Grund- und Behandlungspflege in Wallisellen

Pflege zu Hause ist keine Alles-oder-nichts-Entscheidung. Sie können einzelne Handgriffe abgeben und alles andere behalten – oder die Pflege ganz übergeben.

Diese Seite beschreibt beide Wege für Wallisellen, weil sie unterschiedlich geplant und gleich abgerechnet werden.

Grund- und Behandlungspflege zu Hause in Wallisellen – Vitality Spitex

Weg 1: Pflege, die dazukommt

Hier bleibt die Hauptlast in der Familie, und wir übernehmen einzelne Teile – vor allem solche, die Fachwissen verlangen und damit zur Behandlungspflege gehören.

Unsere Leistungsseite zur Behandlungspflege nennt das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen sowie die Pflege von Sonden und Kathetern. Dieselbe Seite hält fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach gearbeitet wird.

Wer zu Hause weiterpflegt, findet die passenden Entlastungsformen auf der Seite für pflegende Angehörige.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Weg 2: Pflege, die übernimmt

Hier liegt die Pflege bei uns, einschliesslich der täglichen Verrichtungen. Das ist der Bereich der Grundpflege.

Unsere Leistungsseite zur Grundpflege nennt Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle sowie das Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen. Zur Verfügbarkeit hält dieselbe Seite 24 Stunden am Tag fest.

Beide Wege lassen sich mischen und im Verlauf wechseln. Welche Mischung in Wallisellen gilt, ergibt die Bedarfsabklärung.

Gleiche Abrechnung, unterschiedlicher Umfang

Wie viel wir übernehmen, ändert den Umfang, nicht die Regeln. In beiden Wegen gilt:

  • Die Abrechnung über die Grundversicherung setzt nach Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag voraus.
  • Die Beiträge der Krankenkasse sind nach Art. 7a Abs. 1 KLV festgelegt: CHF 63.00 pro Stunde für Behandlungspflege, CHF 52.60 für Grundpflege.
  • Werden in einem Einsatz beide Bereiche erbracht, erscheinen zwei Positionen auf der Rechnung.
LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Wer die Anordnung ausstellt

Die behandelnde Praxis, nicht wir. Was wir beitragen können, ist die pflegerische Einschätzung: welche Leistungen aus unserer Sicht gebraucht werden. Diese Angabe kann in der Praxis fehlen, weil die Wohnung in Wallisellen dort niemand gesehen hat.

Ändert sich der Bedarf, gehört das zurück in die Praxis und in eine neue Abklärung. Wie oft eine Anordnung erneuert wird, entscheidet die Praxis; wir machen dazu keine Angabe.

Häufige Fragen

Kann ich nur einzelne Handgriffe abgeben?

Ja. Der Umfang wird in der Bedarfsabklärung festgelegt und ist nicht auf die ganze Pflege angelegt.

Was gehört zur Behandlungspflege?

Genannt sind Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen sowie die Pflege von Sonden und Kathetern.

Was gehört zur Grundpflege?

Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle sowie Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln.

Machen Sie Wundversorgung zu Hause?

Ja, Wundversorgung und Verbandswechsel sind auf unserer Leistungsseite zur Behandlungspflege aufgeführt.

Warum zwei Positionen auf einer Rechnung?

Weil die Krankenkasse die beiden Bereiche nach Art. 7a Abs. 1 KLV unterschiedlich vergütet, auch wenn dieselbe Fachperson im selben Einsatz beides erledigt.

Wer stellt die ärztliche Anordnung aus?

Die behandelnde Praxis. Art. 7 KLV verlangt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag; wir können sie nicht ausstellen.

Ergänzen oder übernehmen?

Sagen Sie uns, was Sie behalten wollen – den Rest rechnen wir Ihnen vor.

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Vitality Spitex in Wallisellen

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