Unterstützung für pflegende Angehörige in Wallisellen
Der erste Einsatz unterscheidet sich von allen folgenden: Da kommt zum ersten Mal eine fremde Person in eine Wohnung, in der schon gepflegt wird.
Diese Seite sagt, was sich dabei ändert, was in Ihrer Hand bleibt und welche Ansprüche unabhängig davon bestehen.
Was in Ihrer Hand bleibt
Der Umfang. Unsere Leistungsseite für pflegende Angehörige nennt drei Formen, und keine von ihnen ist ein Gesamtpaket:
| Form | Umfang |
|---|---|
| Ganze Tage | ein ganzer Tag, abgegeben |
| Einzelne Einsätze | einzelne Handgriffe oder Zeiten |
| Ferienvertretung | eine abgegrenzte Abwesenheit |
Dieselbe Seite nennt zusätzlich die Beratung zu allen Massnahmen und hält fest, dass wir unterstützend bereitstehen. Was davon in Wallisellen in Frage kommt, legt die Bedarfsabklärung fest.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was sich ändert
Drei Dinge, die vorher niemand aufschreiben musste, werden mit dem ersten Einsatz in Wallisellen zu Vereinbarungen:
- der Umfang – welche Leistungen, in welchen Zeiten
- die Zuordnung – welcher Teil ärztlich angeordnet ist und über die Krankenkasse läuft, welcher privat getragen wird
- die Abgrenzung – was weiterhin in der Familie bleibt
Alle drei entstehen in der Abklärung, nicht nebenbei. Das ist der Unterschied zwischen Hilfe und Organisation – und der Grund, warum sich das Gespräch lohnt, bevor es dringend wird.
Was unabhängig davon besteht
Diese drei Ansprüche hängen an der Pflegebedürftigkeit und nicht daran, wer die Arbeit macht. Sie werden nicht uns bezahlt:
| Anspruch | Wem er zusteht | Quelle |
|---|---|---|
| Hilflosenentschädigung | der gepflegten Person, wenn für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd Hilfe nötig ist | AHV/IV-Merkblatt 4.13 |
| Betreuungsgutschriften | der pflegenden Person, angerechnet bei der späteren Rentenberechnung | AHV/IV-Merkblatt 1.03 |
| Ergänzungsleistungen | der gepflegten Person, für Krankheits- und Behinderungskosten | EL-Stelle des Wohnkantons |
Eingereicht werden die Gesuche bei amtlichen Stellen, nicht bei uns. Was wir dabei übernehmen, steht auf der Seite zur Pflegeberatung in Wallisellen.
Was die Entlastung kostet
Nach denselben Regeln wie die Pflege selbst. Ist der abgegebene Teil ärztlich angeordnet, gelten die Beiträge nach Art. 7a Abs. 1 KLV aus unserer Tarifliste. Betreuung und Haushaltshilfe laufen über den Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde – Einzelheiten auf der Seite zu Betreuung und Haushaltshilfe.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Häufige Fragen
Muss ich die ganze Pflege abgeben?
Nein. Von den drei genannten Formen ist keine ein Gesamtpaket; einzelne Einsätze sind ausdrücklich vorgesehen.
Geht Entlastung regelmässig?
Ganze Tage und einzelne Einsätze lassen sich wiederkehrend vereinbaren.
Können wir verreisen?
Dafür ist die Ferienvertretung als eigene Form vorgesehen.
Zählt meine Pflegearbeit für die Rente?
Über die Betreuungsgutschriften nach AHV/IV-Merkblatt 1.03 ja. Ausbezahlt wird nichts, angerechnet wird bei der Rentenberechnung.
Wem steht die Hilflosenentschädigung zu?
Der gepflegten Person, wenn die Hilfe für alltägliche Lebensverrichtungen nach AHV/IV-Merkblatt 4.13 dauernd nötig ist.
Beraten Sie auch ohne Pflegeeinsatz?
Die genannte Beratung zu allen Massnahmen setzt keinen eigenen Einsatz voraus.
Vor dem ersten Einsatz sprechen, nicht danach
Ein Anruf klärt, was abgegeben wird und was bei Ihnen bleibt.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch