Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Wallisellen
Ein Abklärungsgespräch in Wallisellen bringt so viel, wie an Informationen zusammenkommt. Beides lässt sich vorbereiten: Ihre Seite und unsere.
Diese Seite sagt, was Sie bereithalten können, was wir fragen werden und was danach feststeht.
Was Sie bereithalten können
Bedingung ist nichts davon. Jede dieser Angaben verkürzt aber den Weg:
| Angabe | Warum sie hilft |
|---|---|
| eine bestehende ärztliche Anordnung | sie legt fest, welche Leistungen über die Grundversicherung laufen |
| Name der Krankenkasse | er entscheidet, wohin die Abrechnung geht |
| Telefonnummer der behandelnden Praxis | wir können die pflegerische Einschätzung direkt dorthin geben |
| eine Liste der Medikamente | sie zeigt, welcher Teil zur Behandlungspflege gehört |
| bereits laufende Gesuche | sie können Ansprüche betreffen, die an der Pflegebedürftigkeit hängen |
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was wir fragen werden
Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung wird der Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten abgeklärt, und Umfang sowie Kosten werden dabei berechnet. Die Fragen folgen daraus:
- Was fällt an – und in welchen Zeiten?
- Was davon übernimmt bisher die Familie?
- Liegt eine ärztliche Anordnung vor oder muss sie eingeholt werden?
- Welche Leistungen sollen über die Krankenkasse laufen, welche privat?
Die vierte Frage ist die, die später auf der Rechnung sichtbar wird.
Was danach feststeht – und was nicht
Fest steht nach der Abklärung, was in Wallisellen erbracht wird, in welchem Umfang und zu welchen Kosten. Drei Punkte bleiben ausserhalb unserer Zuständigkeit:
| Punkt | Zuständig | Grundlage |
|---|---|---|
| die ärztliche Anordnung | die behandelnde Praxis | Art. 7 KLV |
| die Restfinanzierung | Kanton und Wohngemeinde, ohne Antrag | Art. 25a Abs. 5 KVG |
| die Gesuche selbst | je nach Anspruch Ausgleichskasse, IV-Stelle oder EL-Stelle | AHV/IV-Merkblätter 4.13 und 1.03 |
Eine Zuordnung der einzelnen Gesuche zu den Stellen finden Sie bei den pflegenden Angehörigen in Wallisellen.
Was die Abklärung kostet
Die Abklärung zählt selbst zu den Pflichtleistungen. CHF 76.90 pro Stunde übernimmt die Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV; derselbe Wert steht in unserer Tarifliste. Auch dieser Beitrag hängt an der Anordnung nach Art. 7 KLV.
Eine Angabe fehlt in der veröffentlichten Liste: ob ein erstes Gespräch verrechnet wird. Wir behaupten hier nichts dazu – bitte fragen Sie am Telefon nach.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Hilfe bei Behördengängen
Vier Formen der Unterstützung stehen auf unserer Seite zu Behördengängen, nach Umfang geordnet:
| Form | Was damit gemeint ist |
|---|---|
| Hilfe im Kontakt mit den Behörden | Sie führen den Vorgang, wir unterstützen |
| Hilfe beim Ausfüllen | wir sitzen beim Formular daneben |
| auf Wunsch Begleitung zum Termin | wir kommen mit |
| nach Möglichkeit die Erledigung für Sie | wir übernehmen, soweit es geht |
In der Tarifliste erscheint dafür keine eigene Position. Besprechen Sie die Verrechnung deshalb mit uns, bevor wir anfangen.
Beratung über den Pflegebedarf hinaus
Vier Themen jenseits des Pflegebedarfs führt unsere Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen auf: Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung, Umgang mit einer Diagnose.
Wie dabei gearbeitet wird, hält dieselbe Seite ebenfalls fest: Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten bei Bedarf, ein Netzwerk an Spezialisten im Hintergrund und, wenn Sie es wünschen, der direkte Einbezug Ihres persönlichen Arztes.
Häufige Fragen
Was nehme ich zum Termin mit?
Fünf Dinge helfen: Anordnung, Krankenkasse, Praxisnummer, Medikamentenliste und laufende Gesuche. Vorschrift ist keines davon.
Was passiert in der Bedarfsabklärung?
Wir erheben den Pflegebedarf mit Ihnen und Ihren Ärzten und berechnen daraus Umfang und Kosten.
Ist das erste Gespräch kostenlos?
Dazu enthält die veröffentlichte Tarifliste keine Angabe. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch.
Können Sie die ärztliche Anordnung ausstellen?
Nein, das ist der Praxis vorbehalten. Art. 7 KLV verlangt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag.
Muss ich die Restfinanzierung beantragen?
Nein. Nach Art. 25a Abs. 5 KVG regeln die Kantone, wer sie trägt; im Kanton Zürich sind es die Wohngemeinden.
Helfen Sie bei den Gesuchen?
In vier Abstufungen, vom Mitlesen des Formulars bis zur Übernahme des Vorgangs. Verrechnet wird das ohne eigene Tarifposition, deshalb vorher besprechen.
An wen wende ich mich wegen Hilfsmitteln?
An uns. Das Thema steht neben der Wohnungsanpassung auf unserer Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen.
Gut vorbereitet in ein Gespräch
Rufen Sie an – die Liste oben reicht, damit es etwas bringt.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch