Spitex Wallisellen
Wer nach einer Spitex sucht, hat die Frage, ob Hilfe nötig ist, schon beantwortet. Offen sind drei andere.
Diese Seite beantwortet sie für Wallisellen, in der Reihenfolge, in der sie am Telefon kommen.
Frage 1: Wer kommt – und wer entscheidet das?
Sie. Art. 41 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes hält fest, dass Versicherte für die ambulante Behandlung unter den zugelassenen Leistungserbringern frei wählen können, die für die Behandlung ihrer Krankheit geeignet sind.
Voraussetzung auf unserer Seite ist die Zulassung zur Abrechnung. Unsere ZSR-Nummer lautet V534231, die UID CHE-331.390.566; beide stehen im Impressum.
Erbracht wird in Wallisellen dieses Verzeichnis:
| Leistung | Was dazu gehört |
|---|---|
| Grund- und Behandlungspflege | Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfe; dazu Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern |
| Palliative Care | Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern |
| Unterstützung für pflegende Angehörige | Ferienvertretung, einzelne Einsätze oder ganze Tage, dazu Beratung zu allen Massnahmen |
| Betreuung und Alltagsbegleitung | Gesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und Einkäufen |
| Haushaltshilfe | Staubsaugen, Küche und Bad reinigen, das Bett frisch beziehen und auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen |
| Bedarfsabklärung und Behördengänge | Abklärung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten mit Berechnung von Umfang und Kosten; Hilfe im Kontakt mit den Behörden und beim Ausfüllen von Gesuchen |
| Beratung in Gesundheitsfragen | Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und Umgang mit einer Diagnose, bei Bedarf in Rücksprache mit einem Mediziner |
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Frage 2: Was kostet es?
Das hängt an einer einzigen Unterscheidung: Ist die Leistung ärztlich angeordnet oder nicht.
Mit Anordnung – die Krankenkasse zahlt einen festen Teil
Wie hoch dieser Teil ist, bestimmt Art. 7a Abs. 1 KLV – einheitlich für alle Gemeinden, Wallisellen eingeschlossen. Unsere Tarifliste führt dieselben Werte:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Was darüber liegt, ist die Restfinanzierung. Nach Art. 25a Abs. 5 KVG regeln die Kantone, wer sie trägt; im Kanton Zürich sind es die Wohngemeinden. Darum muss sich niemand bewerben.
Ohne Anordnung – Sie tragen die Leistung selbst
Hier nennt dieselbe Liste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde, verrechnet nach Aufwand. Was darunter fällt, steht auf der Seite zu Betreuung und Haushaltshilfe.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Frage 3: Wann geht es los?
Diese Frage beantworten wir am Telefon und nicht auf einer Webseite. Jede Angabe hier wäre eine Zusage, die wir ohne Kenntnis des Falls und der Einsatzplanung nicht halten könnten.
Was wir sagen können, ist die Reihenfolge der Schritte:
- Anruf unter 044 330 40 00 oder Nachricht über das Kontaktformular.
- Bedarfsabklärung – nach unserer Seite dazu wird der Bedarf zusammen mit Ihnen und Ihren Ärzten erhoben, Umfang und Kosten inbegriffen.
- Soll über die Grundversicherung abgerechnet werden: ärztliche Anordnung nach Art. 7 KLV aus der behandelnden Praxis.
- Beginn des Einsatzes im vereinbarten Umfang.
Schritt 3 fällt weg, wenn es um Betreuung oder Haushaltshilfe geht. Dann braucht es kein Dokument von aussen.
Palliative Care
Die Begleitung am Lebensende hat in Wallisellen keine eigene Adresse, wohl aber eine eigene Seite: Palliative Care. Dort ist sie beschrieben als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern.
Drei Angaben dieser Seite sind für Angehörige wichtig: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht, Angehörige werden in ihrer Trauerarbeit unterstützt, und die Erreichbarkeit gilt rund um die Uhr.
So erreichen Sie uns
Die Nummer ist 044 330 40 00; unsere Leistungsseiten nennen eine Erreichbarkeit rund um die Uhr. Schriftlich geht es über das Kontaktformular.
Zwei Sätze zur Lage genügen für den Anfang. Alles Weitere ergibt sich im Gespräch.
Häufige Fragen
Muss die Spitex von der Gemeinde zugewiesen werden?
Nein. Nach Art. 41 Abs. 1 KVG wählen Versicherte für die ambulante Behandlung frei unter den zugelassenen Leistungserbringern.
Welche Leistungen bieten Sie in Wallisellen an?
Neun: Grundpflege, Behandlungspflege, Palliative Care, Unterstützung für pflegende Angehörige, Betreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Behördengänge, Bedarfsabklärung mit Pflegeberatung sowie Beratung in Gesundheitsfragen.
Wie schnell kann jemand kommen?
Das sagen wir im Gespräch, nicht auf dieser Seite. Eine Angabe ohne Kenntnis des Falls wäre nicht belastbar.
Was kostet eine Stunde Pflege?
Bei den Pflichtleistungen zahlt die Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV CHF 76.90 für Abklärung und Beratung, CHF 63.00 für Behandlungspflege und CHF 52.60 für Grundpflege. Ohne Anordnung nennt unsere Tarifliste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Brauche ich eine ärztliche Anordnung?
Für die Abrechnung über die Grundversicherung ja, nach Art. 7 KLV. Für Betreuung und Haushaltshilfe nicht.
Welche Posten kommen zum Stundenansatz dazu?
Die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag und die Wegkosten. Bei Pflichtleistungen zusätzlich der Anteil, den die Restfinanzierung nicht deckt.
Die dritte Frage klären wir am Telefon
Rufen Sie an – die ersten zwei Antworten stehen oben, die dritte gehört ins Gespräch.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch