Behandlungspflege in Bülach

Behandlungspflege beginnt mit einem Blatt Papier: der ärztlichen Verordnung. Was darauf steht, bestimmt, welche Leistungen erbracht werden dürfen und was die Krankenkasse daran trägt.

Diese Seite erklärt beides – die Leistungen und den Weg der Verordnung – für Pflege zu Hause in Bülach.

Behandlungspflege zu Hause in Bülach – Vitality Spitex

Welche Leistungen zur Behandlungspflege gehören

Unsere Leistungsseite zur Behandlungspflege nennt:

  • Verabreichen von Medikamenten
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Schmerztherapie
  • Infusionen und Injektionen
  • Pflege von Sonden und Kathetern

Dieselbe Seite hält fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird und dass sich die Pflege flexibel nach Ihrem Bedarf richtet.

Die ärztliche Verordnung – und was daraus folgt

Behandlungspflege ist eine Pflichtleistung der Krankenpflege-Versicherung. Art. 7 KLV verlangt dafür eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag. Die Verordnung ist damit nicht Formalität, sondern Voraussetzung der Abrechnung.

Wer sie ausstellt

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Das kann die Hausarztpraxis sein oder die ärztliche Betreuung während eines Spitalaufenthalts.

Was sie auslöst

Auf die Verordnung folgt die Bedarfsabklärung. Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung klären wir den Bedarf gemeinsam mit Ihnen und Ihren Ärzten ab und berechnen dabei auch Umfang und Kosten.

Wenn sich der Zustand ändert

Unsere Leistungsseite beschreibt die Pflege als kontinuierlich beobachtet und aktualisiert. Ändert sich der Bedarf, gehört das in die Absprache mit der ärztlichen Seite.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Übergang aus einer stationären Behandlung

Wird die Pflege bereits während eines Spitalaufenthalts angeordnet, geht sie mit dem Austritt in die ambulante Pflege zu Hause über. Praktisch sind dabei drei Dinge zu klären:

  1. Liegt eine Verordnung für die Zeit nach dem Austritt vor?
  2. Welche Leistungen umfasst sie, und in welchem Umfang?
  3. Welche weiteren Hilfen braucht es daneben zu Hause – Haushalt, Betreuung, Begleitung?

Die ersten beiden Punkte kommen von der ärztlichen Seite, der dritte aus der Bedarfsabklärung. Rufen Sie uns an, sobald der Austritt absehbar ist – dann lässt sich die Pflege zu Hause in Bülach vorbereiten, bevor sie gebraucht wird: 044 330 40 00.

Was die Behandlungspflege kostet

Unsere Tarifliste nennt für die Behandlungspflege einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 63.00 pro Stunde. Er entspricht Art. 7a Abs. 1 KLV und liegt höher als der Ansatz für die Grundpflege, weil die fachlichen Anforderungen andere sind.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Die Restfinanzierung regelt Art. 25a Abs. 5 KVG über die Kantone; im Kanton Zürich sind die Wohngemeinden zuständig, für Bülacher Haushalte also die Gemeinde.

Häufige Fragen

Wer stellt die Verordnung aus?

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Art. 7 KLV verlangt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag.

Übernehmen Sie die Wundversorgung zu Hause?

Wundversorgung und Verbandswechsel stehen auf unserer Leistungsseite zur Behandlungspflege.

Sind Infusionen und Injektionen zu Hause möglich?

Beides ist auf unserer Leistungsseite zur Behandlungspflege aufgeführt. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Verordnung.

Wie wird der Pflegebedarf festgelegt?

Laut unserer Leistungsseite wird der Pflegebedarf genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert.

Was ist der Unterschied zur Grundpflege?

Behandlungspflege umfasst medizinisch angeordnete Massnahmen, die Grundpflege die körperbezogene Alltagspflege. Beide sind Pflichtleistungen, werden aber unterschiedlich vergütet – CHF 63.00 gegenüber CHF 52.60 pro Stunde laut unserer Tarifliste.

Kann die Behandlungspflege ausgeweitet werden?

Änderungen am Umfang gehören in die Absprache mit der ärztlichen Seite; unsere Leistungsseite beschreibt die Pflege als kontinuierlich aktualisiert.

Verordnung da, Rest unklar?

Dann nehmen wir den Rest. Rufen Sie an – wir gehen die Verordnung mit Ihnen durch und klären, was daneben noch nötig ist.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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Vitality Spitex in Bülach

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