Behandlungspflege in Embrach
Behandlungspflege und Grundpflege können im selben Besuch anfallen – die medizinisch angeordnete Massnahme und die körperbezogene Pflege daneben.
Diese Seite beschreibt beides zusammen und zeigt, wie die Verrechnung dabei läuft – für Pflege zu Hause in Embrach.
Was zur Behandlungspflege zählt
Unsere Leistungsseite zur Behandlungspflege nennt: Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen, Pflege von Sonden und Kathetern.
Alle diese Leistungen setzen nach Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag voraus, damit sie über die Grundversicherung abgerechnet werden können – in Embrach wie überall.
Was im selben Einsatz daneben anfällt
Aus der Grundpflege kann dazukommen, was unsere Leistungsseite dort nennt: Körperpflege, Umziehen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle.
Beide Bereiche sind Pflichtleistungen, werden aber unterschiedlich vergütet. Das ist der Grund, warum eine Rechnung zwei Positionen zeigen kann, obwohl nur eine Person da war:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Die Werte stammen aus unserer Tarifliste und entsprechen Art. 7a Abs. 1 KLV.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Und was nicht dazu gehört
Was im selben Besuch an Gesellschaft, Begleitung oder Haushalt anfällt, ist keine Pflichtleistung. Es läuft als Betreuung oder Haushaltshilfe und wird nach dem Tarif für Zusatzleistungen verrechnet, laut Tarifliste CHF 46.00 pro Stunde.
Die Aufteilung wird nicht geschätzt. Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung werden Umfang und Kosten gemeinsam mit Ihnen berechnet.
Wenn sich der Bedarf ändert
Unsere Leistungsseite hält fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird und dass sich die Pflege flexibel nach Ihrem Bedarf richtet.
Was medizinisch geändert werden muss, gehört zurück an die behandelnde Praxis – in Embrach wie überall.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Häufige Fragen
Kommt für Behandlungspflege und Grundpflege dieselbe Person?
Beides kann im selben Einsatz erbracht werden. Auf der Rechnung bleiben die Teile getrennt, weil Art. 7a Abs. 1 KLV unterschiedliche Beiträge vorsieht.
Übernehmen Sie Wundversorgung und Verbandswechsel?
Beides steht auf unserer Leistungsseite zur Behandlungspflege.
Sind Infusionen und Injektionen zu Hause möglich?
Beides ist auf unserer Leistungsseite aufgeführt. Der Umfang ergibt sich aus der ärztlichen Anordnung.
Warum zahlt die Kasse für Behandlungspflege mehr?
Weil Art. 7a Abs. 1 KLV für die Behandlungspflege CHF 63.00 und für die Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde vorsieht, wie unsere Tarifliste sie nennt.
Wer stellt die Anordnung aus?
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Wird auch Haushaltshilfe im selben Einsatz erledigt?
Möglich ist das, sie zählt aber nicht zu den Pflichtleistungen und wird nach dem Tarif für Zusatzleistungen verrechnet.
Verordnung da, Rechnung unklar
Dann rechnen wir die Aufteilung mit Ihnen durch, bevor der erste Einsatz stattfindet.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch