Spitex Opfikon
Pflege zu Hause fängt nicht mit einem Vertrag an, sondern mit einem Anlass: einem Spitalaufenthalt, einer Diagnose, einem Sturz oder der Einsicht, dass es allein nicht mehr geht.
Diese Seite geht den Weg von dort aus der Reihe nach durch – bis zum ersten Einsatz und zur ersten Rechnung.
Schritt 1: Der Anlass
Es gibt keinen festgelegten Zeitpunkt, an dem Spitex beginnt. Was es gibt, sind Situationen, in denen sich die Frage stellt:
- Nach einem Spitalaufenthalt soll die Pflege zu Hause weitergehen.
- Eine Behandlung verlangt Handgriffe, die niemand im Haushalt übernehmen kann oder will – Injektionen, Wundversorgung, Katheter.
- Die Körperpflege geht nicht mehr selbstständig.
- Angehörige pflegen bereits und kommen an eine Grenze.
- Der Haushalt bleibt liegen, obwohl die Pflege selbst noch geht.
Die letzten beiden Fälle sehen nicht nach einem medizinischen Anlass aus. Sie sind trotzdem einer.
Schritt 2: Das Gespräch und die Bedarfsabklärung
Der erste Schritt ist ein Anruf unter 044 330 40 00. Danach folgt die Bedarfsabklärung. Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung klären wir den Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten ab und berechnen dabei auch den Umfang und die Kosten.
Was dabei herauskommt, ist für jeden Haushalt in Opfikon eine andere Aufteilung: Welcher Teil ist Pflege, welcher Betreuung, welcher Haushalt. Diese Aufteilung entscheidet über die Finanzierung. Mehr dazu auf der Seite zur Pflegeberatung.
Schritt 3: Die Verordnung, wo sie nötig ist
Grundpflege und Behandlungspflege sind Pflichtleistungen der Krankenpflege-Versicherung. Art. 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung verlangt dafür eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag.
Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe brauchen keine Verordnung. Sie werden dafür auch nicht von der Grundversicherung getragen.
Schritt 4: Der Einsatzplan – welche Leistungen es gibt
Was in den Plan kommt, hängt vom abgeklärten Bedarf ab. Die folgende Übersicht nennt, was unsere Leistungsseiten jeweils aufführen.
| Leistung | Was dazu gehört |
|---|---|
| Grundpflege | Körperpflege, Umziehen, Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfe |
| Behandlungspflege | Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern |
| Palliative Care | Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Symptome und Schmerzen bestmöglich zu lindern |
| Unterstützung für pflegende Angehörige | Ferienvertretung, einzelne Einsätze oder ganze Tage, dazu Beratung zu allen Massnahmen |
| Betreuung und Alltagsbegleitung | Gesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und Einkäufen, dazu die 24h-Betreuung und -Pflege |
| Haushaltshilfe | Staubsaugen, Küche und Bad reinigen, das Bett frisch beziehen und auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen |
| Bedarfsabklärung | Abklärung gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten, mit Berechnung von Umfang und Kosten |
| Behördengänge | Hilfe im Kontakt mit den Behörden, beim Ausfüllen von Gesuchen und auf Wunsch Begleitung zum Termin |
| Beratung in Gesundheitsfragen | Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und Umgang mit einer Diagnose, bei Bedarf in Rücksprache mit einem Mediziner |
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Palliative Care in Opfikon
Palliative Care hat auf dieser Struktur bewusst keine eigene Ortsseite. Dafür gibt es einen messbaren Grund: Unsere allgemeine Seite zur Palliative Care steht für die Suche nach Palliative Care in Opfikon bereits auf Position 1 (SISTRIX, Schweizer Index, 13.10.2026). Eine zweite Seite zum selben Thema würde diese Position gefährden, nicht stärken.
Inhaltlich ändert das nichts: Die Leistung wird erbracht, und die Seite beschreibt sie. Dort steht auch, dass Palliative Care den Tod weder beschleunigt noch verzögert und dass wir Angehörige in ihrer Trauerarbeit unterstützen.
Schritt 5: Die Abrechnung
Bei den Pflichtleistungen zahlt die Krankenkasse einen festen Beitrag pro Stunde, nicht den vollen Preis. Die Ansätze sind in Art. 7a Abs. 1 KLV schweizweit gleich festgelegt; unsere Tarifliste nennt sie so:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Die Abrechnung mit den Krankenversicherern läuft über unsere ZSR-Nummer V534231, die im Impressum aufgeführt ist.
Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten heisst Restfinanzierung. Nach Art. 25a Abs. 5 des Krankenversicherungsgesetzes regeln die Kantone, wer sie trägt; im Kanton Zürich sind es die Wohngemeinden.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Ausserhalb der Grundversicherung nennt dieselbe Tarifliste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Unser Standort liegt im Gemeindegebiet
Die Vitality Spitex GmbH hat ihren Sitz an der Margarethenstrasse 3 in Glattbrugg (Impressum). Glattbrugg gehört zur Stadt Opfikon; die Stadtverwaltung selbst führt als eigene Adresse die Oberhauserstrasse in Glattbrugg (opfikon.ch, abgerufen am 13.10.2026).
Was das praktisch bedeutet, hängt vom Einsatzplan ab – eine pauschale Zusage zu Wegzeiten wäre unseriös. Was sich sagen lässt: Opfikon ist nicht ein Ort im Einsatzgebiet, sondern der Ort, an dem wir sitzen.
Sie sind in der Wahl der Spitex frei
Nach Art. 41 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes können Versicherte für die ambulante Behandlung unter den zugelassenen Leistungserbringern frei wählen, die für die Behandlung ihrer Krankheit geeignet sind. Eine Zuteilung durch die Wohngemeinde ist dafür nicht nötig.
Häufige Fragen
Wo hat Vitality Spitex ihren Sitz?
An der Margarethenstrasse 3 in Glattbrugg, laut Impressum. Glattbrugg gehört zur Stadt Opfikon.
Wie fange ich an?
Mit einem Anruf unter 044 330 40 00. Danach folgt die Bedarfsabklärung, bei der laut unserer Seite dazu auch Umfang und Kosten berechnet werden.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Für Grund- und Behandlungspflege über die Grundversicherung ja, nach Art. 7 KLV. Für Betreuung und Haushaltshilfe nicht.
Rechnen Sie direkt mit der Krankenkasse ab?
Die Abrechnung läuft über die ZSR-Nummer V534231, die im Impressum steht. Welche Leistungen abgerechnet werden können, hängt von der Verordnung ab.
Was kostet mich die Pflege selbst?
Bei Pflichtleistungen zahlt die Krankenkasse die Beiträge nach Art. 7a Abs. 1 KLV, den Rest regelt die kantonale Restfinanzierung. Dazu kommen laut unserer Tarifliste die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag und die Wegkosten. Betreuung und Haushaltshilfe werden privat getragen.
Bieten Sie Palliative Care in Opfikon an?
Ja. Die Leistung ist auf unserer Seite zur Palliative Care beschrieben; eine eigene Ortsseite gibt es dafür bewusst nicht.
Muss ich die Spitex meiner Gemeinde nehmen?
Nein. Art. 41 Abs. 1 KVG räumt die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern ein.
Der Anlass ist da, der Rest noch offen
Dann ist der Anruf der richtige erste Schritt. Wir ordnen die Situation ein und sagen Ihnen, was als Nächstes geklärt werden muss.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch