Spitex in Zürich-Wipkingen
Zwei Leistungen stehen auf dieser Seite für Wipkingen, und bei keiner wird jemand gepflegt: die Beratung in Gesundheitsfragen und die Hilfe im Kontakt mit den Behörden.
Beide sind kurz beschrieben – und bei beiden ist wichtiger, wo die Zusage endet, als wo sie anfängt.
Beratung in Gesundheitsfragen
Zwei Zusagen stehen auf unserer Seite dazu. Die erste betrifft die Personen: ein Personal, das bei Gesundheitsfragen zur Seite steht, bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten. Die zweite betrifft das Umfeld: ein weit verbreitetes Netzwerk an Spezialisten, und die Möglichkeit, den persönlichen Arzt einzubeziehen.
Was dort nicht steht und deshalb auch hier nicht: eine Einstufung in Pflegestufen, die Beurteilung einer Wohnung und der Umgang mit einer Diagnose. Diese drei Punkte werden von einer Pflegeberatung oft erwartet; wir sagen sie nicht zu, weil wir sie nicht veröffentlicht haben – auch nicht für eine Anfrage aus Wipkingen.
Abgerechnet wird die Beratung über den ersten Bereich von Art. 7 Abs. 2 KLV. Art. 7a Abs. 1 KLV nennt dafür einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 76.90 pro Stunde; Voraussetzung ist nach Art. 7 Abs. 1 KLV eine ärztliche Anordnung oder ein ärztlicher Auftrag.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Behördengänge
Unsere Seite dazu sagt: «Damit das Leben so normal wie möglich weitergehen kann, helfen wir unseren Kundinnen und Kunden im Kontakt mit den Behörden. Nach Möglichkeit können wir diese auch für Sie erledigen.»
Nicht genannt sind zwei Dinge, die man darunter vermuten könnte: Formulare auszufüllen und zu einem Termin mitzukommen. Unmöglich ist keines von beiden; zugesagt ist es auf dieser Seite aber nicht. Wer es braucht, soll es ansprechen.
Eine eigene Zeile in unserer Tarifliste hat dieser Bereich nicht; abgerechnet wird er über den Grundtarif der Zusatzleistungen von CHF 46.00 pro Stunde. Ein Beitrag der Grundversicherung fällt nicht an, weil Gegenstand von Art. 7a Abs. 1 KLV Pflegeleistungen sind. Welchen Aufwand ein Gang für einen Haushalt in Wipkingen tatsächlich verursacht, hängt vom Anliegen ab und wird vorher besprochen.
Welche Stellen in Frage kommen
Welche Stelle für welche Leistung zuständig ist, entscheiden nicht wir. Zwei Merkblätter der AHV/IV beschreiben zwei Leistungen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen können:
| Leistung | Zuständig |
|---|---|
| Hilflosenentschädigung | Ausgleichskasse beziehungsweise IV-Stelle |
| Ergänzungsleistungen, bei denen Krankheits- und Behinderungskosten übernommen werden können | EL-Stelle des Wohnkantons |
Beide Merkblätter nennen weitere Voraussetzungen, die hier nicht wiedergegeben werden. Wir helfen beim Kontakt – die Entscheidung treffen diese Stellen, und zwar für Wipkingen nach denselben Regeln wie überall sonst.
Wo die übrigen Leistungen stehen
Der Einstieg mit der Bedarfsabklärung steht auf Affoltern, die angeordnete Pflege auf Schwamendingen und Höngg, die Alltagshilfe auf Altstetten und Wollishofen.
Für pflegende Angehörige ist Albisrieden zuständig, für die Palliative Care Oerlikon. Übersicht und Erreichbarkeit stehen auf Private Spitex Zürich.
Häufige Fragen
Sprechen Sie mit meinem Hausarzt?
Die Möglichkeit, den persönlichen Arzt einzubeziehen, steht auf unserer Beratungsseite, ebenso die Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten bei Bedarf.
Stufen Sie meinen Pflegebedarf ein?
Eine Einstufung in Pflegestufen steht nicht auf unserer Leistungsseite, und wir sagen sie deshalb nicht zu.
Schreiben Sie ein Gesuch für mich?
Unsere Seite stellt Hilfe im Kontakt mit den Behörden in Aussicht und, nach Möglichkeit, die Erledigung für Sie. Von Formularen ist dort nicht die Rede, deshalb steht es hier nicht als Zusage.
Wer entscheidet über eine Hilflosenentschädigung?
Laut Merkblatt der AHV/IV die Ausgleichskasse beziehungsweise die IV-Stelle, nicht wir.
Was kostet die Hilfe bei Behörden?
In der Tarifliste hat sie keine eigene Zeile; verrechnet wird der Grundtarif der Zusatzleistungen, CHF 46.00 pro Stunde.
Fragen sortieren, bevor sie dringend werden
Unter 044 330 40 00 besprechen wir, was wir übernehmen können.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch