Spitex Höri

Ob die Krankenkasse mitzahlt, entscheidet sich nicht am Anlass und nicht an der Person, sondern an der einzelnen Tätigkeit.

Deshalb beginnt diese Seite nicht mit Leistungsnamen, sondern mit Aufgaben aus dem Alltag – und sagt bei jeder, wer sie trägt und wo sie in Höri beschrieben ist.

Pflege und Betreuung zu Hause in Höri – Vitality Spitex

Aufgaben, bei denen die Krankenkasse mitzahlt

Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung oder ein ärztlicher Auftrag; Art. 7 KLV verlangt sie für die Abrechnung über die Grundversicherung.

AufgabeGehört zu
Medikamente verabreichenBehandlungspflege
eine Wunde versorgen, Verband wechselnBehandlungspflege
Injektion oder InfusionBehandlungspflege
Sonde oder Katheter pflegenBehandlungspflege
beim Waschen und Ankleiden helfenGrundpflege
Kompressionsstrümpfe anziehenGrundpflege
Bewegungsübungen anleitenGrundpflege
die Flüssigkeitsaufnahme kontrollierenGrundpflege
den Bedarf erheben und den Umfang berechnenAbklärung und Beratung
bei Gesundheitsfragen zur Seite stehenAbklärung und Beratung

Alle drei Bereiche und ihre Stundensätze stehen auf Pflege, Beratung und Entlastung. Dort ist auch beschrieben, was für einen Einsatz in Höri vorliegen muss.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Aufgaben, die selbst getragen werden

Hier verlangt niemand eine Anordnung, und es gibt auch keinen gesetzlichen Katalog – dafür beteiligt sich die Grundversicherung nicht.

AufgabeGehört zu
einkaufen gehenBetreuung
staubsaugen, Küche und Bad reinigenHaushaltshilfe
das Bett frisch beziehenHaushaltshilfe
Geschirr abwaschen, aufräumen, Abfall entsorgenBetreuung
Menüs planen, auf Wunsch kochenBetreuung
die Katze oder den Hund fütternBetreuung
im Kontakt mit einer Amtsstelle unterstützenBehördengänge

Diese Aufgaben beschreibt Betreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge.

Warum die Trennung dort verläuft und nicht woanders

Nicht die Schwere der Lage entscheidet und nicht, wie dringend etwas ist, sondern allein die Art der Tätigkeit. Dasselbe gilt innerhalb eines einzigen Besuchs: Ein angeordneter Verbandwechsel und eine halbe Stunde Hausarbeit danach stehen getrennt auf der Rechnung.

PflichtleistungenZusatzleistungen
ärztliche Anordnungnötig, Art. 7 KLVnicht nötig
Beitrag je StundeArt. 7a Abs. 1 KLVkeiner
RestfinanzierungArt. 25a Abs. 5 KVGkeine
Tarifgrundlagegesetzlicheigene Tarifliste, CHF 46.00 pro Stunde

Was die Krankenkasse beiträgt

Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und stehen so auch in unserer Tarifliste:

LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Was der Beitrag nicht abdeckt, ist Sache der Restfinanzierung. Art. 25a Abs. 5 KVG überlässt deren Regelung den Kantonen; im Kanton Zürich liegt sie bei den Wohngemeinden, und es ist dazu nichts einzureichen.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Freie Wahl

Welche Spitex die Aufgaben übernimmt, entscheiden Sie. Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern; eine Zuweisung ist nicht nötig.

Unsere Zulassung zur Abrechnung hängt an der ZSR-Nummer V534231, die UID lautet CHE-331.390.566; beide stehen im Impressum.

Palliative Care

Die Begleitung am Lebensende hat keine Ortsseite. Unsere allgemeine Seite zur Palliative Care beschreibt sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten.

Drei weitere Angaben derselben Seite: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht, Angehörige werden in ihrer Trauerarbeit unterstützt, und die Erreichbarkeit gilt rund um die Uhr.

Wenn Ihre Aufgabe in keiner der beiden Listen steht

Dann nennen Sie sie uns: 044 330 40 00 oder das Kontaktformular. Zur Erreichbarkeit halten unsere Startseite das Telefon rund um die Uhr.

Die Listen oben sind Beispiele aus unseren Leistungsseiten und keine abschliessende Aufzählung. Die Zuordnung für Ihren Haushalt in Höri treffen wir.

Häufige Fragen

Woran entscheidet sich, ob die Krankenkasse zahlt?

An der einzelnen Tätigkeit. Grund- und Behandlungspflege sowie Abklärung und Beratung sind Pflichtleistungen; Hausarbeit und Begleitung sind es nicht.

Gehen beide Arten im selben Besuch?

Ja. Die Teile werden getrennt verrechnet, weil ihre Grundlage verschieden ist.

Was braucht es für den Pflichtleistungsteil?

Eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag aus der behandelnden Praxis, so Art. 7 KLV.

Welche Stundenbeiträge sind das?

CHF 76.90 für Abklärung und Beratung, CHF 63.00 für Behandlungspflege, CHF 52.60 für Grundpflege – nach Art. 7a Abs. 1 KLV.

Und der Rest der Kosten?

Den regelt die Restfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG; im Kanton Zürich tragen sie die Wohngemeinden. Dazu ist kein Antrag nötig.

Muss ich mich an eine bestimmte Organisation wenden?

Nein. Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Ihnen für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern.

Nennen Sie uns die Aufgabe

Wir sagen Ihnen, auf welche Seite sie gehört und was sie kostet – 044 330 40 00.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Höri

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044 330 40 00

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