Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Wangen-Brüttisellen

Vor einer Bedarfsabklärung sind viele zurückhaltend, weil sie etwas erwarten, was sie nicht ist – eine Prüfung mit einem Entscheid am Ende.

Deshalb beginnt diese Seite mit vier Verwechslungen und sagt erst danach, was in Wangen-Brüttisellen tatsächlich passiert.

Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Wangen-Brüttisellen – Vitality Spitex

Vier Verwechslungen

Eine Abklärung ist nichtZuständig dafür ist
eine ärztliche Begutachtungdie behandelnde Praxis, die nach Art. 7 KLV anordnet
eine Einstufung in eine Pflegestufeniemand bei uns; eine Einstufung nennt auch unsere Beratung in Gesundheitsfragen nicht
die Prüfung eines Gesuchsdie Ausgleichskasse beziehungsweise die IV-Stelle
ein Vertragsabschlussniemand; aus dem Gespräch folgt keine Verpflichtung zu einer bestimmten Stundenzahl

Was von diesen vier Erwartungen übrigbleibt, ist ein Gespräch darüber, was im Alltag nicht mehr gelingt.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Was sie ist

Unsere Seite zur Bedarfsabklärung hält fest, dass der Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten erhoben wird und daraus Umfang und Kosten berechnet werden. Damit ist sie der Schritt, in dem die Eckwerte entstehen: welche Leistungen, in welchem Umfang, zu welchen Zeiten, welche Teile Pflichtleistung.

Finanziert ist sie wie die Pflege selbst: In Art. 7a Abs. 1 KLV steht für Abklärung und Beratung ein Stundenbeitrag von CHF 76.90, also mehr als für Behandlungs- und für Grundpflege.

Beratung, die kein Einsatz voraussetzt

Unterstützung bei Gesundheitsfragen, bei Bedarf in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten: das ist es, was unsere Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen aufführt. Keines davon setzt einen Einsatz voraus. Zum Vorgehen nennt dieselbe Seite ein Netzwerk an Spezialisten und, bei Bedarf, Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten.

Angehörige, die in Wangen-Brüttisellen selbst pflegen, finden auf unserer Seite für pflegende Angehörige ebenfalls eine Beratung zu allen Massnahmen zugesagt – unabhängig davon, ob wir im Einsatz sind.

Behördengänge und Gesuche

Hilfe im Kontakt mit den Behörden und, nach Möglichkeit, die Erledigung für Sie: so beschreibt es unsere Seite zu Behördengängen. In der Tarifliste steht dafür keine eigene Position, weshalb die Verrechnung solchen Aufwands vor einer Zusage geklärt sein muss.

Oft betrifft das die Hilflosenentschädigung. Voraussetzung ist nach AHV-Merkblatt 4.13, dass eine Person für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe angewiesen ist; die Leistungen der IV beschreibt Merkblatt 1.03. In beiden Fällen geht das Geld an die versicherte Person, nicht an uns.

Dieselben Verrichtungen sind auch der Gegenstand der Pflegeplanung, weshalb die Abklärung sie ohnehin beschreibt. Deckungsgleich sind die Begriffe aber nicht, und den Entscheid fällen allein die zuständigen Stellen – wir halten nur fest, was wir sehen.

Die Beträge im Überblick

Drei Beiträge, festgelegt in Art. 7a Abs. 1 KLV und so auch in unserer Tarifliste aufgeführt:

LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Von einer kostenlosen Erstberatung ist in dieser Liste nicht die Rede; wir sichern sie deshalb nicht zu. Den Preis für Ihren Fall nennen wir im Telefongespräch, und zwar vor jeder Vereinbarung.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Wie es weitergeht

Ein Anruf unter 044 330 40 00 oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Eine bereits vorhandene ärztliche Anordnung hilft uns weiter, ist für das Gespräch aber keine Bedingung.

Den weiteren Ablauf – fünf Schritte vom Kontakt bis zur Rechnung – beschreibt die Übersicht unter Spitex Wangen-Brüttisellen.

Häufige Fragen

Ist die Abklärung eine Prüfung?

Nein. Sie führt zu Umfang, Zeiten und Kosten, nicht zu einem Entscheid über einen Anspruch.

Muss ich danach etwas abnehmen?

Aus dem Gespräch folgt keine Verpflichtung zu einer bestimmten Stundenzahl.

Wird dabei eine Pflegestufe festgelegt?

Nein, und auch unsere Beratung in Gesundheitsfragen nennt keine Einstufung.

Wird die Abklärung von der Krankenkasse getragen?

Sie ist eine Pflichtleistung; Art. 7a Abs. 1 KLV nennt CHF 76.90 pro Stunde für Abklärung und Beratung.

Muss eine Anordnung schon vorliegen?

Für das Gespräch nein. Erst die Abrechnung von Pflege zulasten der Grundversicherung hängt nach Art. 7 KLV daran.

Ist das Gespräch gratis?

Eine solche Zusage machen wir nicht. Den Preis nennen wir, bevor etwas abgemacht ist.

Nützt die Abklärung für ein Gesuch?

Sie hält fest, wo im Alltag Hilfe gebraucht wird. Den Entscheid treffen Ausgleichskasse oder IV-Stelle, nach ihren eigenen Kriterien.

Ein Gespräch, kein Verfahren

Rufen Sie an unter 044 330 40 00 – wir sagen Ihnen, was der nächste Schritt ist.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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Vitality Spitex in Wangen-Brüttisellen

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