Spitex Rümlang
Das Wort Spitex steht für neun verschiedene Leistungen, und sie werden auf zwei grundverschiedene Arten bezahlt. Fast jedes Missverständnis beim ersten Gespräch geht auf diese Zweiteilung zurück.
Diese Seite sortiert sie, für Rümlang und mit den Zahlen aus unserer veröffentlichten Tarifliste.
Die Zweiteilung
Entscheidend ist nicht, wie aufwändig eine Hilfe ist, sondern ob die Krankenpflege-Leistungsverordnung sie als Pflichtleistung führt:
| Pflichtleistungen nach KLV | Zusatzleistungen | |
|---|---|---|
| Welche Leistungen | Grundpflege, Behandlungspflege sowie Abklärung und Beratung | Betreuung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe |
| Grundlage | ärztliche Anordnung oder ärztlicher Auftrag nach Art. 7 KLV | eine Vereinbarung mit uns, keine Diagnose nötig |
| Wer zahlt | Krankenkasse, Wohngemeinde und Sie – in drei Teilen | Sie allein, zum Grundtarif der Tarifliste |
| Wo es steht | Art. 7 und Art. 7a Abs. 1 KLV, Art. 25a Abs. 5 KVG | unsere Tarifliste |
Palliative Care gehört zur ersten Spalte. Sie ist auf unserer allgemeinen Seite zur Palliative Care beschrieben, die sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen bezeichnet, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern. Dieselbe Seite hält fest, dass Palliative Care den Tod weder beschleunigt noch verzögert und dass Angehörige in ihrer Trauerarbeit unterstützt werden.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Spalte 1: was die Krankenkasse mitträgt
Hier zahlt die Krankenkasse einen festen Betrag pro Stunde. Die Werte stehen in Art. 7a Abs. 1 KLV und damit in jeder Schweizer Gemeinde gleich, auch in Rümlang:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Diese Beträge sind nicht der ganze Preis einer Stunde, sondern der Anteil der Kasse daran. Wie sich die übrigen Teile verteilen, steht auf der Seite zur Grund- und Behandlungspflege.
Die Leistungen dieser Spalte im Einzelnen:
| Leistung | Was dazu gehört |
|---|---|
| Grundpflege | Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln |
| Behandlungspflege | Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern |
| Palliative Care | Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern |
| Abklärung und Beratung | Abklärung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten, mit Berechnung von Umfang und Kosten; dazu Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und der Umgang mit einer Diagnose |
Spalte 2: was Sie selbst tragen
Für diese Leistungen nennt unsere Tarifliste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde, verrechnet nach Aufwand. Eine ärztliche Anordnung ist nicht nötig, weil Art. 7 KLV allein die Pflichtleistungen betrifft.
| Leistung | Was dazu gehört |
|---|---|
| Betreuung und Alltagsbegleitung | Gesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und Einkäufen |
| Haushaltshilfe | Staubsaugen, Küche und Bad reinigen, das Bett frisch beziehen und auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen |
| Behördengänge | Hilfe im Kontakt mit den Behörden, beim Ausfüllen von Gesuchen und auf Wunsch Begleitung zum Termin |
Die Behördengänge sind ein Sonderfall: Sie stehen in unserem Leistungsverzeichnis, aber die Tarifliste führt dafür keine eigene Position. Die Verrechnung gehört deshalb vorab besprochen.
Die Leistung dazwischen
Eine Leistung lässt sich keiner der beiden Spalten eindeutig zuordnen: die Unterstützung für pflegende Angehörige.
Sie besteht laut unserer Leistungsseite dazu aus Ferienvertretung, einzelnen Einsätzen oder ganzen Tagen und einer Beratung zu allen Massnahmen. In welche Spalte ein einzelner Einsatz fällt, entscheidet nicht die Entlastungsabsicht, sondern die Tätigkeit: angeordnete Pflege gehört in Spalte 1, alles andere in Spalte 2.
So erreichen Sie uns
Unter 044 330 40 00 – unsere Leistungsseiten nennen eine Erreichbarkeit rund um die Uhr – oder schriftlich über das Kontaktformular.
Welche Spalte für Ihre Lage gilt, muss niemand vorher wissen. Das ist Teil der Abklärung.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Pflege von Betreuung?
Die Finanzierung. Pflege nach Art. 7 KLV ist Pflichtleistung mit Kassenbeitrag und braucht eine ärztliche Anordnung; Betreuung und Haushaltshilfe tragen Sie selbst und brauchen keine.
Welche Leistungen erbringen Sie in Rümlang?
Grundpflege, Behandlungspflege, Palliative Care, Abklärung und Beratung, Unterstützung für pflegende Angehörige, Betreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Behördengänge.
Muss mich die Gemeinde einer Spitex zuweisen?
Nein. Nach Art. 41 Abs. 1 KVG wählen Versicherte für die ambulante Behandlung frei unter den zugelassenen Leistungserbringern.
Wie viel zahlt die Krankenkasse pro Stunde?
Nach Art. 7a Abs. 1 KLV CHF 76.90 für Abklärung und Beratung, CHF 63.00 für Behandlungspflege und CHF 52.60 für Grundpflege.
Und wenn keine Anordnung vorliegt?
Dann bleibt Spalte 2: Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe zum Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde nach unserer Tarifliste.
Welche Posten kommen in beiden Spalten dazu?
Die Wegkosten. In Spalte 1 zusätzlich die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag und der Anteil, den die Restfinanzierung nicht deckt.
Welche Spalte gilt bei Ihnen?
Das klären wir in einem Gespräch – und sagen Ihnen gleich, was daraus folgt.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch