Betreuung und Haushaltshilfe in Winkel
Diese Leistungen trägt die Grundversicherung nicht. Dadurch wird die Preisfrage einfach, aber auch wichtig: Sie hängt an zwei Grössen.
Wie oft jemand kommt und wie lange er bleibt – mehr braucht es nicht, um die Kosten für Winkel vorher zu kennen.
Die beiden Grössen
Unsere Tarifliste nennt zwei Arten von Posten, und sie verhalten sich unterschiedlich:
| Posten | Ansatz | Hängt ab von |
|---|---|---|
| Betreuung und Alltagsbegleitung | ab CHF 46.00 pro Stunde | der Dauer |
| Haushaltshilfe und weitere Zusatzleistungen | CHF 46.00 pro Stunde | der Dauer |
| Wegkosten | Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer | der Anzahl der Einsätze |
| Zuschlag | CHF 8.00 pro Stunde | der Tageszeit: zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen |
Daraus folgt eine schlichte Rechenregel: Die Stundenansätze zählen die Zeit, die Wegkosten zählen die Besuche. Zwei kurze Einsätze verursachen zweimal Wegkosten, ein längerer nur einmal.
Das ist kein Rat, die Pflege zu kürzen – der Bedarf entscheidet, nicht die Rechnung. Es ist nur der Hinweis, dass die Einteilung der Woche einen Preis hat, den man vorher kennen kann. Welche der beiden Wegkostenvarianten für Winkel gilt, sagen wir auf Anfrage; geschätzt wird sie hier nicht.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was in dieser Zeit erbracht wird
Zwei Leistungsseiten beschreiben, was in dieser Zeit erbracht wird. Zur Betreuung sind genannt: Gesellschaft, Spaziergänge und die Begleitung zu Terminen und Einkäufen.
Zur Haushaltshilfe sind es Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad und das frische Beziehen des Bettes; die Seite fügt hinzu, dass auf Wunsch bei allen Aufgaben geholfen wird, die zu Hause anfallen, und dass Sie darauf zählen können, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.
Ein Dokument von aussen braucht es für keine der beiden – die Verordnungspflicht nach Art. 7 KLV gilt nur für die Pflichtleistungen. Eine Diagnose ebenfalls nicht.
Wer sich an den Kosten beteiligen kann
Aus der Grundversicherung kommt nichts, auch kein Anteil. Was in Frage kommt, entscheidet jeweils eine andere Stelle:
| Mögliche Quelle | Entschieden durch | Grundlage |
|---|---|---|
| Zusatzversicherung | Ihren Versicherer | Ihre Police |
| Krankheits- und Behinderungskosten | die EL-Stelle des Wohnkantons | der EL-Entscheid |
| Hilflosenentschädigung, frei verwendbar | Ausgleichskasse oder IV-Stelle | AHV/IV-Merkblatt 4.13: dauernd nötige Hilfe für alltägliche Lebensverrichtungen |
Weil keine dieser Entscheidungen bei uns liegt, nennen wir auch keine Beträge dazu. Was wir tun: beim Einreichen helfen – siehe Pflegeberatung in Winkel.
Wenn Pflege dazukommt
Liegt eine ärztliche Anordnung vor, können Grund- und Behandlungspflege im selben Termin erbracht werden. Dann gelten für diesen Teil die Ansätze nach Art. 7a Abs. 1 KLV, und die Wegkosten fallen trotzdem nur einmal an.
Getrennt ausgewiesen werden die Teile, weil sie verschieden finanziert sind. Welcher Anteil eines Einsatzes in Winkel auf welche Seite fällt, ergibt sich in der Bedarfsabklärung, laut unserer Seite dazu zusammen mit Ihnen.
Häufige Fragen
Wovon hängt der Preis ab?
Von der Dauer und von der Anzahl der Einsätze. Die Stundenansätze zählen die Zeit, die Wegkosten fallen je Einsatz an.
Was kostet eine Stunde?
Bei der Haushaltshilfe CHF 46.00 pro Stunde, bei der Betreuung ab CHF 46.00 pro Stunde. Beide Werte stehen in der Tarifliste, verrechnet wird der tatsächliche Aufwand.
Ist eine ärztliche Anordnung nötig?
Nein. Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen, zu denen diese Leistungen nicht gehören.
Beteiligt sich die Krankenkasse?
Aus der Grundversicherung nicht. Eine Zusatzversicherung kann mittragen, je nach Police.
Was wird in der Wohnung übernommen?
Drei Arbeiten sind namentlich genannt – Staubsaugen, Küche und Bad, frische Bettwäsche – und auf Wunsch weitere Aufgaben, die anfallen.
Und was fällt unter Begleitung?
Gesellschaft und Spaziergänge, dazu die Begleitung zu Terminen und zum Einkaufen.
Fällt am Wochenende mehr an?
Bei diesen Zusatzleistungen nennt die Tarifliste an Wochenenden, an Feiertagen und zwischen 20.00 und 07.00 Uhr einen Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde.
Wie oft, wie lange – und Sie kennen die Summe
Nennen Sie uns beides am Telefon, dann rechnen wir es vor dem ersten Einsatz durch.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch