Grundpflege in Dübendorf
Grundpflege wird aus sehr unterschiedlichen Gründen gebraucht, und davon hängt ab, welche Leistungen in den Einsatzplan gehören.
Diese Seite ordnet das Angebot nach drei Ausgangslagen, statt nur eine Liste zu wiederholen – für Pflege zu Hause in Dübendorf.
Ausgangslage 1: nach einem Spitalaufenthalt
Hier geht es um eine Übergangszeit: Die Behandlung ist abgeschlossen, der Alltag zu Hause aber noch nicht wieder tragfähig.
Aus der Liste unserer Leistungsseite zur Grundpflege sind das vor allem: Bewegungsübungen, Betten, Hilfe beim Umziehen, Körperpflege.
Wenn in Dübendorf zusätzlich angeordnete Massnahmen dazugehören – Wundversorgung, Medikamente, Injektionen – laufen die als Behandlungspflege und werden anders vergütet.
Ausgangslage 2: die Kraft lässt nach
Kein einzelnes Ereignis, sondern eine Entwicklung. Sie zeigt sich daran, dass einzelne Handgriffe zuerst länger dauern und dann ganz wegfallen. Eine Verordnung gibt es dafür anfangs oft noch nicht.
Hier stehen Körperpflege und das Anziehen im Vordergrund, dazu die Kompressionsstrümpfe – auf unserer Leistungsseite ausdrücklich als Anziehen und Wechseln genannt, weil beides mit nachlassender Handkraft schwierig wird.
Dieselbe Seite hält fest, dass die Grundpflege 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Welche Tageszeiten sinnvoll sind, ergibt die Bedarfsabklärung.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Ausgangslage 3: dauerhafte Pflegebedürftigkeit
Wenn die Pflege auf Dauer angelegt ist, kommt zur Liste der Handgriffe eine zweite Frage dazu: Was trägt die Situation in Dübendorf längerfristig?
- die Flüssigkeitskontrolle, auf unserer Leistungsseite genannt, weil sie bei Dauerbedarf schnell wichtig wird
- die Entlastung der pflegenden Angehörigen, damit die Pflege nicht an einer Person hängt
- die Trennung zwischen Pflege, Betreuung und Haushalt, weil davon die Finanzierung abhängt
Die ärztliche Anordnung
Für die Abrechnung über die Grundversicherung verlangt Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag – in allen drei Ausgangslagen gleich. Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung klären wir den Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten ab.
Was die Grundpflege kostet
Unsere Tarifliste nennt einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 52.60 pro Stunde, entsprechend Art. 7a Abs. 1 KLV. Die Restfinanzierung regeln nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone, im Kanton Zürich die Wohngemeinden.
Dazu kommen laut derselben Liste die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer). Der Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt auf KLV-Leistungen nicht an.
Häufige Fragen
Was gehört alles zur Grundpflege?
Unsere Leistungsseite nennt Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle sowie das Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen.
Brauchen wir die Grundpflege nur vorübergehend – geht das?
Der Umfang wird bei der Bedarfsabklärung festgelegt; laut unserer Seite dazu werden dabei auch Umfang und Kosten berechnet.
Wer zieht die Kompressionsstrümpfe an?
Das Anziehen und Wechseln steht auf unserer Leistungsseite unter der Grundpflege.
Ist Grundpflege auch am Abend möglich?
Unsere Leistungsseite hält fest, dass die Grundpflege 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Der konkrete Plan wird vereinbart.
Was unterscheidet Grundpflege von Behandlungspflege?
Die Grundpflege betrifft die körperbezogene Alltagspflege, die Behandlungspflege medizinisch angeordnete Massnahmen. Beide sind Pflichtleistungen, werden aber unterschiedlich vergütet.
Was zahlt die Krankenkasse?
CHF 52.60 pro Stunde laut unserer Tarifliste, entsprechend Art. 7a Abs. 1 KLV.
Welche Ausgangslage trifft bei Ihnen zu?
Wenn keine genau passt, ist das kein Problem. Schildern Sie die Situation am Telefon – die Einordnung machen wir.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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