Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Regensdorf
Vier Leistungen auf dieser Seite haben eines gemeinsam: Bei keiner wird am Menschen gepflegt. Sie helfen beim Organisieren.
Dabei gehört eine der vier zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung, die anderen drei nicht. Auch das steht unten bei jeder Frage.
Bedarfsabklärung
Was passiert bei der Abklärung?
Unsere Seite dazu beginnt mit dem Satz, dass jede Situation anders ist, und fährt fort: «Deshalb klären wir mit Ihnen und Ihren Ärzten ab, wie wir Ihnen als Spitex helfen können. In einem Beratungsgespräch lernen Sie uns auch näher kennen.»
Erfahre ich dabei, was es kostet?
Ja, und die Quelle ist eindeutig: «Zudem berechnen wir mit der Bedarfsabklärung auch gleich den Umfang und die Kosten.» Vor diesem Schritt nennen wir für einen Haushalt in Regensdorf weder eine Stundenzahl noch eine Summe – eine Zahl ohne vereinbarten Umfang wäre beliebig.
Ist das Gespräch kostenlos?
Das sagen wir nicht zu. Abklärung und Beratung sind der erste der drei KLV-Bereiche; Art. 7a Abs. 1 KLV nennt dafür CHF 76.90 pro Stunde als Beitrag der Krankenkasse, und es ist der höchste der drei Beträge. Eine kostenlose Erstberatung steht nicht in unserer Tarifliste, deshalb wird sie hier nicht versprochen.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Beratung in Gesundheitsfragen
Worum geht es dabei?
Die Seite dazu nennt ein Personal, das bei Gesundheitsfragen zur Seite steht, bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten, und ein weit verbreitetes Netzwerk an Spezialisten. Der persönliche Arzt kann einbezogen werden.
Beurteilen Sie eine Pflegestufe oder meine Wohnung?
Nein. Pflegestufen, die Beurteilung einer Wohnung und der Umgang mit einer Diagnose stehen auf dieser Leistungsseite nicht, und wir ergänzen sie hier nicht. Was wir tun können, ist die Frage einordnen und, wo nötig, auf das genannte Netzwerk zurückgreifen.
Unterstützung pflegender Angehöriger
Muss ich die Pflege abgeben, damit Sie helfen?
Nein, und das steht ausdrücklich auf unserer Leistungsseite: «Wir helfen pflegenden Angehörigen, beraten zu allen Massnahmen und stehen unterstützend bereit – auch dann, wenn Sie weiterhin selbst die Betreuung übernehmen.»
Gilt das auch ohne Verwandtschaft?
Dieselbe Seite zählt pflegende Freunde, Nachbarn und andere nahestehende Personen ausdrücklich dazu. Wer in Regensdorf für jemanden sorgt, muss dafür also nicht verwandt sein.
Welche Entlastungsformen gibt es?
Zu dieser Frage macht unsere Website keine Angabe, und wir erfinden hier keine. Zugesagt ist die Beratung zu allen Massnahmen und die unterstützende Bereitschaft. Was davon in Ihrem Fall möglich ist, ergibt die Abklärung oben.
Behördengänge
Was übernehmen Sie bei Behörden?
Unsere Seite dazu sagt: «Damit das Leben so normal wie möglich weitergehen kann, helfen wir unseren Kundinnen und Kunden im Kontakt mit den Behörden. Nach Möglichkeit können wir diese auch für Sie erledigen.»
Füllen Sie Formulare aus oder begleiten Sie mich zum Termin?
Beides nennt diese Seite nicht. Es ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zugesagt – fragen Sie uns danach, statt es aus der Aufzählung zu schliessen.
Welche Stellen kommen überhaupt in Frage?
Zwei Merkblätter der AHV/IV beschreiben Leistungen, die in diesem Zusammenhang häufig genannt werden. Zuständig für die Hilflosenentschädigung ist die Ausgleichskasse beziehungsweise die IV-Stelle. Bei Ergänzungsleistungen können Krankheits- und Behinderungskosten übernommen werden; zuständig ist die EL-Stelle des Wohnkantons. Die Entscheidungen treffen diese Stellen, nicht wir.
Was die vier Leistungen kosten
Welche davon trägt die Grundversicherung mit?
Nur die Abklärung und die Beratung in Gesundheitsfragen; sie bilden zusammen den ersten KLV-Bereich mit CHF 76.90 pro Stunde. Die Unterstützung pflegender Angehöriger und die Behördengänge haben in unserer Tarifliste keine eigene Position und werden über den Grundtarif der Zusatzleistungen von CHF 46.00 pro Stunde abgerechnet.
Fallen Zuschläge an?
Auf KLV-Leistungen nicht; das hält unsere Tarifliste ausdrücklich fest. Auf den anderen beiden gilt CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen, dazu die Anfahrtsspesen (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Die Pflege selbst beschreibt Pflege zu Hause in Regensdorf, die Alltagshilfe Betreuung und Haushaltshilfe.
Häufige Fragen
Wie fange ich an?
Mit einem Anruf unter 044 330 40 00. Danach folgt die Bedarfsabklärung, in der laut unserer Seite Umfang und Kosten gleich mitberechnet werden.
Brauche ich vorher eine Anordnung?
Für das Gespräch nicht. Für den Beitrag der Krankenkasse an Abklärung und Pflege verlangt Art. 7 Abs. 1 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag.
Wird mein Hausarzt einbezogen?
Unsere Seite zur Beratung nennt das ausdrücklich, bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten.
Ich pflege meine Mutter selbst. Hilft mir das etwas?
Unsere Leistungsseite sagt Beratung zu allen Massnahmen und unterstützende Bereitschaft auch dann zu, wenn Sie die Betreuung weiterhin selbst übernehmen.
Stellen Sie Gesuche für mich?
Zugesagt ist Hilfe im Kontakt mit den Behörden und, nach Möglichkeit, die Erledigung für Sie. Das Ausfüllen von Formularen nennt unsere Seite nicht; sprechen Sie uns darauf an.
Was kostet die Beratung?
Sie zählt zum ersten KLV-Bereich. Art. 7a Abs. 1 KLV nennt dafür einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 76.90 pro Stunde.
Der erste Schritt ist ein Gespräch
Unter 044 330 40 00 klären wir, was Ihr Haushalt braucht.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch