Betreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge in Höri
Wenn jemand den Haushalt nicht mehr allein führen kann, fällt zuerst das Sichtbare auf: Einkäufe, Wäsche, die Wohnung.
Der Stapel ungeoffneter Post gehört genauso dazu. Diese Seite führt beides zusammen, weil in Höri für beides dasselbe gilt: keine Anordnung, kein Katalog, kein Beitrag der Krankenkasse.
Die Wohnung
Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad sowie das Bett frisch beziehen: so steht es auf unserer Leistungsseite Haushaltshilfe. Zugesagt ist dort ausserdem, dass auf Wunsch bei allen Aufgaben geholfen wird, die zu Hause anfallen, und dass Sie darauf zählen können, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Der Alltag
Unsere Leistungsseite Betreuung nennt das Abwaschen von Geschirr, das Aufräumen oder die Abfallentsorgung, dazu die Menüplanung, das Einkaufen oder auf Wunsch auch das Zubereiten von Mahlzeiten. Die Alltagsbegleitung ist dort mitbehandelt und hat keine eigene Leistungsseite.
Diese Arbeiten zählen in Höri so viel wie die Hausarbeit; sie werden hier bewusst nicht als etwas Zweitrangiges geführt: Sie stehen in derselben Tarifzeile und werden nach derselben Zeit abgerechnet.
Die Post
Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe im Kontakt mit den Behörden und, nach Möglichkeit, die Erledigung für Sie. Das Ausfüllen von Formularen und eine Begleitung zum Termin nennt sie nicht.
Dieser Bereich hat in unserer Tarifliste keine eigene Position. Wie solcher Aufwand verrechnet wird, ist deshalb vor einer Zusage zu klären – das ist eine der Fragen, die wir im Erstgespräch beantworten und nicht auf dieser Seite.
Häufig geht es um die Hilflosenentschädigung. Das AHV-Merkblatt 4.13 setzt voraus, dass eine Person für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe angewiesen ist; die Leistungen der IV beschreibt Merkblatt 1.03. In beiden Fällen ist es eine Geldleistung an die versicherte Person und keine Vergütung an uns. Über einen Anspruch entscheiden Ausgleichskasse beziehungsweise IV-Stelle, nicht wir.
Was die vier Bereiche kosten
Nach unserer Tarifliste:
| Position | Angabe der Tarifliste | Betrifft |
|---|---|---|
| Grundtarif Zusatzleistungen | CHF 46.00 pro Stunde | Leistungen ohne eigene Position, auch Behördengänge |
| Betreuungsleistungen | ab CHF 46.00 pro Stunde | Abwaschen, Aufräumen, Mahlzeiten, Einkäufe |
| Zuschlag | CHF 8.00 pro Stunde | Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen |
| Wegkosten | Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer | jeden Einsatz, entfernungsabhängig |
An KLV-Leistungen gebunden und darum hier ohne Bedeutung: die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag. Auf eine Beispielrechnung verzichten wir, solange keine Stundenzahl vereinbart ist – sie würde nur eine Genauigkeit vorspiegeln, die es noch nicht gibt.
Was es hier nicht braucht
- keine ärztliche Anordnung – Art. 7 KLV betrifft diese Bereiche nicht
- keinen gesetzlichen Leistungskatalog – es gibt keinen
- keine Zustimmung Dritter, wenn sich der Bedarf ändert
- kein Gesuch und keine Bewilligung
Der Gegenwert dafür: An keinem der vier Bereiche beteiligt sich die Grundversicherung. Gegenstand von Art. 7a Abs. 1 KLV sind Pflegeleistungen, und als solche gelten diese Aufgaben nicht.
Die Grenze zur Pflege
Sobald eine Tätigkeit in einem der beiden Pflegeverzeichnisse steht, gehört sie auf die andere Seite – zu einem der drei Stundenbeiträge, die Pflege, Beratung und Entlastung einzeln beschreibt. Die Übersicht unter Spitex Höri sortiert konkrete Aufgaben nach beiden Seiten.
Häufige Fragen
Ist für die Hausarbeit ein Arztdokument erforderlich?
Nein. Was Art. 7 KLV verlangt, betrifft die beiden Pflegebereiche – Hausarbeit, Begleitung und Schriftverkehr liegen daneben.
Kommt von der Grundversicherung ein Anteil?
Keiner, und das gilt für alle vier Bereiche dieser Seite.
Was kostet eine Stunde?
Die Tarifliste nennt einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde und für Betreuungsleistungen ab CHF 46.00 pro Stunde.
Was kostet die Hilfe mit Formularen?
Dafür führt die Tarifliste keine eigene Position. Die Verrechnung klären wir, bevor etwas zugesagt ist.
Bekomme ich durch Ihre Hilfe eine Hilflosenentschädigung?
Das entscheiden Ausgleichskasse beziehungsweise IV-Stelle nach ihren eigenen Kriterien. Wir beschreiben nur, wo im Alltag Hilfe gebraucht wird.
Braucht mehr Aufwand eine Zustimmung?
Auf dieser Seite nicht; es genügt die Absprache mit uns. Angeordnete Pflege ist in diesem Punkt strenger.
Ist eine Mindeststundenzahl vorgeschrieben?
Diese Seite gibt darauf absichtlich keine Auskunft. Was gilt, besprechen wir, bevor etwas abgemacht ist.
Auch der Papierstapel zählt
Sagen Sie uns, was liegen bleibt – 044 330 40 00.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch