Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Niederhasli

Die Bedarfsabklärung gilt als Vorarbeit: Sie legt fest, was wir in Niederhasli tun und was es kostet. Das ist richtig, aber nicht alles.

Sie hält zugleich fest, bei welchen alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd Hilfe nötig ist – und damit genau jene Beschreibung, auf die es bei einem Gesuch um Hilflosenentschädigung ankommt.

Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Niederhasli – Vitality Spitex

Was die Abklärung ist

Unsere Seite zur Bedarfsabklärung beschreibt sie so: Der Bedarf wird gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten erhoben, und daraus werden Umfang und Kosten berechnet. Abgerechnet wird sie als Pflichtleistung; Art. 7a Abs. 1 KLV nennt für Abklärung und Beratung CHF 76.90 pro Stunde, den höchsten der drei Beiträge.

Die Beratung ist nicht an einen laufenden Pflegeeinsatz gebunden. Unsere Seite für pflegende Angehörige hält fest, dass zu allen Massnahmen beraten wird und dass wir unterstützend bereitstehen.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Was sie mit einem Gesuch zu tun hat

Das AHV-Merkblatt 4.13 knüpft die Hilflosenentschädigung daran, dass bei den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd Hilfe Dritter oder persönliche Überwachung nötig ist. Merkblatt 1.03 beschreibt die Leistungen der IV.

Eine Abklärung in Niederhasli beschreibt genau diese Verrichtungen, weil sie der Gegenstand der Pflegeplanung sind. Die Begriffe sind nicht deckungsgleich und die Beurteilung liegt nicht bei uns – aber die Grundlage ist dieselbe: was im Alltag ohne Hilfe nicht geht.

FrageWer beantwortet sie
Welche Verrichtungen gelingen ohne Hilfe nicht?Abklärung, gemeinsam mit Ihnen
Welche Leistungen sind medizinisch angeordnet?die behandelnde Praxis, nach Art. 7 KLV
Besteht Anspruch auf eine Entschädigung?die zuständige Stelle, nach ihren eigenen Kriterien
Wer trägt die Restfinanzierung?nach Art. 25a Abs. 5 KVG der Kanton beziehungsweise die Wohngemeinde

Vier Dinge, die in der Abklärung entschieden werden

  • welche Leistungen abgegeben werden und in welchem Umfang
  • zu welchen Zeiten – vereinbart, nicht verordnet
  • was weiterhin in der Familie bleibt
  • welche Teile Pflichtleistung sind und welche selbst getragen werden

Der vierte Punkt ist der, der später die Rechnung erklärt. Siehe Pflege für die Pflichtleistungen und Betreuung und Haushaltshilfe für die Zusatzleistungen.

Beratung in Gesundheitsfragen

Manche Frage betrifft gar keinen Einsatz. Unsere Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen nennt dafür ein Personal, das bei Gesundheitsfragen zur Seite steht; Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und den Umgang mit einer Diagnose nennt sie nicht. Das ist von der Bedarfsabklärung zu unterscheiden: dort Verständnis, hier Umfang und Kosten eines Einsatzes.

Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe im Kontakt mit den Behörden und, nach Möglichkeit, die Erledigung für Sie. Eine eigene Tarifposition dafür führt unsere Tarifliste nicht; wie solche Aufwendungen verrechnet werden, klären wir vorher und nicht auf dieser Seite.

Was die Beratung kostet

Als Pflichtleistung vergütet die Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV:

LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Eine kostenlose Erstberatung sichern wir hier nicht zu, weil das keine bestehende Angabe unserer Tarifliste ist. Was ein erstes Gespräch in Ihrem Fall kostet, sagen wir am Telefon, bevor etwas vereinbart wird.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Wie es beginnt

Mit einem Anruf unter 044 330 40 00 oder einer Nachricht über das Kontaktformular. Liegt schon eine ärztliche Anordnung vor, bringt sie uns weiter; liegt keine vor, ist das kein Hindernis für das Gespräch.

Nennen Sie uns dabei, worum es in Niederhasli geht – Pflege, Betreuung oder vorerst nur eine offene Frage.

Häufige Fragen

Was passiert in der Bedarfsabklärung?

Der Bedarf wird gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten erhoben; daraus werden Umfang und Kosten berechnet.

Ist die Abklärung eine Pflichtleistung?

Ja. Art. 7a Abs. 1 KLV nennt für Abklärung und Beratung CHF 76.90 pro Stunde.

Hilft die Abklärung bei einem Gesuch um Hilflosenentschädigung?

Sie beschreibt, bei welchen alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe nötig ist. Entscheiden tun die zuständigen Stellen nach ihren eigenen Kriterien.

Brauche ich vorher eine ärztliche Anordnung?

Für das Gespräch nicht. Für die Abrechnung von Pflege über die Grundversicherung verlangt Art. 7 KLV eine.

Ist die Beratung kostenlos?

Eine kostenlose Erstberatung sichern wir nicht zu. Was anfällt, sagen wir vor einer Vereinbarung.

Beraten Sie auch Angehörige ohne eigenen Pflegeeinsatz?

Ja. Unsere Seite für pflegende Angehörige nennt die Beratung zu allen Massnahmen ohne diese Voraussetzung.

Wer wählt die Spitex aus?

Sie. Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern.

Erst klären, dann vereinbaren

Ein Anruf unter 044 330 40 00 genügt für den ersten Schritt.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Niederhasli

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