflegebedürftigen Person zu.
Wer hilft bei den Gesuchen?
Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe im Kontakt mit den Behörden, beim Ausfüllen und auf Wunsch die Begleitung zum Termin.
Beraten Sie auch ohne Pflegeauftrag?
Die Beratung zu allen Massnahmen steht als eigene Leistung auf unserer Seite für pflegende Angehörige.
Was passiert, wenn Sie ausfallen?
Wenn Sie darauf keine Antwort haben, ist das der Anlass für ein Gespräch – vor dem Ernstfall, nicht darin.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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