Grund- und Behandlungspflege in Effretikon
Ein einziges Dokument entscheidet, ob Pflege zu Hause über die Grundversicherung läuft oder privat: die ärztliche Anordnung.
Diese Seite folgt deshalb dem Dokument – was darauf steht, was es abdeckt und was ohne es gilt.
Was die Anordnung verlangt
Art. 7 KLV verlangt für Grund- und Behandlungspflege eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag, damit die Leistung über die Grundversicherung abgerechnet werden kann. Ausgestellt wird sie von der behandelnden Praxis, nicht von uns.
Was wir dazu beitragen können: benennen, was aus pflegerischer Sicht gebraucht wird. Diese Angabe kann in der Praxis fehlen – wer die Wohnung in Effretikon nicht gesehen hat, kann sie nicht beschreiben.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was die Anordnung abdeckt: zwei Bereiche
Die angeordnete Pflege teilt sich in zwei Bereiche. Beide können im selben Einsatz erbracht werden, beide stehen in unserem Leistungsverzeichnis:
| Bereich | Was dazu gehört |
|---|---|
| Grundpflege | Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln |
| Behandlungspflege | Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern |
Die nationalen Leistungsseiten zur Grundpflege und zur Behandlungspflege beschreiben die beiden Bereiche ausführlich. Die Grundpflege steht dort rund um die Uhr zur Verfügung; bei der Behandlungspflege hält die Seite fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach gearbeitet wird.
Warum die Einteilung auf der Rechnung sichtbar wird
Die Krankenkasse bewertet die beiden Bereiche unterschiedlich. Nach Art. 7a Abs. 1 KLV beträgt ihr Beitrag für Behandlungspflege CHF 63.00 pro Stunde und für Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde; dieselben Werte stehen in unserer Tarifliste.
Deshalb erscheinen zwei Positionen, auch wenn dieselbe Fachperson im selben Einsatz beides erledigt hat. Die Einteilung ändert nichts an der Arbeit, nur an der Zeile auf der Abrechnung.
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Was ohne Anordnung gilt
Fällt eine Hilfe nicht unter Art. 7 KLV, braucht sie keine Anordnung – wird aber auch nicht von der Grundversicherung getragen. Das betrifft Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe.
Diese Leistungen können im selben Einsatz dazukommen: Betreuung und Haushaltshilfe in Effretikon.
Wenn sich der Bedarf ändert
Eine Anordnung beschreibt einen Zustand, und Zustände ändern sich. Ändert sich der Bedarf, gehört das zurück in die Praxis und in eine neue Bedarfsabklärung bei Ihnen in Effretikon, in der laut unserer Seite dazu Umfang und Kosten gemeinsam berechnet werden.
Wie oft das vorkommt und in welchen Abständen eine Anordnung erneuert wird, sagen wir hier bewusst nicht – das entscheidet die Praxis, nicht wir.
Häufige Fragen
Wer stellt die ärztliche Anordnung aus?
Die behandelnde Praxis. Art. 7 KLV verlangt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag; wir können sie nicht ausstellen.
Was unterscheidet Grundpflege von Behandlungspflege?
Grundpflege betrifft Körperpflege, Bewegung und Alltagsverrichtungen, Behandlungspflege die medizinischen Handgriffe wie Medikamente, Wundversorgung, Infusionen und Katheter.
Warum stehen zwei Positionen auf der Rechnung?
Weil die Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV unterschiedliche Beiträge zahlt: CHF 63.00 pro Stunde für Behandlungspflege, CHF 52.60 für Grundpflege.
Machen Sie Wundversorgung zu Hause?
Ja, Wundversorgung und Verbandswechsel gehören laut unserer Leistungsseite zur Behandlungspflege.
Richten Sie auch Medikamente?
Das Verabreichen von Medikamenten ist auf derselben Leistungsseite genannt.
Geht Pflege auch nachts?
Unsere Seite zur Grundpflege nennt eine Verfügbarkeit von 24 Stunden am Tag. Für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr nennt die Tarifliste bei Zusatzleistungen einen Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde; auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an.
Liegt die Anordnung vor?
Dann können wir sofort über den Umfang sprechen. Und wenn nicht, sagen wir Ihnen, was die Praxis braucht.
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