Pflegeberatung, Bedarfsabklärung und Behördengänge in Kloten

Die Hürde vor der ersten Pflege ist häufig nicht die Pflege selbst, sondern die Frage, wie man anfängt. Braucht es zuerst den Arzt oder zuerst die Spitex? Wer meldet bei der Krankenkasse an? Welche Formulare, welche Fristen?

Diese Seite beschreibt den Einstieg in Kloten – und danach die Gesuche, die die Kosten senken können.

Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Kloten – Vitality Spitex

Wie der Einstieg abläuft

Unsere Seite zur Bedarfsabklärung beschreibt ihn in eigenen Worten: «Deshalb klären wir mit Ihnen und Ihren Ärzten ab, wie wir Ihnen als Spitex helfen können.» Und weiter: «Wir beantworten Ihre Fragen, zeigen konkrete Entlastungen auf und planen die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen.»

Zur Kostenfrage hält dieselbe Seite fest: «Zudem berechnen wir mit der Bedarfsabklärung auch gleich den Umfang und die Kosten.» Der Zweck wird so beschrieben: «Das alles gibt Ihnen und uns Klarheit und Sicherheit.»

Zwei Dinge, die Sie beim Termin in Kloten von sich aus ansprechen sollten, weil sie später den Alltag bestimmen: zu welchen Tageszeiten die Einsätze stattfinden und wie viele verschiedene Personen zu Ihnen kommen. Beides lässt sich vorher klären – und beides sollte man sich bestätigen lassen, bei jedem Anbieter.

Für Pflegeleistungen nach KLV ist eine ärztliche Verordnung gesetzliche Voraussetzung. Bei Anmeldungen gegenüber der Krankenkasse helfen wir laut unserer Seite zu den Behördengängen mit und können sie «nach Möglichkeit auch für Sie erledigen».

Was Abklärung und Beratung kostet

Abklärung und Beratung ist ein eigener Leistungsbereich nach KLV. Die Krankenkasse leistet dafür einen Beitrag von CHF 76.90 pro Stunde (Art. 7a Abs. 1 KLV; derselbe Ansatz steht in unserer Tarifliste). Das ist der höchste der drei Pflegeansätze.

Abgerechnet wird nach Aufwand; die Verrechnungseinheit beträgt nach Angaben des Spitex Verbands Kanton Zürich mindestens 10 Minuten und danach 5 Minuten. Dazu kommen laut Tarifliste die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag für Tage mit KLV-Leistungen, Franchise und Selbstbehalt.

Weil unsere Tarifliste für die Hilfe bei Gesuchen und Formularen keine eigene Position führt, fragen Sie vor dem Termin nach, was dafür verrechnet wird. Das gilt genauso für ein erstes Gespräch. Allgemein zur Abklärung: Bedarfsabklärung.

Welche Gesuche in Frage kommen

Pflegebedarf bringt Papier mit sich, und die Zuständigkeiten liegen teils beim Kanton, teils bei der Wohngemeinde Kloten. Laut unserer Seite zu den Behördengängen helfen wir «im Kontakt mit den Behörden», «beim Ausfüllen» und begleiten «auf Wunsch zum Termin»; genannt werden Krankenkasse, Ergänzungsleistungen und Anmeldungen.

Hilflosenentschädigung

Das AHV/IV-Merkblatt 4.13 hält fest: «Die Hilflosenentschädigung ist von Ihrem Einkommen und Vermögen unabhängig.» Voraussetzung ist, dass bei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig Hilfe nötig ist – das Merkblatt nennt Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen und Essen, ohne die Liste abzuschliessen. Auskunft geben laut Merkblatt die IV-Stellen, die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen.

Ergänzungsleistungen

Sie können laut Spitex Schweiz Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause vergüten, soweit keine Versicherung dafür aufkommt. AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner ohne Ergänzungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen Krankheits- und Behinderungskosten geltend machen.

Betreuungsgutschriften für Angehörige

Wer eine verwandte Person mit Hilflosenentschädigung pflegt und nicht mehr als 30 Kilometer entfernt wohnt oder sie in nicht mehr als einer Stunde erreicht, kann Betreuungsgutschriften anrechnen lassen; sie erhöhen später die eigene Rente. Nach AHV/IV-Merkblatt 1.03 muss die Gutschrift jedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Einzelheiten auf der Seite für pflegende Angehörige.

Krankenkasse und Zusatzversicherung

Hierher gehört auch die Frage, was Ihre Zusatzversicherung für Haushaltshilfe und Betreuung übernimmt. Unsere Tarifliste hält dazu nur fest, dass diese Kosten «ggf.» vergütet werden können – die Bedingungen stehen in Ihrer Police. Nehmen Sie sie zum Gespräch mit.

Beratung in Gesundheitsfragen

Nicht jede Frage braucht einen Einsatz. Unsere Leistungsseite beschreibt für diesen Bereich «erfahrenes, kompetentes und gut ausgebildetes Personal, welches Ihnen bei Gesundheitsfragen zur Seite stehen kann», bei Bedarf «auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten» und über «ein weit verbreitetes Netzwerk an Spezialisten». Bei ausführlichen Gesundheitsfragen wird «direkt Ihren persönlichen Arzt» einbezogen.

Als Themen nennt dieselbe Seite Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und den Umgang mit einer Diagnose – Fragen, die sich vor einer Entscheidung stellen.

Häufige Fragen

Was kostet die Bedarfsabklärung?

Abklärung und Beratung ist ein Leistungsbereich nach KLV; die Krankenkasse leistet dafür einen Beitrag von CHF 76.90 pro Stunde, denselben Ansatz nennt unsere Tarifliste. Was in Ihrem Fall verrechnet wird – auch für ein erstes Gespräch – fragen Sie vor dem Termin nach.

Brauche ich zuerst eine ärztliche Verordnung?

Für die Abrechnung der Pflege nach KLV ist sie gesetzliche Voraussetzung. Unsere Seite zur Bedarfsabklärung hält fest, dass «mit Ihnen und Ihren Ärzten» abgeklärt wird, wie wir als Spitex helfen können – Sie müssen also nicht mit einem leeren Formular beim Arzt beginnen.

Wer meldet mich bei der Krankenkasse an?

Laut unserer Seite zu den Behördengängen helfen wir bei Anmeldungen mit und können sie «nach Möglichkeit auch für Sie erledigen». Lassen Sie sich im Einzelfall bestätigen, wer welchen Schritt übernimmt.

Wie lange dauert es vom Anruf bis zum ersten Einsatz?

Das hängt vom Umfang, von den gewünschten Zeiten und davon ab, ob eine Verordnung vorliegt. Nennen Sie am Telefon Ihre Situation und das gewünschte Startdatum und lassen Sie sich den möglichen Starttermin bestätigen.

Welche Unterlagen soll ich bereithalten?

Hilfreich sind die Krankenkassenkarte, eine aktuelle Medikamentenliste, der Austrittsbericht falls vorhanden und die Zusatzversicherungspolice. Die Police brauchen Sie, weil sie darüber entscheidet, was bei Haushaltshilfe und Betreuung vergütet wird.

Helfen Sie beim Gesuch für die Hilflosenentschädigung?

Laut unserer Seite zu den Behördengängen helfen wir beim Ausfüllen von Gesuchen und begleiten auf Wunsch zum Termin; genannt werden ausdrücklich Krankenkasse, Ergänzungsleistungen und Anmeldungen. Da unsere Tarifliste für diese Hilfe keine eigene Position führt, fragen Sie vorher nach, was dafür verrechnet wird. Prüfen lohnt sich in jedem Fall: Nach AHV/IV-Merkblatt 4.13 ist die Hilflosenentschädigung von Einkommen und Vermögen unabhängig.

Können Sie beraten, auch wenn noch keine Spitex gebraucht wird?

Unsere Leistungsseite zur Beratung in Gesundheitsfragen nennt als Themen Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und den Umgang mit einer Diagnose – also Fragen, die vor einer Entscheidung stehen. Was ein solches Gespräch kostet, fragen Sie vorher nach.

Nicht sicher, wo Sie anfangen sollen?

Dann ist der Anruf der einfachste erste Schritt. Fragen Sie dabei gleich zwei Dinge: was verrechnet wird, und zu welchen Zeiten Einsätze in Kloten möglich sind.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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Vitality Spitex in Kloten

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