Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Bülach

Am Anfang steht selten eine Entscheidung, sondern eine Unsicherheit: Es geht zu Hause nicht mehr wie bisher, aber was genau fehlt, ist offen.

Dafür ist die Bedarfsabklärung da. Diese Seite beschreibt, was dabei geklärt wird, wie es danach weitergeht und welche Hilfe es bei Gesuchen und Behördengängen gibt – für Bülach und das übrige Einsatzgebiet.

Pflegeberatung und Bedarfsabklärung in Bülach – Vitality Spitex

Was die Bedarfsabklärung klärt

Unsere Seite zur Bedarfsabklärung hält fest, dass wir den Bedarf mit Ihnen und Ihren Ärzten abklären und dabei auch gleich den Umfang und die Kosten berechnen.

Damit beantwortet sie drei Dinge auf einmal:

  1. welche Leistungen nötig sind – Pflege, Betreuung, Haushalt oder eine Kombination
  2. in welchem Umfang sie nötig sind
  3. was davon über die Krankenkasse läuft und was privat getragen wird

Die dritte Frage lässt sich am Telefon nur teilweise beantworten, weil sie von der Verordnung und vom tatsächlich festgestellten Bedarf abhängt.

Was Sie zum Gespräch bereitlegen

  • eine bestehende ärztliche Verordnung, falls vorhanden
  • Angaben zur Krankenkasse und zu bestehenden Zusatzversicherungen
  • eine Liste der Situationen, in denen es zu Hause nicht mehr reicht
  • Kontaktangaben der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes

Nichts davon ist Voraussetzung für einen Anruf. Es verkürzt nur den Weg bis zum ersten Einsatz in Bülach.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Beratung in Gesundheitsfragen

Neben der Abklärung des Pflegebedarfs nennt unsere Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen Themen, die daneben auftauchen: Pflegestufen, Hilfsmittel, Wohnungsanpassung und der Umgang mit einer Diagnose.

Dieselbe Seite hält fest, dass bei Bedarf Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten genommen wird, dass ein Netzwerk an Spezialisten besteht und dass auf Wunsch direkt Ihr persönlicher Arzt einbezogen wird.

Behördengänge und Gesuche

Pflege zu Hause zieht Papierkram nach sich. Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe im Kontakt mit den Behörden, beim Ausfüllen, auf Wunsch Begleitung zum Termin und nach Möglichkeit auch die Erledigung für Sie.

Welche Gesuche häufig anstehen

LeistungZuständigQuelle
HilflosenentschädigungAusgleichskasse beziehungsweise IV-StelleAHV/IV-Merkblatt 4.13
Betreuungsgutschriftenkantonale AusgleichskasseAHV/IV-Merkblatt 1.03
ErgänzungsleistungenEL-Stelle des WohnkantonsAHV/IV-Merkblätter

Wie die Unterstützung bei Gesuchen verrechnet wird, klären Sie bitte vorab mit uns. Unsere Tarifliste führt dafür keine eigene Position. Die zuständigen Stellen richten sich nach dem Wohnsitz, für Bülach also nach dem Kanton Zürich.

Was die Abklärung und Beratung kostet

Für Abklärung und Beratung nennt unsere Tarifliste einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 76.90 pro Stunde. Der Ansatz entspricht Art. 7a Abs. 1 KLV.

Voraussetzung für die Abrechnung über die Grundversicherung ist auch hier eine ärztliche Anordnung nach Art. 7 KLV. Ob und in welchem Umfang ein erstes Gespräch verrechnet wird, fragen Sie bitte direkt nach.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Häufige Fragen

Wie melde ich jemanden bei der Spitex an?

Mit einem Anruf unter 044 330 40 00 oder über das Kontaktformular. Danach folgt die Bedarfsabklärung.

Was wird bei der Bedarfsabklärung besprochen?

Laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung klären wir den Bedarf mit Ihnen und Ihren Ärzten ab und berechnen dabei auch Umfang und Kosten.

Brauche ich vorher eine ärztliche Verordnung?

Für das Gespräch nicht. Für die Abrechnung von Pflegeleistungen über die Grundversicherung verlangt Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung.

Ist das erste Gespräch kostenlos?

Das klären Sie bitte direkt mit uns. Unsere veröffentlichte Tarifliste nennt für Abklärung und Beratung einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 76.90 pro Stunde; eine Aussage zur Kostenfreiheit eines Erstgesprächs enthält sie nicht.

Helfen Sie beim Gesuch um Hilflosenentschädigung?

Unsere Seite zu Behördengängen nennt Hilfe beim Ausfüllen von Gesuchen und auf Wunsch Begleitung zum Termin. Die Bedingungen des Anspruchs stehen im AHV/IV-Merkblatt 4.13.

Begleiten Sie auch zu Terminen bei Behörden?

Unsere Seite zu Behördengängen nennt die Begleitung zum Termin auf Wunsch.

Wer berät zu Hilfsmitteln und Wohnungsanpassung?

Diese Themen nennt unsere Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen, bei Bedarf in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten.

Sie wissen noch nicht, was Sie brauchen

Genau dafür ist die Bedarfsabklärung gedacht. Rufen Sie an – wir beginnen mit dem, was zu Hause gerade nicht mehr aufgeht.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Bülach

Haben Sie Fragen zur Pflege zu Hause? Schreiben Sie uns – oder rufen Sie einfach an.

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