Spitex Winkel

Wer Pflege zu Hause organisieren muss, steht vor einem Angebot aus neun Leistungen mit zwei Finanzierungsarten. Das ist unnötig kompliziert, solange man es als Liste liest.

Drei Fragen führen schneller zum Ziel. Diese Seite stellt sie und sagt bei jeder Antwort, wohin sie für Winkel führt.

Pflege und Betreuung zu Hause in Winkel – Vitality Spitex

Frage 1: Liegt eine ärztliche Anordnung vor – oder ist eine zu erwarten?

Diese Frage entscheidet mehr als jede andere, weil Art. 7 KLV die Abrechnung über die Grundversicherung an eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag bindet.

AntwortWas folgtWohin
Ja, oder nach einem Spitalaufenthalt zu erwartenPflichtleistungen mit Kassenbeitrag nach Art. 7a Abs. 1 KLVweiter mit Frage 2
Nein, und es geht nicht um PflegeZusatzleistungen, von Ihnen getragenBetreuung und Haushaltshilfe
Unklarkein Hindernis – die Einordnung ist Teil der AbklärungPflegeberatung

Die dritte Zeile ist wichtiger, als sie aussieht: Die Abklärung ist nicht der letzte, sondern der erste Schritt. Niemand muss vorher wissen, in welche Kategorie der eigene Fall fällt.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Frage 2: Geht es um den Menschen oder um die Wohnung?

Beides kann im selben Einsatz anfallen, wird aber getrennt eingeordnet und getrennt verrechnet:

AntwortLeistungFinanzierung
um den Menschen – waschen, kleiden, Medikamente, VerbändeGrund- und BehandlungspflegePflichtleistung, Beitrag der Krankenkasse
um die Wohnung – putzen, Bett beziehen, EinkäufeHaushaltshilfeZusatzleistung, von Ihnen getragen
um Gesellschaft und BegleitungBetreuung und AlltagsbegleitungZusatzleistung, von Ihnen getragen
um Begleitung am LebensendePalliative CarePflichtleistung, Beitrag der Krankenkasse

Palliative Care hat für Winkel keine eigene Ortsseite. Unsere allgemeine Seite dazu beschreibt sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern; sie hält zudem fest, dass Palliative Care den Tod weder beschleunigt noch verzögert und dass Angehörige in ihrer Trauerarbeit unterstützt werden.

Frage 3: Pflegt in der Familie schon jemand?

Wenn ja, geht es um einzelne Teile und nicht um das Ganze. Unsere Leistungsseite für pflegende Angehörige nennt dafür ganze Tage, einzelne Einsätze und die Ferienvertretung, dazu eine Beratung zu allen Massnahmen.

Eingeordnet wird auch hier nach Frage 2, nicht nach dem Anlass. Einzelheiten stehen auf der Seite zu Pflege und Entlastung.

Zusätzlich gibt es drei Ansprüche, die an der Pflegebedürftigkeit hängen und nicht bei uns beantragt werden – aufgeführt bei der Pflegeberatung.

Was in jedem Fall gilt

Erstens: Sie wählen den Leistungserbringer selbst. Art. 41 Abs. 1 KVG räumt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern ein. Unsere ZSR-Nummer lautet V534231, die UID CHE-331.390.566; beide stehen im Impressum.

Zweitens: Bei den Pflichtleistungen zahlt die Krankenkasse einen festen Teil, schweizweit gleich nach Art. 7a Abs. 1 KLV und so auch in unserer Tarifliste:

LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Drittens: Für Zusatzleistungen nennt dieselbe Liste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde, verrechnet nach Aufwand.

Viertens: Was über den Kassenbeitrag hinausgeht, ist die Restfinanzierung. Nach Art. 25a Abs. 5 KVG regeln die Kantone, wer sie trägt; im Kanton Zürich sind es die Wohngemeinden. Dieser Teil läuft ohne Antrag.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

So erreichen Sie uns

Telefonisch unter 044 330 40 00 – unsere Leistungsseiten nennen eine Erreichbarkeit rund um die Uhr – oder schriftlich über das Kontaktformular.

Die drei Fragen oben müssen Sie nicht vorher beantwortet haben. Sie sind der Inhalt des ersten Gesprächs.

Häufige Fragen

Womit fange ich an?

Mit einem Anruf. Die Einordnung in Pflichtleistung oder Zusatzleistung ist Teil der Abklärung und keine Voraussetzung dafür.

Brauche ich für alles eine ärztliche Anordnung?

Nur für die Abrechnung über die Grundversicherung, nach Art. 7 KLV. Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe brauchen keine.

Welche Leistungen gibt es in Winkel?

Grundpflege, Behandlungspflege, Palliative Care, Abklärung und Beratung, Unterstützung für pflegende Angehörige, Betreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe sowie Behördengänge.

Wer bestimmt, welche Spitex kommt?

Sie. Nach Art. 41 Abs. 1 KVG besteht freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern; eine Zuweisung braucht es nicht.

Wie viel übernimmt die Krankenkasse?

Nach Art. 7a Abs. 1 KLV CHF 76.90 pro Stunde für Abklärung und Beratung, CHF 63.00 für Behandlungspflege und CHF 52.60 für Grundpflege.

Was bleibt bei mir?

Die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag bei KLV-Leistungen, die Wegkosten je Einsatz und der Teil der Restfinanzierung, den die Wohngemeinde nicht übernimmt.

Drei Fragen, ein Anruf

Sie müssen keine davon vorbereitet haben – wir gehen sie mit Ihnen durch.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Winkel

Haben Sie Fragen zur Pflege zu Hause? Schreiben Sie uns – oder rufen Sie einfach an.

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