Spitex Regensdorf
Pflege zu Hause in Regensdorf beginnt mit einer Frage, die viele gar nicht als Frage wahrnehmen: Wer erbringt sie?
Darauf gibt das Gesetz eine klare Antwort – und sie lautet nicht, dass die Zuständigkeit zugeteilt wird.
Die Wahl liegt bei der versicherten Person
Art. 41 Abs. 1 des Krankenversicherungsgesetzes gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern. Pflege zu Hause ist ambulante Behandlung.
Praktisch heisst das: Es braucht keine Zuweisung, um eine bestimmte Spitex zu beauftragen. Die ärztliche Anordnung nach Art. 7 KLV betrifft die Leistung – also was gepflegt wird –, nicht die Wahl des Anbieters.
Was dabei gleich bleibt, ist der Tarif. Unsere Tarifliste hält fest, dass unsere Tarife den kantonalen Vorgaben entsprechen und sich nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung richten. Die drei Beiträge der Grundversicherung sind in Art. 7a Abs. 1 KLV festgelegt und hängen nicht davon ab, wen Sie beauftragen.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was die Grundversicherung beiträgt
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Diese drei Zahlen sind Beiträge, keine Preise. Den Teil, den sie offen lassen, regelt Art. 25a Abs. 5 KVG: Die Kantone haben für die Restfinanzierung zu sorgen, im Kanton Zürich übernehmen das die Wohngemeinden. Dazu muss die Klientin oder der Klient nichts veranlassen.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Die neun Leistungen und wo sie beschrieben sind
| Seite | Leistungen | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflege zu Hause | Grundpflege, Behandlungspflege, Palliative Care | ärztliche Anordnung oder ärztlicher Auftrag, Art. 7 KLV |
| Pflegeberatung und Bedarfsabklärung | Bedarfsabklärung, Beratung in Gesundheitsfragen, Unterstützung pflegender Angehöriger, Behördengänge | Abklärung und Beratung sind eine KLV-Leistung; die beiden anderen nicht |
| Betreuung und Haushaltshilfe | Betreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe | keine Anordnung; selbst getragen nach unserer Tarifliste |
Die Aufteilung folgt dem, was eine Leistung voraussetzt. Deshalb steht die Palliative Care bei der Pflege und nicht bei der Betreuung, und deshalb liegen die Behördengänge bei der Beratung.
Erreichbarkeit, Einsatzgebiet und Zulassung
Wer auswählt, braucht Angaben, die sich prüfen lassen. Drei haben wir veröffentlicht. Zur Erreichbarkeit steht auf unserer Startseite die Nummer 044 330 40 00, dort als rund um die Uhr erreichbar bezeichnet; für das Büro nennt dieselbe Seite Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr.
Zum Gebiet steht dort: «Wir bieten unsere Dienstleistungen im Kanton Zürich an.» Damit ist Regensdorf eingeschlossen. Wie schnell jemand an einer bestimmten Adresse sein kann, sagt dieser Satz nicht, und wir sagen es hier auch nicht.
Bleibt die Zulassung, denn die freie Wahl gilt nur unter den zugelassenen Leistungserbringern. Im Impressum finden Sie dazu die ZSR-Nummer V534231 und die UID CHE-331.390.566 – beide prüfbar, bevor Sie uns beauftragen.
Was diese Seite nicht leistet
Sie vergleicht nicht. Über andere Anbieter in Regensdorf steht hier nichts – weder Gutes noch Schlechtes, weil wir deren Leistungen nicht beurteilen können und es für Ihre Entscheidung auch nicht brauchen.
Und sie verspricht nichts, was nicht in unseren veröffentlichten Angaben steht: keine Reaktionszeit, keine feste Pflegefachperson, keine Rangfolge bei Google. Was wir zusagen, steht auf den drei Seiten oben – mit der Quelle daneben.
Häufige Fragen
Darf ich die Spitex frei wählen?
Ja. Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern.
Brauche ich eine Zuweisung?
Für die Wahl des Anbieters nicht. Für den Beitrag der Krankenkasse braucht es eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag nach Art. 7 KLV.
Ist eine private Spitex teurer?
Die Beiträge der Grundversicherung sind in Art. 7a Abs. 1 KLV festgelegt und gelten unabhängig vom Anbieter. Unsere Tarifliste hält fest, dass unsere Tarife den kantonalen Vorgaben entsprechen und sich nach der KLV richten.
Sind Sie zugelassen?
Im Impressum stehen die ZSR-Nummer V534231 und die UID CHE-331.390.566; beide lassen sich prüfen.
Und der Teil, den der Stundenbeitrag offen lässt?
Er fällt unter die Restfinanzierung, die nach Art. 25a Abs. 5 KVG Sache der Kantone ist; im Kanton Zürich übernehmen sie die Wohngemeinden.
Arbeiten Sie in Regensdorf?
Ja, die Gemeinde liegt im Kanton Zürich, und dieses Gebiet nennt unsere Startseite. Was an einer bestimmten Adresse möglich ist, besprechen wir.
Ist bei Ihnen nachts jemand erreichbar?
Die Nummer 044 330 40 00 ist auf unserer Startseite als rund um die Uhr erreichbar bezeichnet. Das Büro selbst arbeitet werktags von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Die freie Wahl nach Art. 41 Abs. 1 KVG ist nicht auf den ersten Entscheid beschränkt. Welche Fristen ein bestehender Vertrag vorsieht, steht in diesem Vertrag; dazu können wir nichts sagen.
Die Wahl ist Ihre
Unter 044 330 40 00 besprechen wir, was wir für Sie übernehmen können.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch