Betreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge in Glattfelden
Diese drei Leistungen trägt die Grundversicherung nicht. Damit endet die Kostenfrage aber nicht – sie verschiebt sich.
Unsere Startseite und unsere Tarifliste nennen beide einen zweiten möglichen Kostenträger. Diese Seite sagt, welchen, und was er nicht bedeutet.
Der zweite mögliche Kostenträger
Unsere Startseite hält zur Haushaltshilfe fest, dass viele Krankenkassen für diesen Teil eine Zusatzversicherung anbieten. Zu den Zusatzleistungen schreibt unsere Tarifliste: «Diese Kosten können ggf. durch eine entsprechende Zusatzversicherung vergütet werden.»
Beide Formulierungen sind vorsichtig, und genau so geben wir sie weiter: «viele» Krankenkassen, «ggf.» vergütet. Das ist keine Deckungszusage. Ob Ihre Police etwas übernimmt, steht in Ihrer Police, und wir können das nicht beurteilen.
Was wir tun können: die Leistung so beschreiben und abrechnen, dass eine Prüfung durch die Versicherung überhaupt möglich ist. Unsere Tarifliste hält dazu fest: «Wir rechnen unsere Leistungen transparent nach Aufwand ab.»
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was in diese Gruppe fällt
Betreuung und Alltagsbegleitung
Unsere Leistungsseite beschreibt Hilfe «bei ganz alltäglichen Dingen» und nennt das Abwaschen von Geschirr, das Aufräumen, die Abfallentsorgung, die Menüplanung, das Einkaufen und auf Wunsch das Zubereiten von Mahlzeiten. Ausdrücklich genannt ist auch: «Gerne füttern wir auch Ihre Katze oder Ihren Hund.»
Haushaltshilfe
Die Leistungsseite Haushaltshilfe nennt Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad sowie das frische Beziehen des Bettes, sagt zu, «auf Wunsch bei allen Aufgaben» zu helfen, «die zu Hause anfallen», und hält fest: «Somit können Sie darauf zählen, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.»
Behördengänge
Unsere Seite dazu sagt: «Damit das Leben so normal wie möglich weitergehen kann, helfen wir unseren Kundinnen und Kunden im Kontakt mit den Behörden. Nach Möglichkeit können wir diese auch für Sie erledigen.» Mehr nennt sie nicht – also keine Zusage, Formulare auszufüllen, und keine Begleitung zu einem Termin.
Eine eigene Zeile in der Tarifliste hat dieser Bereich nicht; abgerechnet wird er über den Grundtarif. Was das für Ihren Fall bedeutet, legen wir fest, bevor wir etwas zusagen – ohne eigene Position ist auch eine Prüfung durch eine Versicherung schwierig.
Welche Zahlen auf der Rechnung stehen können
Wer eine Vergütung prüfen lassen will, braucht die Positionen einzeln. Unsere Tarifliste führt für diese Gruppe zwei Stundensätze: den Grundtarif der Zusatzleistungen mit CHF 46.00 pro Stunde und die Betreuungsleistungen mit ab CHF 46.00 pro Stunde. Der Unterschied liegt laut derselben Liste in der Betreuungsintensität, weshalb dort «ab» steht.
Dazu kommen zwei Posten, die nicht von der Leistung, sondern von ihrer Lage abhängen: CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen, und die Anfahrtsspesen (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer) – die einzige Angabe, die mit der Entfernung nach Glattfelden zu tun hat.
Nicht auf dieser Rechnung: die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag. Sie ist an KLV-Leistungen gebunden. Eine Beispielrechnung geben wir nicht, weil ohne vereinbarte Stundenzahl jede Zahl beliebig wäre.
Der Vorteil derselben Einordnung
Weil keine dieser drei Leistungen eine Pflichtleistung ist, braucht es für sie auch keinen Apparat: kein Arztdokument, keinen gesetzlichen Katalog, kein Gesuch und niemanden, der eine Änderung bewilligt. Verschiebt sich der Bedarf in einem Haushalt in Glattfelden, genügt die Absprache mit uns.
Dieselbe Einordnung ist auch der Grund, warum die Grundversicherung nichts beiträgt: Gegenstand von Art. 7a Abs. 1 KLV sind Pflegeleistungen. Die Zusatzversicherung bleibt damit die einzige Stelle, an der noch etwas zurückkommen kann – wenn die Police es vorsieht.
Die Grenze zur Pflege
Steht eine Tätigkeit in einem der beiden Pflegeverzeichnisse, gilt nicht diese Seite, sondern Pflege, Abklärung und Beratung – mit Beitrag der Krankenkasse und ohne Zuschläge. Beides lässt sich im selben Besuch verbinden; auf der Rechnung stehen die Teile getrennt.
Wer die Pflege in Glattfelden organisiert und selbst mitträgt, findet den Einstieg auf Spitex Glattfelden.
Häufige Fragen
Kommt von der Grundversicherung ein Anteil?
Keiner, und zwar für alle drei Bereiche dieser Seite. Gegenstand von Art. 7a Abs. 1 KLV ist die Pflege.
Kann eine Zusatzversicherung einspringen?
Unsere Startseite nennt für die Haushaltshilfe eine Zusatzversicherung bei vielen Krankenkassen, die Tarifliste eine Vergütung «ggf.». Eine Zusage ist das nicht – das entscheidet Ihre Police.
Können Sie meine Police prüfen?
Nein, das können wir nicht beurteilen. Wir rechnen laut Tarifliste transparent nach Aufwand ab, damit eine Prüfung möglich ist.
Wie wird der Preis gebildet?
Nach Zeit, zu zwei Stundensätzen: CHF 46.00 pro Stunde als Grundtarif der Zusatzleistungen, ab CHF 46.00 pro Stunde für Betreuungsleistungen.
Füttern Sie Haustiere?
Unsere Leistungsseite zur Betreuung hält das ausdrücklich fest: «Gerne füttern wir auch Ihre Katze oder Ihren Hund.»
Muss ich beim Behördengang dabei sein?
Unsere Seite dazu stellt beides in Aussicht: Hilfe im Kontakt mit den Behörden, und nach Möglichkeit die Erledigung für Sie.
Wer muss zustimmen, wenn mehr gebraucht wird?
Auf dieser Seite niemand ausser Ihnen und uns. Angeordnete Pflege ist in diesem Punkt strenger, weil die Abrechnung an der Anordnung hängt.
Selbst getragen, aber nicht ungeprüft
Unter 044 330 40 00 klären wir Umfang und Abrechnung – die Police prüfen Sie.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch