Grund- und Behandlungspflege in Rümlang
Eine Stunde angeordnete Pflege hat nicht einen Zahler, sondern drei. Wer das auseinanderhält, versteht auch die Rechnung.
Diese Seite nimmt eine Pflegestunde in Rümlang auseinander und sagt bei jedem Teil, wo die Zahl steht – oder dass sie nicht veröffentlicht ist.
Teil 1: der Beitrag der Krankenkasse
Dieser Teil ist gesetzlich festgelegt und öffentlich. Art. 7a Abs. 1 KLV nennt ihn je Leistungsbereich, und unsere Tarifliste führt dieselben Werte:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Der Unterschied zwischen den Zeilen ist der Grund, warum auf einer Rechnung mehrere Positionen stehen können, obwohl nur eine Fachperson da war.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Teil 2: die Restfinanzierung
Der Beitrag der Kasse deckt nicht die gesamten Kosten einer Stunde. Die Differenz heisst Restfinanzierung. Nach Art. 25a Abs. 5 KVG regeln die Kantone, wer sie trägt; im Kanton Zürich sind es die Wohngemeinden.
Zwei Dinge dazu, die wichtiger sind als eine Zahl: Dieser Teil läuft ohne Antrag, und wir veröffentlichen dafür keinen Betrag, weil er nicht pauschal feststeht.
Teil 3: was bei Ihnen bleibt
Drei Posten nennt unsere Tarifliste ausdrücklich als nicht von der Krankenkasse gedeckt:
| Posten | Betrag laut Tarifliste | Gilt für |
|---|---|---|
| Klientenbeteiligung | CHF 8.00 pro Tag | KLV-Leistungen |
| Wegkosten | Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer | jeden Einsatz |
| Zuschlag | CHF 8.00 pro Stunde | Zusatzleistungen zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fällt kein Zuschlag an |
Dazu kommt der Teil der Restfinanzierung, den die Wohngemeinde nicht übernimmt. Wie gross er ausfällt, rechnen wir in der Abklärung gemeinsam mit Ihnen aus – nicht auf dieser Seite.
Was in welchen Bereich fällt
Weil die beiden Bereiche unterschiedlich vergütet werden, lohnt der Blick in die Leistungsverzeichnisse. Unsere Seite zur Grundpflege nennt Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle sowie das Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen; zur Verfügbarkeit hält sie 24 Stunden am Tag fest.
Die Seite zur Behandlungspflege nennt das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen sowie die Pflege von Sonden und Kathetern. Sie hält zudem fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach gearbeitet wird.
Was nicht in diesen Verzeichnissen steht, fällt in die zweite Spalte: Betreuung und Haushaltshilfe in Rümlang.
Die Voraussetzung für alle drei Teile
Ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag nach Art. 7 KLV entfällt die ganze Rechnung oben: Dann gibt es keinen Kassenbeitrag, keine Restfinanzierung und keine Klientenbeteiligung, sondern den Grundtarif der Zusatzleistungen.
Ausgestellt wird die Anordnung von der behandelnden Praxis. Wir können sie nicht ausstellen, aber beschreiben, was aus pflegerischer Sicht in Rümlang gebraucht wird.
Häufige Fragen
Aus welchen Teilen besteht eine Pflegestunde?
Aus dem Beitrag der Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV, der Restfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG und Ihrem Anteil samt Klientenbeteiligung und Wegkosten.
Warum nennen Sie für die Restfinanzierung keinen Betrag?
Weil er nicht pauschal feststeht. Geregelt wird er kantonal, im Kanton Zürich über die Wohngemeinden.
Muss ich die Restfinanzierung beantragen?
Nein, dieser Teil läuft ohne Antrag.
Was gehört zur Grundpflege?
Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle sowie Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen sowie die Pflege von Sonden und Kathetern.
Fällt nachts ein Zuschlag an?
Auf KLV-Leistungen nicht. Bei Zusatzleistungen nennt die Tarifliste zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen CHF 8.00 pro Stunde.
Die drei Teile für Ihren Fall
Sagen Sie uns, was ansteht – wir rechnen die Teile durch, soweit sie feststehen.
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