Unterstützung für pflegende Angehörige in Embrach
Die Zusage, einen Angehörigen zu pflegen, fällt oft in einem Moment, in dem wenig Zeit zum Überlegen bleibt – nach einer Diagnose, vor einem Austritt.
Diese Seite sagt, was mit dieser Zusage verbunden ist und was sich später wieder ändern lässt.
Was Sie übernehmen können
Vieles. Begleitung, Gesellschaft, Haushalt, Organisation, und auch Teile der körperbezogenen Pflege, wenn Sie sich damit wohl fühlen. Für Angehörige in Embrach gilt dabei keine andere Regel als anderswo.
Die Aufteilung zwischen Ihnen und der Spitex ist keine Vorgabe. Sie wird laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung gemeinsam festgelegt – zusammen mit Umfang und Kosten.
Was in Fachhände gehört
Die Leistungen, die unsere Seite zur Behandlungspflege nennt, setzen nach Art. 7 KLV ohnehin eine ärztliche Anordnung voraus: Medikamente verabreichen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern.
Niemand muss davon etwas übernehmen. Das ist keine Frage des guten Willens, sondern der fachlichen Verantwortung.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was sich später wieder ändern lässt
Vieles – und das ist der Punkt, der am Anfang leicht untergeht. Unsere Leistungsseite nennt drei Formen, die sich einzeln dazuschalten lassen:
| Form | Wofür |
|---|---|
| Ferienvertretung | eine geplante Abwesenheit |
| Einzelne Einsätze | einzelne Aufgaben oder Termine |
| Ganze Tage | wiederkehrende, längere Entlastung |
Dazu kommt die Beratung zu allen Massnahmen; dieselbe Seite hält fest, dass wir dabei unterstützend bereitstehen.
Eine Zusage von heute ist also keine Festlegung für die nächsten Jahre. Was sich ändert, lässt sich in der Bedarfsabklärung in Embrach neu einteilen.
Was finanziell daran hängt
| Leistung | An wen | Quelle |
|---|---|---|
| Hilflosenentschädigung | an die pflegebedürftige Person, bei dauernder Hilfe für alltägliche Lebensverrichtungen | AHV/IV-Merkblatt 4.13 |
| Betreuungsgutschriften | an die betreuende Person, nicht ausbezahlt, sondern bei der Rentenberechnung angerechnet | AHV/IV-Merkblatt 1.03 |
| Ergänzungsleistungen | über Krankheits- und Behinderungskosten | EL-Stelle des Wohnkantons |
Beantragt wird all das bei amtlichen Stellen, nicht bei uns. Was wir dabei beitragen, nennt unsere Seite zu Behördengängen: Hilfe im Kontakt mit den Behörden, beim Ausfüllen und auf Wunsch Begleitung zum Termin. Für Embracher Haushalte gelten dieselben Stellen wie im übrigen Kanton; die Verrechnung besprechen Sie bitte vorher mit uns.
Was die Entlastung kostet
Je nachdem, was übernommen wird. Angeordnete Grund- und Behandlungspflege wird nach den Beiträgen der Krankenkasse abgerechnet, die unsere Tarifliste nach Art. 7a Abs. 1 KLV nennt. Für Betreuung und Haushaltshilfe nennt dieselbe Liste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Häufige Fragen
Muss ich mich jetzt festlegen?
Nein. Die Aufteilung zwischen Angehörigen und Spitex wird bei der Bedarfsabklärung festgelegt und kann später neu eingeteilt werden.
Was ist, wenn ich etwas nicht übernehmen will?
Dann übernehmen Sie es nicht. Die Leistungen der Behandlungspflege setzen nach Art. 7 KLV ohnehin eine ärztliche Anordnung voraus.
Können wir in die Ferien?
Die Ferienvertretung steht als eigene Leistung auf unserer Seite für pflegende Angehörige. Der Umfang wird vorher vereinbart.
Erhalte ich für die Pflege eine Zahlung?
Betreuungsgutschriften werden nach AHV/IV-Merkblatt 1.03 nicht ausbezahlt, sondern bei der Rentenberechnung angerechnet. Die Hilflosenentschädigung nach Merkblatt 4.13 steht der pflegebedürftigen Person zu.
Hilft jemand bei den Gesuchen?
Das Ausfüllen und auf Wunsch die Begleitung zum Termin stehen auf unserer Seite zu Behördengängen.
Beraten Sie auch ohne Pflegeauftrag?
Die Beratung zu allen Massnahmen ist auf unserer Leistungsseite als eigene Leistung genannt.
Bevor Sie zusagen: ein Telefonat
Es kostet eine Viertelstunde und verhindert, dass Sie etwas übernehmen, das sich auch anders lösen lässt.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch