Spitex Glattfelden
Diese Seite liest selten die Person, um die es geht. Sie liest eine Tochter, ein Nachbar, eine Freundin – jemand, der etwas organisieren muss.
Deshalb beginnt sie dort: bei dem, was wir dieser Person zusagen, und bei dem, was sie in Glattfelden selbst entscheidet.
Was wir pflegenden Angehörigen zusagen
Unsere Leistungsseite für pflegende Angehörige zählt ausdrücklich auch «pflegende Freunde, Nachbarn oder andere nahestehende Personen» dazu. Die Zusage lautet dort: «Wir helfen pflegenden Angehörigen, beraten zu allen Massnahmen und stehen unterstützend bereit – auch dann, wenn Sie weiterhin selbst die Betreuung übernehmen.»
Zwei Dinge daran sind wichtig. Erstens der Schluss des Satzes: Die Unterstützung hängt nicht daran, dass Sie die Betreuung abgeben. Zweitens das Wort «beraten»: Der Anfang ist ein Gespräch, kein Einsatz.
Mehr sagt die Seite nicht zu, und mehr sagen wir hier nicht: keine Tagesform, kein Modell, keine Vertretungszusage. Was in Ihrem Fall möglich ist, ergibt die Bedarfsabklärung.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was Sie entscheiden
| Entscheidung | Wer sie trifft |
|---|---|
| ob überhaupt eine Spitex kommt | Sie. Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern. |
| welche Spitex | ebenfalls Sie. Die ärztliche Anordnung nach Art. 7 KLV betrifft die Leistung, nicht die Wahl des Anbieters |
| wie viel die Familie weiterhin selbst übernimmt | Sie; der Einsatzplan wird danach mit uns vereinbart |
| welche Pflegeleistungen medizinisch nötig sind | die behandelnde Praxis, nach Art. 7 KLV |
| Umfang, Zeiten und Kosten | Sie gemeinsam mit uns, in der Bedarfsabklärung |
Die mittlere Zeile ist der Grund, warum diese Seite so beginnt: Es gibt keinen Punkt, an dem die Organisation aus der Hand gegeben werden muss.
Die zwei Gruppen von Leistungen
Neun Leistungen, nach dem geordnet, was sie voraussetzen:
| Gruppe | Leistungen | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflege, Abklärung und Beratung | Grundpflege, Behandlungspflege, Abklärung und Beratung | ärztliche Anordnung oder ärztlicher Auftrag, Art. 7 KLV; Beitrag der Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV |
| Betreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge | Betreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Behördengänge | keine Anordnung; selbst getragen nach unserer Tarifliste |
Palliative Care hat keine Ortsseite; dafür bleibt unsere allgemeine Seite zuständig, siehe unten.
Was es kostet
Unsere Tarifliste hält fest, dass die Tarife den kantonalen Vorgaben entsprechen und sich nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung richten. Die drei Ansätze der Grundversicherung entsprechen Art. 7a Abs. 1 KLV:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Zwischen diesem Beitrag und den vollen Kosten einer Stunde liegt die Restfinanzierung. Zuständig sind nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone, im Kanton Zürich die Wohngemeinden – ohne Zutun der Klientin oder des Klienten.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Erreichbarkeit und Einsatzgebiet
Für die organisierende Person ist das oft die dringendste Angabe. Unsere Startseite nennt eine telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr unter 044 330 40 00; das Büro ist laut derselben Seite von Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr bedient.
Zum Gebiet hält sie fest: «Wir bieten unsere Dienstleistungen im Kanton Zürich an.» Glattfelden liegt im Kanton Zürich. Eine Zusage für eine einzelne Adresse oder eine Anfahrtszeit leiten wir daraus nicht ab.
Unsere ZSR-Nummer lautet V534231, die UID CHE-331.390.566; beide stehen im Impressum.
Palliative Care
Unsere Seite zur Palliative Care beschreibt sie als «Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten», und hält fest, dass gezielt auf Symptome und Schmerzen eingegangen wird, um sie bestmöglich zu lindern.
Für Angehörige steht dort ein weiterer Satz: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht – und sie unterstützt Angehörige in ihrer Trauerarbeit.
Häufige Fragen
Ich pflege selbst. Unterstützen Sie mich trotzdem?
Unsere Seite für pflegende Angehörige sagt zu, zu allen Massnahmen zu beraten und unterstützend bereitzustehen – auch dann, wenn Sie die Betreuung weiterhin selbst übernehmen.
Ich bin nicht verwandt. Zählt das auch?
Dieselbe Seite nennt ausdrücklich pflegende Freunde, Nachbarn und andere nahestehende Personen.
Muss ich die Pflege ganz abgeben?
Nein. Wie viel die Familie selbst übernimmt, entscheidet die Familie; Umfang und Zeiten werden in der Bedarfsabklärung vereinbart.
Darf ich die Spitex überhaupt aussuchen?
Ja. Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern.
Wann erreiche ich jemanden?
Die Startseite nennt das Telefon rund um die Uhr unter 044 330 40 00 und das Büro von Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr.
Kommen Sie nach Glattfelden?
Als Einsatzgebiet nennt unsere Startseite den Kanton Zürich, und darin liegt die Gemeinde. Eine Zusage für eine einzelne Adresse ist das nicht.
Was kostet die erste Beratung?
Abklärung und Beratung zählen nach Art. 7 Abs. 2 KLV zu den Pflegeleistungen; Art. 7a Abs. 1 KLV nennt dafür einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 76.90 pro Stunde. Eine kostenlose Erstberatung steht nicht in unserer Tarifliste und wird deshalb nicht zugesichert.
Sie organisieren – wir ordnen ein
Rufen Sie an unter 044 330 40 00: ein Gespräch, kein Einsatz.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch