Grundpflege in Opfikon
Fragen zur Grundpflege kommen oft von denen, die sie bisher selbst übernommen haben – und die wissen wollen, was sich davon abgeben lässt.
Diese Seite beantwortet das: was eine Spitex in Opfikon übernimmt, was bei Angehörigen bleibt, und woran sich die Abrechnung entscheidet.
Was sich abgeben lässt
Unsere Leistungsseite zur Grundpflege führt diese Arbeiten auf:
| Handgriff | Worum es dabei geht |
|---|---|
| Körperpflege | Waschen, Duschen, Hautpflege – der Bereich, in dem Nähe und Schamgefühl eine Rolle spielen |
| Umziehen | An- und Ausziehen, wenn Beweglichkeit oder Kraft nicht mehr reichen |
| Verbände legen | Einfache Verbände; medizinisch angeordnete Wundversorgung gehört zur Behandlungspflege |
| Bewegungsübungen | Mobilisation, damit Beweglichkeit erhalten bleibt |
| Betten | Lagern und das Bett richten |
| Flüssigkeitskontrolle | Im Blick behalten, ob genug getrunken wird |
| Kompressionsstrümpfe | Anziehen und wechseln – einer der Handgriffe, die technisch anspruchsvoller sind, als sie aussehen |
Dieselbe Seite hält fest, dass die Grundpflege 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Welche Zeiten für einen Haushalt in Opfikon sinnvoll sind, ergibt die Bedarfsabklärung.
Was bei den Angehörigen bleiben kann
Grundpflege abzugeben heisst nicht, alles abzugeben. Die Aufteilung ist Teil der Bedarfsabklärung und wird nicht von aussen festgelegt.
Zwei Fragen helfen bei der Einteilung:
- Welche Handgriffe sind körperlich oder fachlich eine Überforderung?
- Welche Handgriffe möchten Sie bewusst behalten, weil sie zur Beziehung gehören und nicht nur zur Pflege?
Die zweite Frage geht in solchen Gesprächen leicht unter. Wer entlastet werden will, muss nicht alles abgeben.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Die ärztliche Anordnung
Damit Grundpflege über die Grundversicherung abgerechnet werden kann, verlangt Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag. Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung klären wir den Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten ab – in Opfikon wie im übrigen Einsatzgebiet.
Was die Grundpflege kostet
Unsere Tarifliste nennt für die Grundpflege einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 52.60 pro Stunde, entsprechend Art. 7a Abs. 1 KLV. Die Restfinanzierung regeln nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone, im Kanton Zürich die Wohngemeinden.
Dazu kommen laut derselben Liste die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer). Der Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen fällt auf KLV-Leistungen nicht an.
Häufige Fragen
Hilft die Spitex beim Duschen?
Körperpflege steht auf unserer Leistungsseite zur Grundpflege.
Wer zieht die Kompressionsstrümpfe an?
Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen ist auf unserer Leistungsseite unter der Grundpflege aufgeführt.
Können wir einen Teil der Pflege selbst weitermachen?
Ja. Die Aufteilung zwischen Angehörigen und Spitex gehört in die Bedarfsabklärung.
Ist Grundpflege auch abends möglich?
Unsere Leistungsseite hält fest, dass die Grundpflege 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Den Einsatzplan vereinbaren wir mit Ihnen.
Gehört Wundversorgung zur Grundpflege?
Verbände legen steht unter der Grundpflege. Medizinisch angeordnete Wundversorgung und Verbandswechsel führt unsere Leistungsseite unter der Behandlungspflege.
Was zahlt die Krankenkasse an die Grundpflege?
CHF 52.60 pro Stunde laut unserer Tarifliste, entsprechend Art. 7a Abs. 1 KLV.
Unklar, was Sie abgeben wollen und was nicht
Diese Frage lässt sich im Gespräch sortieren. Rufen Sie an – wir gehen die Handgriffe einzeln durch.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch