Haushaltshilfe in Embrach
Bei der Haushaltshilfe ist die Leistung schnell erklärt. Die eigentliche Frage ist eine andere: Wer beteiligt sich an den Kosten, wenn die Grundversicherung es nicht tut?
Diese Seite geht die möglichen Stellen der Reihe nach durch – für Haushalte in Embrach.
Zuerst die Leistung
Für Haushalte in Embrach gilt, was die Seite zur Haushaltshilfe nennt: Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad sowie das frische Beziehen des Bettes. Dieselbe Seite hält fest, dass auf Wunsch bei allen Aufgaben geholfen wird, die zu Hause anfallen, und dass Sie darauf zählen können, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.
Eine ärztliche Anordnung braucht es dafür nicht: Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen.
Stelle 1: die Grundversicherung – nein
Haushaltshilfe gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenpflege-Versicherung. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern der Grund, warum sie ohne Verordnung auskommt.
Unsere Tarifliste nennt dafür einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde, abgerechnet nach Aufwand, dazu die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer) und für Randzeiten, Wochenenden und Feiertage einen Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde.
Stelle 2: die Zusatzversicherung – vielleicht
Ob eine Zusatzversicherung Haushaltshilfe mitträgt und in welchem Umfang, steht in Ihrer Police. Diese Frage lässt sich nur dort beantworten, nicht auf einer Anbieterseite.
Sinnvoll ist, diese Frage vor dem ersten Einsatz in Embrach zu stellen und nicht erst mit der ersten Rechnung in der Hand.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Stelle 3: Ergänzungsleistungen – möglich
Bei Ergänzungsleistungen zur AHV und IV können Krankheits- und Behinderungskosten übernommen werden. Zuständig ist die EL-Stelle des Wohnkantons.
Stelle 4: die Hilflosenentschädigung – indirekt
Sie ist keine Erstattung für Haushaltshilfe, sondern eine Leistung an die pflegebedürftige Person. Die Bedingungen stehen im AHV/IV-Merkblatt 4.13; wie sie verwendet wird, entscheidet diese Person selbst.
Mehr zu den Ansprüchen auf der Seite für pflegende Angehörige.
Wenn Pflege dazukommt
Dann entstehen zwei Rechnungslinien: die Pflichtleistungen mit den Beiträgen der Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV, die Haushaltshilfe nach dem Tarif für Zusatzleistungen.
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Wie sich ein Einsatz aufteilt, wird laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung gemeinsam mit Ihnen berechnet.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?
Die Grundversicherung nicht. Unsere Tarifliste nennt dafür einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Beteiligt sich eine Zusatzversicherung?
Das steht in Ihrer Police. Fragen Sie dort nach, bevor der erste Einsatz stattfindet.
Helfen Ergänzungsleistungen?
Bei Ergänzungsleistungen können Krankheits- und Behinderungskosten übernommen werden. Zuständig ist die EL-Stelle des Wohnkantons.
Welche Arbeiten sind enthalten?
Unsere Leistungsseite nennt Staubsaugen, Küche und Bad reinigen sowie das Bett frisch beziehen, auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen.
Brauche ich eine ärztliche Anordnung?
Nein. Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen.
Kommen Weg- oder Zeitzuschläge dazu?
Die Tarifliste nennt die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer) und für Randzeiten, Wochenenden und Feiertage einen Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde.
Erst rechnen, dann entscheiden
Sagen Sie uns, was ansteht – wir nennen Ihnen den Aufwand, bevor Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen.
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