Grundpflege in Bülach
Grundpflege klingt nach einem klar umrissenen Begriff, ist es aber nicht. Manches, was umgangssprachlich dazugezählt wird, fällt rechtlich in eine andere Kategorie – mit Folgen für die Rechnung.
Diese Seite zieht die Grenzen: was zur Grundpflege zählt, was zur Behandlungspflege gehört, was Betreuung ist, und wer jeweils bezahlt.
Was unsere Leistungsseite zur Grundpflege zählt
Die Leistungsseite zur Grundpflege nennt diese Arbeiten:
- Körperpflege
- Hilfe beim Umziehen
- Verbände legen
- Bewegungsübungen
- Betten
- Flüssigkeitskontrolle
- Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln
Dieselbe Seite hält fest, dass die Grundpflege 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Wie ein Einsatzplan in Bülach konkret aussieht, ergibt sich aus der Bedarfsabklärung.
Wo die Grundpflege aufhört
Drei Abgrenzungen entscheiden über die Finanzierung. Sie sind weniger intuitiv, als sie klingen.
Nach oben: Behandlungspflege
Sobald eine Massnahme medizinisch angeordnet ist – Medikamente verabreichen, Wundversorgung, Injektionen, Sonden und Katheter – spricht man von Behandlungspflege. Sie ist ebenfalls eine Pflichtleistung, wird aber höher vergütet als die Grundpflege.
Nach unten: Betreuung
Gesellschaft leisten, zum Termin begleiten, beim Einkauf dabei sein: Das ist Betreuung. Sie kann denselben Menschen am selben Tag betreffen und steht trotzdem ausserhalb der Grundversicherung.
Daneben: Haushalt
Staubsaugen, Küche und Bad, frische Bettwäsche – das ist Haushaltshilfe. Auch sie ist keine Pflichtleistung, selbst wenn sie im selben Einsatz anfällt.
Praktisch heisst das: Eine Stunde zu Hause kann aus drei Teilen bestehen, die unterschiedlich verrechnet werden. Wie sich das in Ihrem Fall aufteilt, gehört in die Bedarfsabklärung in Bülach.
Die ärztliche Anordnung
Damit Grundpflege über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, braucht es nach Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag. Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung klären wir den Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten ab.
Ohne Anordnung ist Grundpflege nicht unmöglich – sie wird dann aber wie eine Zusatzleistung behandelt und entsprechend verrechnet. Das gilt in Bülach wie im übrigen Einsatzgebiet.
Was die Grundpflege kostet
Für die Grundpflege nennt unsere Tarifliste einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 52.60 pro Stunde. Dieser Ansatz entspricht Art. 7a Abs. 1 KLV und gilt schweizweit gleich.
Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten ist die Restfinanzierung; nach Art. 25a Abs. 5 KVG regeln die Kantone, wer sie trägt. Im Kanton Zürich liegt sie bei den Wohngemeinden.
Dazu kommen laut derselben Tarifliste die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer). Ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde gilt für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fällt er nicht an.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Gehört Duschen zur Grundpflege?
Ja, Hilfe bei der Körperpflege ist auf unserer Leistungsseite zur Grundpflege ausdrücklich aufgeführt.
Zählt Kochen zur Grundpflege?
Nein. Unsere Leistungsseite nennt bei der Grundpflege die Flüssigkeitskontrolle, nicht das Kochen. Hilfe im Haushalt ist auf der Seite zur Haushaltshilfe beschrieben.
Sind Kompressionsstrümpfe Grund- oder Behandlungspflege?
Das Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen steht auf unserer Leistungsseite unter der Grundpflege.
Brauche ich für die Grundpflege eine Verordnung?
Für die Abrechnung über die Grundversicherung ja: Art. 7 KLV verlangt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag.
Ist Grundpflege auch am Wochenende möglich?
Unsere Leistungsseite hält fest, dass die Grundpflege 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Den konkreten Einsatzplan vereinbaren wir mit Ihnen.
Wer bezahlt die Differenz zum Kassenbeitrag?
Das regelt die Restfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG. Zuständig sind die Kantone, im Kanton Zürich die Wohngemeinden.
Unsicher, in welche Kategorie Ihr Bedarf fällt?
Diese Einordnung nehmen wir Ihnen ab. Schildern Sie am Telefon, was zu Hause ansteht – wir sagen Ihnen, was davon wie läuft.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch