Grund- und Behandlungspflege in Winkel

Die angeordnete Pflege besteht aus zwei Verzeichnissen. Sie sind kurz, sie sind veröffentlicht, und fast jeder Bedarf lässt sich in einem von beiden wiederfinden.

Diese Seite zeigt beide im Wortlaut – für Winkel, mit dem Ansatz, der jeweils gilt, und mit den drei Formen, in denen wir eine Familie entlasten.

Pflege und Entlastung für Angehörige in Winkel – Vitality Spitex

Verzeichnis 1: Grundpflege

Unsere Leistungsseite zur Grundpflege nennt:

  • Körperpflege
  • Umziehen
  • Verbände legen
  • Bewegungsübungen
  • Betten
  • Flüssigkeitskontrolle
  • Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln

Zur Verfügbarkeit hält dieselbe Seite 24 Stunden am Tag fest. Der Beitrag der Krankenkasse liegt nach Art. 7a Abs. 1 KLV bei CHF 52.60 pro Stunde.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Verzeichnis 2: Behandlungspflege

Unsere Leistungsseite zur Behandlungspflege nennt:

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Schmerztherapie
  • Infusionen und Injektionen
  • Pflege von Sonden und Kathetern

CHF 63.00 pro Stunde trägt die Krankenkasse hier nach Art. 7a Abs. 1 KLV. Zum Vorgehen hält dieselbe Leistungsseite fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach gearbeitet wird.

Warum die Zuordnung sichtbar wird

Weil die beiden Ansätze verschieden sind, erscheinen auf einer Rechnung zwei Positionen, sobald in einem Einsatz aus beiden Verzeichnissen etwas erbracht wird. An der Arbeit ändert das nichts, an der Rechnung schon.

LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Steht Ihr Bedarf in keinem der beiden Verzeichnisse, gehört er zu den Zusatzleistungen: Betreuung und Haushaltshilfe in Winkel.

Wenn in der Familie bereits gepflegt wird

Dann geht es um Teile, nicht um das Ganze. Drei Formen dafür stehen auf unserer Leistungsseite für pflegende Angehörige: ganze Tage, einzelne Einsätze und die Ferienvertretung. Der Unterschied liegt nicht in der Arbeit, sondern im Zuschnitt – ein Tag, eine Handlung oder eine Abwesenheit.

Genannt ist dort auch eine Beratung zu allen Massnahmen, verbunden mit der Zusage, unterstützend bereitzustehen. Ein eigener Pflegeeinsatz ist dafür nicht nötig.

Abgerechnet wird nach denselben Verzeichnissen wie oben. Ein abgegebener Tag, an dem Handgriffe aus Verzeichnis 1 oder 2 anfallen, läuft bei vorliegender Anordnung über die Krankenkasse; ein Tag mit Gesellschaft und Hausarbeit nicht.

Die Voraussetzung

Art. 7 KLV verlangt für beide Verzeichnisse eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag, damit über die Grundversicherung abgerechnet werden kann. Ausgestellt wird sie von der behandelnden Praxis.

Wir können sie nicht ausstellen. Beitragen können wir die pflegerische Einschätzung: welche Positionen der beiden Verzeichnisse aus unserer Sicht in Winkel anfallen. Über Geltungsdauer und Erneuerung einer Anordnung befindet allein die Praxis – eine Angabe dazu finden Sie hier bewusst nicht.

Häufige Fragen

Was steht in Verzeichnis 1?

Sieben Positionen, von der Körperpflege bis zu den Kompressionsstrümpfen – alle im Abschnitt zur Grundpflege auf dieser Seite aufgelistet.

Was steht in Verzeichnis 2?

Fünf Positionen: Medikamente, Wundversorgung mit Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen sowie Sonden und Katheter.

Mein Bedarf steht in keinem der Verzeichnisse. Was dann?

Dann handelt es sich um eine Zusatzleistung – Betreuung, Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe – und die Grundversicherung beteiligt sich nicht.

Warum stehen zwei Positionen auf der Rechnung?

Weil die Krankenkasse die Verzeichnisse unterschiedlich vergütet: CHF 63.00 pro Stunde für Behandlungspflege, CHF 52.60 für Grundpflege.

Machen Sie Wundversorgung und Infusionen zu Hause?

Beide sind in Verzeichnis 2 unserer Leistungsseite zur Behandlungspflege aufgeführt.

Können wir nur einzelne Handgriffe abgeben?

Ja, einzelne Einsätze sind eine der drei genannten Entlastungsformen.

Woher kommt die ärztliche Anordnung?

Aus der behandelnden Praxis – Art. 7 KLV verlangt sie oder einen ärztlichen Auftrag. Von uns kann sie nicht kommen.

Finden Sie Ihren Handgriff nicht?

Dann nennen Sie ihn uns am Telefon – wir sagen Ihnen, in welches Verzeichnis er gehört und was er kostet.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Winkel

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