Spitex Effretikon
Pflege zu Hause fängt selten mit einem Dauerzustand an. Sie fängt mit einer Situation an – und die Situation entscheidet, welche Leistung passt.
Diese Seite ordnet das Angebot in Effretikon nach vier Situationen, von der Entlassung aus dem Spital bis zur Begleitung am Lebensende.
Vier Situationen
| Situation | Worum es geht | Wohin |
|---|---|---|
| Nach einem Spitalaufenthalt | die verordnete Pflege zu Hause weiterführen: Verbände, Medikamente, Körperpflege | Grund- und Behandlungspflege |
| Vorübergehend, ohne Diagnose | Entlastung im Haushalt oder Begleitung im Alltag | Betreuung und Haushaltshilfe |
| Dauerhaft, mit Angehörigen | die Pflege läuft in der Familie und soll es bleiben | Unterstützung für pflegende Angehörige |
| Am Lebensende | Linderung von Symptomen und Schmerzen, Begleitung der Angehörigen | Palliative Care |
Welche Situation vorliegt, kann am Anfang offen sein, und sie kann wechseln. Deshalb steht am Beginn die Bedarfsabklärung.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Situation 1: nach einem Spitalaufenthalt
Hier ist die Richtung bereits beschrieben, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt: Darin steht, was weitergeführt werden soll. Behandlungspflege und Grundpflege sind dann Pflichtleistungen nach Art. 7 KLV und werden über die Krankenkasse abgerechnet.
Was dazu gehört, steht auf der Seite zur Grund- und Behandlungspflege.
Situation 2: vorübergehend, ohne Diagnose
Nicht jede Hilfe setzt eine Krankheit voraus. Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe lassen sich ohne Anordnung vereinbaren und werden privat getragen.
Beides zusammen steht auf einer Seite, weil es im selben Einsatz erbracht werden kann: Betreuung und Haushaltshilfe in Effretikon.
Situation 3: dauerhaft, mit Angehörigen
Läuft die Pflege schon in der Familie, geht es nicht um Ersatz, sondern um Entlastung an bestimmten Stellen – und um Ansprüche, die an der Pflegebedürftigkeit hängen.
Beides behandelt die Seite für pflegende Angehörige.
Situation 4: am Lebensende
Dafür gibt es keine eigene Ortsseite, die Leistung aber sehr wohl. Unsere allgemeine Seite zur Palliative Care beschreibt sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern.
Dieselbe Seite hält fest, dass Palliative Care den Tod weder beschleunigt noch verzögert, dass Angehörige in ihrer Trauerarbeit unterstützt werden und dass die Erreichbarkeit rund um die Uhr gilt.
Das vollständige Leistungsverzeichnis
Die vier Situationen sind ein Einstieg, keine Einschränkung. Erbracht wird in Effretikon dieses Verzeichnis:
| Leistung | Was dazu gehört |
|---|---|
| Grund- und Behandlungspflege | Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfe; dazu Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern |
| Palliative Care | Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern |
| Unterstützung für pflegende Angehörige | Ferienvertretung, einzelne Einsätze oder ganze Tage, dazu Beratung zu allen Massnahmen |
| Betreuung und Alltagsbegleitung | Gesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und Einkäufen, dazu die 24h-Betreuung und -Pflege |
| Haushaltshilfe | Staubsaugen, Küche und Bad reinigen, das Bett frisch beziehen und auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen |
| Bedarfsabklärung und Behördengänge | Abklärung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten mit Berechnung von Umfang und Kosten; Hilfe im Kontakt mit den Behörden und beim Ausfüllen von Gesuchen |
| Beratung in Gesundheitsfragen | Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und Umgang mit einer Diagnose, bei Bedarf in Rücksprache mit einem Mediziner |
Was es kostet
Bei den Pflichtleistungen zahlt die Krankenkasse einen festen Beitrag pro Stunde. Diese Beträge sind nach Art. 7a Abs. 1 KLV für die ganze Schweiz gleich und stehen so auch in unserer Tarifliste:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Den Teil, der über diese Beiträge hinausgeht, deckt die Restfinanzierung. Wer sie trägt, bestimmen nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone; im Kanton Zürich sind es die Wohngemeinden. Für alles ausserhalb der Grundversicherung nennt dieselbe Liste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Zu den Wegkosten eine Anmerkung: Die Tarifliste nennt hier eine Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer. Welche der beiden Varianten für einen Einsatz in Effretikon gilt, sagen wir Ihnen auf Anfrage – geschätzt wird das auf dieser Seite nicht.
So erreichen Sie uns
Telefonisch unter 044 330 40 00, laut unseren Leistungsseiten rund um die Uhr, oder schriftlich über das Kontaktformular.
Für ein erstes Gespräch genügt die Situation in zwei Sätzen. Welche der vier oben es ist, finden wir gemeinsam heraus.
Häufige Fragen
Muss die Spitex von der Gemeinde zugeteilt werden?
Nein. Art. 41 Abs. 1 KVG räumt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern ein.
Welche Leistungen bieten Sie an?
Pflegerisch Grund- und Behandlungspflege sowie Palliative Care; im Alltag Betreuung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Behördengänge; dazu Bedarfsabklärung, Beratung in Gesundheitsfragen und Unterstützung für pflegende Angehörige.
Wofür brauche ich eine ärztliche Anordnung?
Für die Leistungen, die über die Grundversicherung laufen: Grundpflege, Behandlungspflege sowie Abklärung und Beratung, alle nach Art. 7 KLV.
Und wofür nicht?
Für Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Diese Leistungen werden privat getragen und brauchen keine Diagnose.
Was kommt nach dem ersten Anruf?
Die Bedarfsabklärung. Laut unserer Seite dazu klären wir den Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten und berechnen Umfang und Kosten.
Mit welchen Posten muss ich selbst rechnen?
Mit der Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag, den Wegkosten und bei Pflichtleistungen mit dem Anteil, den die Restfinanzierung offen lässt.
Sagen Sie uns die Situation, nicht die Diagnose
Ein Anruf genügt, um die passende Leistung zu finden – und um zu sagen, was sie kostet.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch