Spitex Niederhasli
Wer zum ersten Mal über Pflege zu Hause nachdenkt, rechnet oft mit einem grösseren Einschnitt, als es tatsächlich einer ist.
Diese Seite sortiert es nach drei Fragen: Was bleibt in Niederhasli, wie es ist? Was kommt dazu? Und was fällt weg?
Was bleibt
| Was | Warum es bleibt |
|---|---|
| die Wohnung | Pflege zu Hause heisst, dass niemand umziehen muss |
| der Tagesablauf | die Zeiten werden vereinbart, nicht vorgegeben |
| die Entscheidungen | welche Leistungen in welchem Umfang, legen Sie mit uns zusammen fest |
| die Wahl des Anbieters | Art. 41 Abs. 1 KVG räumt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern ein; eine Zuweisung braucht es nicht |
| was die Familie selbst übernehmen will | Entlastung setzt dort an, wo es nicht mehr geht, und nicht automatisch beim Ganzen |
Unsere Zulassung zur Abrechnung hängt an der ZSR-Nummer V534231, die UID lautet CHE-331.390.566; beide stehen im Impressum.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was dazukommt
Drei Dinge, die vorher nicht da waren:
Erstens: Termine
Umfang und Zeiten werden in der Bedarfsabklärung festgelegt. Laut unserer Seite dazu wird der Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten erhoben und daraus Umfang und Kosten berechnet.
Zweitens: bei Pflichtleistungen ein Dokument
Soll über die Grundversicherung abgerechnet werden, verlangt Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag. Sie kommt aus der behandelnden Praxis. Für Betreuung und Haushaltshilfe braucht es sie nicht.
Drittens: eine Rechnung mit mehreren Positionen
Die Grundversicherung beteiligt sich an Pflichtleistungen mit einem Betrag je Stunde. In Niederhasli ist er derselbe wie anderswo, weil Art. 7a Abs. 1 KLV ihn landesweit festsetzt; unsere Tarifliste führt ihn ebenso auf:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Die Differenz zu den vollen Kosten einer Stunde heisst Restfinanzierung. Art. 25a Abs. 5 KVG überträgt deren Regelung den Kantonen; im Kanton Zürich tragen sie die Wohngemeinden. Einzureichen ist dafür nichts. Für Zusatzleistungen nennt dieselbe Liste einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Was wegfällt
Nichts. Das steht hier, weil es die häufigste stille Erwartung ist: dass mit einem Spitex-Einsatz etwas aufgegeben werden muss.
Was sich verändert, ist die Verteilung der Arbeit – nicht der Ort, nicht die Zuständigkeit für Entscheidungen und nicht die Rolle der Familie.
Welche Leistungen es gibt
Neun Leistungen, geordnet danach, wer sie bezahlt. Ausführlich beschrieben sind sie jeweils auf der Seite, die sie behandelt:
| Leistung | Finanzierung | Beschrieben auf |
|---|---|---|
| Grundpflege und Behandlungspflege | Pflichtleistung, Beitrag der Krankenkasse | Pflege und Entlastung |
| Palliative Care | Pflichtleistung | Palliative Care |
| Abklärung und Beratung | Pflichtleistung | Pflegeberatung |
| Unterstützung für pflegende Angehörige | je nach Tätigkeit | Pflege und Entlastung |
| Betreuung und Alltagsbegleitung | Zusatzleistung, selbst getragen | Betreuung und Haushaltshilfe |
| Haushaltshilfe | Zusatzleistung, selbst getragen | Betreuung und Haushaltshilfe |
| Behördengänge | Zusatzleistung, ohne eigene Tarifposition | Pflegeberatung |
Palliative Care
Für die Begleitung am Lebensende gibt es keine eigene Ortsseite. Unsere allgemeine Seite zur Palliative Care beschreibt sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten.
Drei Angaben derselben Seite: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht, Angehörige werden in ihrer Trauerarbeit unterstützt, und die Erreichbarkeit gilt rund um die Uhr.
Der erste Kontakt
Am kürzesten geht es per Telefon: 044 330 40 00. Zur Erreichbarkeit nennt unsere Startseite das Telefon rund um die Uhr. Schriftlich führt der Weg über das Kontaktformular.
Für ein erstes Gespräch über einen Haushalt in Niederhasli genügt die Lage in zwei Sätzen. Ob daraus eine Pflichtleistung oder eine Zusatzleistung wird, ordnen wir ein; das ist nicht Ihre Aufgabe.
Häufige Fragen
Muss jemand umziehen?
Nein. Pflege zu Hause findet in der eigenen Wohnung statt; das ist der Unterschied zu einer stationären Lösung.
Weist die Gemeinde eine Spitex zu?
Nein. Nach Art. 41 Abs. 1 KVG wählen Versicherte für die ambulante Behandlung frei unter den zugelassenen Leistungserbringern.
Wer legt die Zeiten fest?
Sie gemeinsam mit uns, im Rahmen der Bedarfsabklärung. Vorgegeben werden sie nicht.
Gilt die ärztliche Anordnung für jede Leistung?
Nein, nur dort, wo über die Grundversicherung abgerechnet wird; das betrifft Grund- und Behandlungspflege. Hausarbeit und Begleitung bleiben davon unberührt.
Welche Stundenbeiträge nennt das Gesetz?
Für Abklärung und Beratung CHF 76.90, für Behandlungspflege CHF 63.00, für Grundpflege CHF 52.60 – je Stunde, geregelt in Art. 7a Abs. 1 KLV.
Welche Posten bleiben bei mir?
Drei: die Klientenbeteiligung bei KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, die Wegkosten nach unserer Tarifliste und ein allfälliger Restbetrag, den die Wohngemeinde nicht trägt.
Es ändert weniger, als Sie denken
Rufen Sie an – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall dazukommt und was es kostet.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch