Betreuung und Haushaltshilfe in Rümlang
Zwei Handgriffe können im selben Zimmer stattfinden, gleich lange dauern und trotzdem verschieden bezahlt werden. Die Grenze liegt nicht beim Aufwand.
Diese Seite zeigt, wo sie wirklich liegt – und was daraus für einen Einsatz in Rümlang folgt.
Die Grenze an einem Beispiel
Unsere beiden Leistungsverzeichnisse enthalten ein lehrreiches Paar. Auf der Seite zur Grundpflege steht «Betten». Auf der Seite zur Haushaltshilfe steht «das Bett frisch beziehen».
| Handgriff | Gehört zu | Bezahlt |
|---|---|---|
| Betten – die Lagerung einer Person im Bett | Grundpflege, Pflichtleistung nach Art. 7 KLV | Krankenkasse, Wohngemeinde und Sie |
| das Bett frisch beziehen | Haushaltshilfe, Zusatzleistung | Sie allein |
Beides betrifft dasselbe Bett. Vergütet wird das eine nach Art. 7a Abs. 1 KLV, das andere zum Grundtarif unserer Tarifliste. Den Unterschied macht allein die Zuordnung in den Verzeichnissen: Das Lagern steht bei der Grundpflege, das Beziehen bei der Haushaltshilfe.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was auf dieser Seite angeboten wird
Betreuung und Alltagsbegleitung
Unsere Leistungsseite nennt Gesellschaft, Spaziergänge sowie die Begleitung zu Terminen und Einkäufen. Auch diese Leistungen richten sich an die Person und sind dennoch keine Pflege im Sinne der KLV – ein zweiter Beleg dafür, dass die Zuordnung dem Verzeichnis folgt und nicht dem Augenmass.
Haushaltshilfe
Genannt sind Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad sowie das frische Beziehen des Bettes. Dieselbe Seite hält fest, dass auf Wunsch bei allen Aufgaben geholfen wird, die zu Hause anfallen, und dass Sie darauf zählen können, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.
Behördengänge
Auch sie werden selbst getragen. Was dazu gehört, steht auf der Seite zur Pflegeberatung.
Was daraus praktisch folgt
- Keine Anordnung nötig. Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen, also beginnt hier nichts mit einem Arztbesuch.
- Keine Diagnose nötig. Diese Leistungen lassen sich vereinbaren, bevor überhaupt jemand krank ist.
- Kein Kassenbeitrag. Die Grundversicherung beteiligt sich nicht, auch nicht teilweise.
- Ein Ansatz statt drei Teilen. Die Rechnung ist einfacher zu lesen als bei der Pflege.
Die Zahlen
| Posten | Laut unserer Tarifliste |
|---|---|
| Betreuung und Alltagsbegleitung | ab CHF 46.00 pro Stunde |
| Haushaltshilfe und weitere Zusatzleistungen | CHF 46.00 pro Stunde |
| Wegkosten | Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer |
| Zuschlag zwischen 20.00 und 07.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen | CHF 8.00 pro Stunde |
Verrechnet wird nach Aufwand, der Umfang vorher vereinbart. Welche der beiden Wegkostenvarianten für Rümlang zur Anwendung kommt, sagen wir auf Anfrage; geschätzt wird das hier nicht.
Wer sich beteiligen kann
Die Grundversicherung nicht – drei andere Stellen vielleicht:
| Stelle | Nachzulesen in |
|---|---|
| eine Zusatzversicherung | Ihrer Police |
| die EL-Stelle des Wohnkantons | Ihrem EL-Entscheid |
| Ausgleichskasse oder IV-Stelle | AHV/IV-Merkblatt 4.13 |
Welche Summe am Ende von dort kommt, können wir nicht beziffern. Beim Einreichen unterstützen wir, siehe Pflegeberatung in Rümlang.
Im selben Einsatz mit der Pflege
Beides zusammen ist möglich. Liegt eine Anordnung vor, entstehen für den Pflegeteil eigene Positionen nach Art. 7a Abs. 1 KLV – siehe Grund- und Behandlungspflege.
Auf der Rechnung erscheinen die Teile getrennt. Der Grund ist nicht Formalismus, sondern die Grenze von oben: Zwei verschieden finanzierte Leistungen können nicht in eine Position.
Häufige Fragen
Warum ist Betten Pflege und Bettwäsche nicht?
Weil der eine Handgriff der Person gilt und in der Grundpflege steht, der andere dem Haushalt und in der Haushaltshilfe.
Brauche ich eine ärztliche Anordnung?
Nein. Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen; diese Leistungen gehören nicht dazu.
Was kostet Haushaltshilfe?
Unsere Tarifliste nennt für Zusatzleistungen CHF 46.00 pro Stunde, verrechnet nach Aufwand.
Was kostet Betreuung?
Dieselbe Liste führt ab CHF 46.00 pro Stunde auf.
Beteiligt sich die Krankenkasse teilweise?
Die Grundversicherung nicht. Eine Zusatzversicherung kann mittragen, was Ihre Police entscheidet.
Welche Arbeiten umfasst die Haushaltshilfe?
Genannt sind Staubsaugen, Küche und Bad reinigen und das Bett frisch beziehen, auf Wunsch weitere Aufgaben im Haushalt.
Geht Betreuung ohne Pflege?
Ja, beide Leistungen sind unabhängig voneinander vereinbar.
Auf welcher Seite der Grenze liegt Ihr Fall?
Oft auf beiden. Rufen Sie an, dann sortieren wir es – und sagen, was jeder Teil kostet.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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