Unterstützung für pflegende Angehörige in Effretikon
Entlastung gibt es in zwei Währungen. Die eine wird in Stunden gemessen: Jemand kommt und übernimmt. Die andere wird in Franken oder in Rentenpunkten gemessen und hat mit Arbeit nichts zu tun.
Diese Seite behandelt beide. Die zweite etwas ausführlicher, weil sie auf keiner Rechnung von uns auftaucht und deshalb nicht von selbst zur Sprache kommt.
Währung 1: Stunden
Unsere Leistungsseite für pflegende Angehörige nennt drei Formen, in denen jemand nach Effretikon kommt und übernimmt:
| Form | Wann sie passt |
|---|---|
| Ganze Tage | wenn ein verlässlicher freier Tag gebraucht wird |
| Einzelne Einsätze | wenn nur bestimmte Handgriffe abgegeben werden |
| Ferienvertretung | wenn eine geplante Abwesenheit überbrückt werden muss |
Zwei weitere Angaben derselben Seite: Es gibt eine Beratung zu allen Massnahmen, und wir stehen unterstützend bereit.
Ist die Pflege ärztlich angeordnet, wird der abgegebene Teil als Grund- oder Behandlungspflege über die Krankenkasse abgerechnet. Alles andere läuft als Betreuung oder Haushaltshilfe.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Währung 2: Ansprüche
Diese drei Ansprüche hängen an der Pflegebedürftigkeit, nicht an der Frage, wer die Arbeit macht. Keiner von ihnen wird uns bezahlt:
| Anspruch | Wem er zusteht | Quelle |
|---|---|---|
| Hilflosenentschädigung | der gepflegten Person, wenn sie für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd Hilfe braucht | AHV/IV-Merkblatt 4.13 |
| Betreuungsgutschriften | der pflegenden Person, angerechnet bei ihrer späteren Rentenberechnung | AHV/IV-Merkblatt 1.03 |
| Ergänzungsleistungen | der gepflegten Person, für Krankheits- und Behinderungskosten | EL-Stelle des Wohnkantons |
Die mittlere Zeile verhält sich anders als die beiden anderen: Betreuungsgutschriften werden nicht ausbezahlt, sondern wirken auf die spätere Rente der pflegenden Person. Wer sie anmeldet, merkt davon im laufenden Monat nichts – und wer sie nicht anmeldet, merkt es erst bei der Rente.
Die Gesuche laufen bei amtlichen Stellen, nicht bei uns. Welche Unterstützung wir dabei leisten, steht auf der Seite zur Pflegeberatung in Effretikon.
Was in keiner der beiden Währungen zu haben ist
An zwei Punkten endet jede Entlastung. Das gehört auf eine solche Seite, auch wenn es nichts verkauft:
- die Verantwortung – sie bleibt, auch an einem freien Tag
- die Beziehung – sie ist der Grund, warum gepflegt wird, und niemand ersetzt sie
Abgeben lassen sich die Handgriffe und die Organisation. Das ist nicht alles – aber es ist der Teil, der sich überhaupt verteilen lässt, und in Effretikon übernehmen wir ihn.
Was die Entlastung kostet
Das richtet sich danach, was abgegeben wird. Liegt eine Anordnung vor, rechnen wir den Pflegeteil über die Kassenbeiträge nach Art. 7a Abs. 1 KLV ab, die in unserer Tarifliste stehen. Alles übrige läuft über den Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde derselben Liste – siehe Betreuung und Haushaltshilfe.
Die zweite Währung kostet nichts. Sie kostet nur die Zeit, die das Ausfüllen braucht.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Häufige Fragen
Gibt es Entlastung auch regelmässig?
Ja. Von den drei Formen sind zwei auf Wiederholung angelegt, nämlich ganze Tage und einzelne Einsätze.
Können wir in die Ferien?
Für genau diesen Fall ist die Ferienvertretung als eigene Form vorgesehen.
Wird meine Pflegearbeit angerechnet?
In der Rentenberechnung ja, über die Betreuungsgutschriften nach AHV/IV-Merkblatt 1.03. Ausbezahlt wird nichts.
Wem steht die Hilflosenentschädigung zu?
Der gepflegten Person. Nach AHV/IV-Merkblatt 4.13 muss die Hilfe für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd nötig sein.
Wer hilft beim Ausfüllen der Gesuche?
Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe im Kontakt mit den Behörden und beim Ausfüllen, auf Wunsch die Begleitung zum Termin.
Beraten Sie auch, wenn wir die Pflege selbst weiterführen?
Ja. Die genannte Beratung zu allen Massnahmen setzt keinen eigenen Pflegeeinsatz voraus.
Beide Währungen auf einmal durchgehen
Rufen Sie an – wir sagen Ihnen, welche Stunden sich abgeben lassen und welche Gesuche sich lohnen.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch