Grund- und Behandlungspflege in Niederglatt
Unsere Leistungsseiten führen zwölf Positionen auf, sieben für die Grundpflege und fünf für die Behandlungspflege.
Die wichtigere Angabe steht daneben: Die Aufzählung sei «nur ein kurzer Ausschnitt». Diese Seite nimmt beides ernst.
Die sieben Positionen der Grundpflege
Die Leistungsseite Grundpflege nennt sie unser «Kernangebot, worauf wir all unsere Dienstleistungen aufbauen», und hält fest, sie decke «alles Wichtige ab»:
- Körperpflege
- Umziehen (Kleider)
- Verbände legen
- Bewegungsübungen
- Betten
- Flüssigkeitskontrolle
- Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln
Zur Verfügbarkeit hält dieselbe Seite fest, dass die Grundpflege «24 Stunden am Tag zur Verfügung» steht. Der Beitrag der Krankenkasse liegt nach Art. 7a Abs. 1 KLV bei CHF 52.60 pro Stunde.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Die fünf Positionen der Behandlungspflege
Die Leistungsseite Behandlungspflege nennt «alle grundlegenden medizinischen Behandlungsmassnahmen», darunter:
- das Verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Schmerztherapie
- Infusionen und Injektionen
- Pflege von Sonden und Kathetern
In Niederglatt wie überall liegt der Beitrag hier bei CHF 63.00 pro Stunde. Zum Vorgehen hält die Seite fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird und dass sich die Pflege flexibel nach Ihrem Bedarf richtet.
Was nicht auf der Liste steht
Beide Seiten schränken ihre eigene Aufzählung ein. Die Behandlungspflege nennt «unter anderem» und schliesst mit «u. v. m.»; dazu steht dort ausdrücklich: «Jeder Pflegefall ist anders – umso individueller sind die anfallenden Pflegeleistungen. Deshalb ist die Aufzählung nur ein kurzer Ausschnitt über unsere Leistungen in der Behandlungspflege.»
Für Sie heisst das: Wenn Ihr Fall in den zwölf Positionen nicht vorkommt, ist das keine Antwort. Die Antwort gibt die Bedarfsabklärung, und zwar gemeinsam mit Ihren Ärzten.
Was wir hier bewusst nicht tun: die Liste ergänzen. Alles, was auf dieser Seite steht, steht auch auf unseren Leistungsseiten – nichts daneben.
Was die Zuordnung entscheidet
Nicht der Aufwand und nicht die Dringlichkeit, sondern die Art der Tätigkeit. Davon hängt der Stundenbeitrag ab – in Niederglatt nach denselben drei Ansätzen wie im ganzen Land:
| Bereich | Beitrag nach Art. 7a Abs. 1 KLV | Leistungsseite |
|---|---|---|
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde | Grundpflege |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde | Behandlungspflege |
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde | Bedarfsabklärung |
Alle drei setzen für die Abrechnung über die Grundversicherung eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag voraus, so Art. 7 KLV. Sie kommt aus der behandelnden Praxis; von uns kann sie nicht kommen. Was nicht zur Pflege zählt, steht auf Betreuung und Haushaltshilfe.
Wenn Angehörige weiterpflegen
Unsere Leistungsseite für pflegende Angehörige zählt ausdrücklich auch «pflegende Freunde, Nachbarn oder andere nahestehende Personen» dazu und hält fest: «Wir helfen pflegenden Angehörigen, beraten zu allen Massnahmen und stehen unterstützend bereit – auch dann, wenn Sie weiterhin selbst die Betreuung übernehmen.»
Das ist der volle Umfang dessen, was die Seite zusagt. Welche Form das in Niederglatt annimmt, ergibt das Gespräch – eine Angabe dazu finden Sie hier bewusst nicht.
Was neben dem Stundenbeitrag anfällt
Die Beiträge sind der Anteil der Krankenkasse, nicht der Preis einer Stunde. Dazu kommt die Restfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG, im Kanton Zürich über die Wohngemeinden und ohne Antrag.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Eine Angabe unserer Tarifliste, die hier besonders zählt: Bei der Erbringung von KLV-Leistungen werden keine Zuschläge erhoben. Die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag gilt dagegen auch bei KLV-Leistungen.
Häufige Fragen
Mein Fall steht in keiner der Listen. Und jetzt?
Unsere Leistungsseite nennt ihre Aufzählung ausdrücklich einen kurzen Ausschnitt. Die Zuordnung ergibt die Bedarfsabklärung mit Ihren Ärzten.
Wie viele Positionen sind es?
Sieben in der Grundpflege und fünf in der Behandlungspflege – beide Listen mit dem Zusatz, dass sie nicht abschliessend sind.
Warum kostet Behandlungspflege mehr?
So legt es Art. 7a Abs. 1 KLV fest: CHF 63.00 gegen CHF 52.60 pro Stunde.
Gehören Kompressionsstrümpfe wirklich zur Pflege?
Ja, sie stehen als eigene Position im Verzeichnis der Grundpflege.
Zu welchen Zeiten ist Grundpflege möglich?
Unsere Leistungsseite nennt eine Verfügbarkeit von 24 Stunden am Tag. Welche Zeiten eingeplant werden, ergibt die Abklärung.
Fallen abends Zuschläge an?
Nicht auf KLV-Leistungen. Unsere Tarifliste hält fest, dass dort keine Zuschläge erhoben werden.
Unterstützen Sie pflegende Nachbarn?
Unsere Seite für pflegende Angehörige zählt Freunde, Nachbarn und andere nahestehende Personen ausdrücklich dazu.
Zwölf Positionen, kein abschliessender Katalog
Nennen Sie uns Ihren Fall unter 044 330 40 00 – wir ordnen ihn ein.
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