Betreuung und Alltagsbegleitung in Embrach
Was unter Betreuung zu verstehen ist, bleibt oft offen. Der Begriff klingt nach allem und nach nichts – und genau deshalb lohnt sich die Abgrenzung.
Diese Seite sagt, was Betreuung in Embrach umfasst und was sie ausdrücklich nicht leistet.
Was dazu gehört
Unsere Leistungsseite zur Betreuung nennt Gesellschaft, Spaziergänge sowie die Begleitung zu Terminen und Einkäufen. Die Tarifliste führt zusätzlich eine 24h-Betreuung und -Pflege für Senioren und Menschen mit Assistenzbedarf.
Was nicht dazu gehört
Keine Pflege
Körperbezogene Pflege ist auch in Embrach Grundpflege, medizinisch angeordnete Massnahmen sind Behandlungspflege. Beide sind Pflichtleistungen und setzen nach Art. 7 KLV eine ärztliche Anordnung voraus. Betreuung nicht.
Keine medizinische Überwachung
Beobachtungen, die medizinisch gewertet werden müssen, gehören zur Pflege und zur ärztlichen Seite, nicht zur Betreuung.
Kein Reinigungsauftrag
Staubsaugen, Küche und Bad, frische Bettwäsche: Das ist Haushaltshilfe, auch wenn es in derselben Stunde anfällt.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Warum die Abgrenzung zählt
Weil davon abhängt, wer bezahlt. Betreuung gehört nicht zu den Pflichtleistungen nach KLV; die Grundversicherung trägt nichts daran.
Dafür entfällt die ärztliche Anordnung – Betreuung lässt sich unabhängig von einer Diagnose vereinbaren, auch bevor Pflege überhaupt ein Thema ist.
Was es kostet
Für Betreuungsleistungen nennt unsere Tarifliste ab CHF 46.00 pro Stunde, für Zusatzleistungen allgemein CHF 46.00 pro Stunde. Verrechnet wird nach Aufwand, nicht pauschal. Dazu kommen:
- die Wegkosten: Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer
- ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen
Zwei Stellen können den Eigenanteil senken: eine Zusatzversicherung, je nach Police, und die Hilflosenentschädigung, deren Bedingungen im AHV/IV-Merkblatt 4.13 stehen. Eingeordnet sind beide auf der Seite für pflegende Angehörige.
Welche Zeiten sich in einer bestimmten Woche in Embrach einrichten lassen, zeigt erst die Planung. Fragen Sie das bitte direkt an.
Häufige Fragen
Was macht die Betreuung konkret?
Unsere Leistungsseite nennt Gesellschaft, Spaziergänge sowie die Begleitung zu Terminen und Einkäufen.
Übernimmt die Betreuung auch Pflege?
Nein. Körperbezogene Pflege ist Grundpflege, angeordnete Massnahmen sind Behandlungspflege. Beides sind eigene Leistungen.
Braucht es eine ärztliche Anordnung?
Nein. Art. 7 KLV verlangt sie nur für die Pflichtleistungen.
Beteiligt sich die Krankenkasse?
Die Grundversicherung nicht, weil Betreuung keine Pflichtleistung ist. Der Ansatz in unserer Tarifliste lautet ab CHF 46.00 pro Stunde.
Gibt es Betreuung auch rund um die Uhr?
Die Tarifliste führt eine 24h-Betreuung und -Pflege für Senioren und Menschen mit Assistenzbedarf, abgerechnet nach Aufwand.
Gibt es Beiträge, die den Eigenanteil senken?
In Frage kommen eine Zusatzversicherung, je nach Police, und die Hilflosenentschädigung nach AHV/IV-Merkblatt 4.13.
Sie brauchen jemanden, aber keine Pflege
Dann ist Betreuung das Richtige. Sagen Sie uns, welche Stunden und welche Wege es betrifft.
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