Unterstützung für pflegende Angehörige in Kloten

Diese Seite richtet sich nicht an Pflegebedürftige, sondern an Sie: an die Tochter, die neben dem eigenen Beruf die Mutter versorgt, an den Ehemann, der seit zwei Jahren nachts aufsteht, an den Sohn, der am Wochenende weit fährt, um den Vater zu duschen.

Wenn Sie in Kloten oder in der Umgebung jemanden pflegen, sind Sie damit nicht allein. Unsere Leistungsseite formuliert es so: Es sei «oftmals eine grosse Entlastung, wenn ihr Schützling Unterstützung durch eine Spitex erhält». Der zweite Teil dieser Seite betrifft etwas, das daneben häufig untergeht: Ihre eigenen finanziellen Ansprüche.

Unterstützung für pflegende Angehörige in Kloten – Vitality Spitex

Woran man merkt, dass es zu viel wird

Es gibt keinen Punkt, an dem eine Glocke läutet. Prüfen Sie sich selbst an diesen Fragen – sie gelten unabhängig davon, ob Sie in Kloten wohnen oder täglich dorthin fahren:

  • Sie schlafen seit Wochen nicht mehr durch, weil Sie nachts auf Geräusche horchen.
  • Eigene Arzttermine werden verschoben, Hobbys aufgegeben, Freundschaften schleifen gelassen.
  • Sie werden ungeduldig oder laut, und es tut Ihnen danach leid.
  • Das Haus für zwei Stunden zu verlassen geht nicht mehr ohne Organisation.
  • Körperlich geht es nicht mehr – Heben, Stützen, Umlagern übersteigt Ihre Kräfte.
  • Sie haben Angst davor, selbst krank zu werden, weil dann niemand da wäre.

Keines dieser Anzeichen ist ein Versagen. Sie bedeuten, dass eine Belastung länger andauert, als ein Mensch sie allein tragen kann.

Welche Entlastung vorgesehen ist

Ferienvertretung, einzelne Einsätze oder ganze Tage

Unsere Leistungsseite nennt genau diese drei Formen: «Ferienvertretung, einzelne Einsätze oder ganze Tage», und zwar mit dem Ziel, dass die Versorgung nicht unterbrochen wird. Der Umfang ist damit nicht auf ein festes Modell beschränkt – welcher in Ihrem Fall möglich ist, lassen Sie sich bestätigen, bevor Sie planen.

Die Massnahmen, die Fachwissen brauchen

Wundversorgung, Medikamente verabreichen, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern: Das sind die Aufgaben, die fachliche Verantwortung tragen. Sie an eine Pflegefachperson abzugeben, nimmt diese Verantwortung von Ihnen. Alle stehen auf unserer Seite zur Behandlungspflege und laufen als verordnete Pflege über die Krankenkasse.

Beratung zu allen Massnahmen

Unsere Leistungsseite hält fest, dass wir «zu allen Massnahmen» beraten und «unterstützend bereit» stehen. Beratung durch eine Pflegefachperson fällt in den KLV-Bereich Abklärung und Beratung, für den die Krankenkasse einen Beitrag von CHF 76.90 pro Stunde leistet.

Einsätze in der Nacht

Wo die Nächte das Problem sind, setzen Einsätze am Abend und in der Nacht genau dort an. Unsere Tarifliste weist für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen einen Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde aus und nennt eine 24h-Betreuung und -Pflege. Mehr dazu auf der Seite zur Betreuung.

Ihre finanziellen Ansprüche

Dieser Teil betrifft Geld, auf das ein Anspruch bestehen kann – in Kloten wie in jeder anderen Gemeinde. Alle Angaben stammen aus den Merkblättern der AHV/IV-Informationsstelle und von Spitex Schweiz, nicht von uns.

Hilflosenentschädigung

Das AHV/IV-Merkblatt 4.13 hält fest: «Die Hilflosenentschädigung ist von Ihrem Einkommen und Vermögen unabhängig.» Voraussetzung ist, dass bei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig Hilfe nötig ist; das Merkblatt nennt Ankleiden, Auskleiden, Aufstehen, Absitzen und Essen und führt die Liste nicht abschliessend. Auskunft geben laut Merkblatt die IV-Stellen, die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen.

Das Gesuch zu prüfen lohnt sich doppelt: Die Hilflosenentschädigung ist nach Merkblatt 1.03 zugleich Voraussetzung dafür, dass Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

Betreuungsgutschriften der AHV

Wenn Sie eine verwandte Person pflegen, die eine Hilflosenentschädigung erhält, können Betreuungsgutschriften angerechnet werden. Sie sind keine Barzahlung, sondern erhöhen später Ihre eigene Rente. Die Bedingungen nach AHV/IV-Merkblatt 1.03:

  • Verwandtschaft: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Gross- und Urgrosseltern, Enkel, Schwiegereltern und Stiefkinder. Lebenspartner, wenn sie mindestens fünf Jahre ununterbrochen im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
  • Die gepflegte Person erhält eine Hilflosenentschädigung von AHV, IV, Unfall- oder Militärversicherung. Das Merkblatt nennt keinen Mindestgrad der Hilflosigkeit.
  • Nähe: Es muss an mindestens 180 Tagen im Jahr eine Hausgemeinschaft bestehen. Das gilt als erfüllt, wenn Sie nicht mehr als 30 Kilometer entfernt wohnen oder die Person in nicht mehr als einer Stunde erreichen.
  • Pro Kalenderjahr wird nur eine ganze Gutschrift angerechnet; bei mehreren Pflegenden wird sie geteilt.

Zur Anmeldung: Die Gutschrift muss laut Merkblatt jedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Das Merkblatt begründet das damit, dass der Anspruch nicht erst beim Erreichen des Referenzalters überprüft werden kann. Zu Fristen und zur Frage, ob ein verspätetes Gesuch noch berücksichtigt wird, sagt das Merkblatt nichts – klären Sie das direkt bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.

Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen können laut Spitex Schweiz Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause vergüten, soweit keine Versicherung dafür aufkommt. AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner ohne Ergänzungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen Krankheits- und Behinderungskosten geltend machen.

Bei diesen Gesuchen helfen wir mit: Laut unserer Seite zu den Behördengängen helfen wir beim Ausfüllen, begleiten Sie auf Wunsch zum Termin und können Behördenkontakte «nach Möglichkeit auch für Sie erledigen».

Was die Entlastung kostet

Hier lohnt die Unterscheidung, weil ein erheblicher Teil der Entlastung über die Krankenkasse läuft, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt:

Was Sie abgebenWer zahlt
Verordnete Pflege – Grundpflege und BehandlungspflegeKrankenkasse, Beitrag CHF 52.60 bzw. CHF 63.00 pro Stunde
Beratung durch eine PflegefachpersonKrankenkasse, als Abklärung und Beratung – Beitrag CHF 76.90 pro Stunde
Reine Entlastung und Betreuungkeine Leistung der Grundversicherung – Betreuungsleistungen ab CHF 46.00 pro Stunde

Dazu kommen laut Tarifliste die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag für Tage mit KLV-Leistungen, Franchise und Selbstbehalt sowie Zuschläge und Wegkosten. Umfang und Kosten werden laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung mit der Abklärung berechnet.

Häufige Fragen

Kommen Sie auch nur für einzelne Einsätze?

Unsere Leistungsseite nennt ausdrücklich «einzelne Einsätze oder ganze Tage» neben der Ferienvertretung. Welcher Umfang in Ihrem Fall vereinbart werden kann, erfahren Sie am Telefon.

Übernehmen Sie, wenn ich in die Ferien gehe?

Ferienvertretung ist auf unserer Leistungsseite als Form der Unterstützung aufgeführt. Melden Sie sich mit den Daten, dem Pflegebedarf und der gewünschten Abdeckung und lassen Sie sich die Übernahme schriftlich bestätigen, bevor Sie buchen.

Stehen mir als pflegende Angehörige finanzielle Leistungen zu?

Möglicherweise mehrere: die Hilflosenentschädigung für die gepflegte Person, die nach AHV/IV-Merkblatt 4.13 von Einkommen und Vermögen unabhängig ist, Betreuungsgutschriften der AHV für Sie selbst und je nach Situation Ergänzungsleistungen. Ob ein Anspruch besteht, entscheiden die zuständigen Stellen – beim Ausfüllen der Gesuche helfen wir laut unserer Seite zu den Behördengängen mit.

Was sind Betreuungsgutschriften genau?

Keine Barzahlung, sondern eine Anrechnung, die später die eigene AHV-Rente erhöht. Voraussetzung ist nach AHV/IV-Merkblatt 1.03 unter anderem, dass die gepflegte Person eine Hilflosenentschädigung erhält und dass an mindestens 180 Tagen im Jahr eine Hausgemeinschaft besteht – erfüllt bei nicht mehr als 30 Kilometern Entfernung oder einer Erreichbarkeit innerhalb einer Stunde. Die Gutschrift muss jedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden.

Muss die Person, die ich pflege, zustimmen?

Pflege zu Hause funktioniert nicht gegen den Willen der betroffenen Person. Es kann helfen, wenn eine aussenstehende Fachperson beim Gespräch dabei ist – sprechen Sie das bei der Abklärung an, bei der laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung die nächsten Schritte gemeinsam geplant werden.

Beraten Sie mich, wenn ich die Pflege selbst machen will?

Laut unserer Leistungsseite beraten wir zu allen Massnahmen und stehen unterstützend bereit. Sie entscheiden, welchen Teil Sie selbst übernehmen. Beratung durch eine Pflegefachperson fällt in den KLV-Bereich Abklärung und Beratung.

Sie müssen das nicht allein tragen

Ein Anruf genügt, um die Lage einmal durchzusprechen – welche Entlastung in Kloten möglich ist, was davon die Krankenkasse trägt und welche Gesuche sich lohnen.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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