Grundpflege in Kloten

Grundpflege ist der Teil der Pflege, der den Körper im Alltag betrifft – und der Bereich, bei dem oft unklar bleibt, was genau dazugehört und wer ihn bezahlt.

Diese Seite beantwortet beides für Kloten: welche Leistungen unsere Grundpflege umfasst, und wie sich die Kosten zusammensetzen.

Grundpflege zu Hause in Kloten – Vitality Spitex

Welche Leistungen dazugehören

Unsere Leistungsseite zur Grundpflege nennt diese Leistungen:

  • Körperpflege
  • Umziehen – Kleider an- und ausziehen
  • Verbände legen
  • Bewegungsübungen
  • Betten
  • Flüssigkeitskontrolle
  • Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln

Ein Beispiel dafür, wie klein der Anlass sein kann: Kompressionsstrümpfe werden ärztlich verordnet, und ab einem bestimmten Punkt kann man sie nicht mehr selbst anziehen. Dafür braucht es keine umfassende Versorgung, sondern einen kurzen Einsatz am Morgen. Unsere Leistungsseite führt das Anziehen und Wechseln ausdrücklich auf.

Die Grundpflege steht laut derselben Leistungsseite «24 Stunden am Tag zur Verfügung». Welche Zeiten für einen Einsatz in Kloten möglich sind, lassen Sie sich vor der Zusage bestätigen, nicht danach.

Was die Grundpflege kostet

Die Krankenkasse leistet für Grundpflege einen Beitrag von CHF 52.60 pro Stunde (Art. 7a Abs. 1 KLV; derselbe Ansatz steht in unserer Tarifliste). Der niedrigste der drei Pflegeansätze – was nicht gegen die Leistung spricht, sondern die fachliche Einstufung widerspiegelt.

Abgerechnet wird nach Aufwand. Die Verrechnungseinheit beträgt nach Angaben des Spitex Verbands Kanton Zürich mindestens 10 Minuten pro Einsatz und danach 5 Minuten. Wer nur die Kompressionsstrümpfe braucht, zahlt entsprechend weniger als jemand mit einer vollständigen Morgenversorgung.

Dazu kommt laut Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, dazu Franchise und Selbstbehalt. Die nicht gedeckten Pflegekosten tragen nach Art. 25a KVG Kanton und Wohngemeinde; wie weit das bei einer privaten Organisation zum Tragen kommt, hängt vom Leistungsauftrag der Wohngemeinde ab.

Nicht gedeckt sind zudem der Zuschlag für Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze und die Wegkosten. Die Ansätze stehen in der Tarifliste, der Gesamtüberblick auf der Seite zu Spitex Kloten.

Voraussetzung für die Vergütung ist eine ärztliche Verordnung. Wie Sie dazu kommen, steht auf der Seite zur Pflegeberatung und Bedarfsabklärung.

Grundpflege, Behandlungspflege oder Betreuung?

Die drei werden regelmässig verwechselt, und der Unterschied entscheidet darüber, wer bezahlt. Alle genannten Leistungen stammen von den jeweiligen Leistungsseiten:

BeispieleKrankenkasse
GrundpflegeKörperpflege, Umziehen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle, Kompressionsstrümpfeja – Beitrag CHF 52.60/Std.
BehandlungspflegeMedikamente verabreichen, Wundversorgung, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Sonden und Katheterja – Beitrag CHF 63.00/Std.
BetreuungGesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen und Einkäufennein – keine Leistung der Grundversicherung

Mehrere dieser Leistungen lassen sich zusammen vereinbaren. Welche, ergibt die Abklärung bei Ihnen in Kloten – und daraus folgt, welcher Anteil über die Krankenkasse läuft und welcher nicht.

Häufige Fragen

Gehört das Anziehen von Kompressionsstrümpfen wirklich zur Grundpflege?

Ja, unsere Leistungsseite führt «Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln» ausdrücklich auf. Der Anlass für einen täglichen Einsatz kann also sehr begrenzt sein.

Kann ich nur zweimal pro Woche Hilfe beziehen?

Der Umfang richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und nach der ärztlichen Verordnung. Unsere Tarifliste hält fest, dass nach Aufwand abgerechnet wird und sich der Pflegeaufwand nach der Intensität der benötigten Pflege richtet. Die Klientenbeteiligung fällt laut Tarifliste pro Tag mit KLV-Leistungen an – bei zwei Einsätzen pro Woche also an zwei Tagen.

Zu welchen Tageszeiten ist Grundpflege möglich?

Laut unserer Leistungsseite steht die Grundpflege «24 Stunden am Tag zur Verfügung». Für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen weist die Tarifliste einen Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde aus; auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an. Welche Zeiten konkret vereinbart werden können, fragen Sie vor der Zusage nach.

Gehört das Verbandlegen zur Grundpflege oder zur Behandlungspflege?

Beide Leistungsseiten nennen es: Die Grundpflegeseite führt «Verbände legen» auf, die Behandlungspflegeseite «Wundversorgung und Verbandswechsel». Welchem Bereich eine Wundversorgung zugeordnet wird, bestimmt die ärztliche Verordnung – und davon hängt der Stundenansatz ab, CHF 52.60 oder CHF 63.00.

Fallen zusätzlich zum Stundenansatz weitere Kosten an?

Laut unserer Tarifliste ja: die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen, und Wegkosten als Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer. Auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an.

Unklar, welche Leistungen Sie brauchen?

Das ist kein Hindernis. Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung werden Fragen beantwortet, konkrete Entlastungen aufgezeigt und die nächsten Schritte gemeinsam geplant – samt Umfang und Kosten.

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Vitality Spitex in Kloten

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