Pflege zu Hause in Regensdorf
Drei Leistungen setzen eine ärztliche Anordnung voraus: Grundpflege, Behandlungspflege und Palliative Care.
Diese Seite ist nach den Fragen geordnet, die dazu gestellt werden. Neben jeder Antwort steht, woher sie kommt.
Grundpflege
Was gehört zur Grundpflege?
Unsere Leistungsseite führt sieben Positionen auf: Körperpflege, Umziehen (Kleider), Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle sowie das Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen.
Ist sie rund um die Uhr verfügbar?
Dieselbe Seite hält fest, dass die Grundpflege «24 Stunden am Tag zur Verfügung» steht. Diese Angabe gilt für die Grundpflege und nicht für die übrigen Leistungen; ein Rund-um-die-Uhr-Angebot leiten wir daraus nicht ab. Welche Zeiten für einen Haushalt in Regensdorf eingeplant werden, ergibt die Bedarfsabklärung.
Warum ist der Beitrag hier am niedrigsten?
Art. 7a Abs. 1 KLV nennt für die Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde und damit den niedrigsten der drei Beträge. Die Rangfolge steht in der Verordnung; sie ist keine Bewertung der Arbeit und keine Preisgestaltung von uns.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Behandlungspflege
Was fällt darunter?
Die Leistungsseite spricht von «alle grundlegenden medizinischen Behandlungsmassnahmen» und zählt auf:
- das Verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Schmerztherapie
- Infusionen und Injektionen
- Pflege von Sonden und Kathetern
Meine Behandlung steht nicht in der Liste. Was dann?
Die Seite selbst nennt ihre Aufzählung «nur ein kurzer Ausschnitt». Eine fehlende Zeile ist deshalb kein Ausschluss; was möglich ist, ergibt die Abklärung mit Ihnen und Ihrer Praxis.
Wird der Umfang laufend angepasst?
Dazu steht dort wörtlich: «Der Pflegebedarf wird von uns genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert.» Und zur Ausgestaltung: Die Pflege «richtet sich flexibel nach Ihrem Bedarf und ergänzt die ärztliche Therapie». Für diesen Bereich nennt Art. 7a Abs. 1 KLV einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 63.00 pro Stunde.
Palliative Care
Was ist damit gemeint?
Unsere Seite dazu beschreibt sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten, und hält fest, dass gezielt auf Symptome und Schmerzen eingegangen wird.
Verkürzt oder verlängert sie das Leben?
Weder noch, und das steht ausdrücklich dort: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht.
Werden Angehörige einbezogen?
Die Unterstützung der Angehörigen in ihrer Trauerarbeit steht ausdrücklich dort. Für Regensdorf richten wir dazu keine eigene Seite ein: Die allgemeine Seite enthält mehr, als eine Ortsfassung tragen könnte.
Die Anordnung und die Kosten
Wer stellt die Anordnung aus?
Die behandelnde Praxis. Art. 7 Abs. 1 KLV verlangt, dass die Leistungen auf ärztliche Anordnung hin oder im ärztlichen Auftrag erbracht werden. Über Geltungsdauer und Erneuerung entscheidet dieselbe Praxis; eine pauschale Angabe dazu wäre hier nicht belegbar.
Was bleibt offen, wenn die Anordnung da ist?
Drei Punkte: wann die Einsätze stattfinden, wie umfangreich sie sind und welchen Teil die Familie weiterhin selbst trägt. Für jeden Haushalt in Regensdorf werden sie einzeln vereinbart – darüber wird gesprochen, nicht verfügt.
Kommt am Wochenende ein Zuschlag dazu?
Hier nicht. In der Fussnote unserer Tarifliste steht, dass bei der Erbringung von KLV-Leistungen keine Zuschläge erhoben werden. Anders die Klientenbeteiligung: Mit CHF 8.00 pro Tag fällt sie laut derselben Liste auch bei KLV-Leistungen an, nicht jedoch bei Leistungen über die Unfallversicherung.
Was ohne Anordnung geht, steht auf Betreuung und Haushaltshilfe.
Häufige Fragen
Gilt die Anordnungspflicht für alle drei?
Sobald die Grundversicherung einen Beitrag leisten soll, ja – so verlangt es Art. 7 Abs. 1 KLV.
Was kostet eine Stunde Grundpflege?
Art. 7a Abs. 1 KLV nennt einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 52.60 pro Stunde. Der Rest fällt unter die Restfinanzierung und die Klientenbeteiligung.
Übernehmen Sie Wundversorgung?
Sie ist die zweite Position unserer Leistungsseite zur Behandlungspflege, zusammen mit dem Verbandswechsel.
Pflegen Sie auch bei einer Krebserkrankung?
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Erkrankung, sondern welche Verrichtungen angeordnet sind. Was wir daraus übernehmen können, klärt das Gespräch mit Ihnen und Ihren Ärzten.
Ist Palliative Care dasselbe wie Sterbebegleitung?
Unsere Seite beschreibt sie als Pflege und Betreuung bei schwerer Erkrankung mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität zu erhalten – und hält fest, dass der Tod weder beschleunigt noch verzögert wird.
Wer plant die Einsätze?
Sie und wir gemeinsam. Die Anordnung legt die Leistung fest, nicht den Stundenplan.
Mit der Anordnung in der Hand
Rufen Sie an unter 044 330 40 00 – den Rest ordnen wir im Gespräch.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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