Grund- und Behandlungspflege in Bachenbülach
Viele erwarten, dass ein Pflegeplan einmal festgelegt wird und dann gilt. Unsere Leistungsseite beschreibt es anders.
«Der Pflegebedarf wird von uns genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert» – dieser Satz ist der Ausgangspunkt dieser Seite.
Was einmal festgelegt wird
Zwei Dinge stehen am Anfang und ändern sich nicht von selbst:
- Die ärztliche Anordnung. Art. 7 KLV verlangt für Grund- und Behandlungspflege eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag, damit über die Grundversicherung abgerechnet werden kann. Sie kommt aus der behandelnden Praxis.
- Die Zuordnung zu einem der beiden Bereiche. Davon hängt der Stundenbeitrag ab: nach Art. 7a Abs. 1 KLV CHF 52.60 für Grundpflege und CHF 63.00 für Behandlungspflege.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was mitwandert
Innerhalb dieses Rahmens ist die Pflege beweglich. Unsere Leistungsseite Behandlungspflege hält fest, dass der Pflegebedarf genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird, und dass sich die Pflege «flexibel nach Ihrem Bedarf» richtet und die ärztliche Therapie dort ergänzt, wo zu Hause Unterstützung gebraucht wird.
Praktisch heisst das: Was in Bachenbülach im ersten Monat sinnvoll ist, muss im dritten nicht dasselbe sein. Dafür braucht es keinen neuen Anfang, solange die Anordnung den Bereich deckt.
Behandlungspflege – CHF 63.00 pro Stunde
Dieselbe Seite nennt als Behandlungspflege «alle grundlegenden medizinischen Behandlungsmassnahmen», darunter:
- das Verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Schmerztherapie
- Infusionen und Injektionen
- Pflege von Sonden und Kathetern
Die Seite weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Aufzählung «nur ein kurzer Ausschnitt» ist, weil jeder Pflegefall anders ist. Wir führen deshalb keine abschliessende Liste.
Grundpflege – CHF 52.60 pro Stunde
Die Leistungsseite Grundpflege nennt sie unser «Kernangebot, worauf wir all unsere Dienstleistungen aufbauen», und führt auf:
- Körperpflege
- Umziehen (Kleider)
- Verbände legen
- Bewegungsübungen
- Betten
- Flüssigkeitskontrolle
- Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln
Zur Verfügbarkeit hält dieselbe Seite fest, dass die Grundpflege «24 Stunden am Tag zur Verfügung» steht. Welche Zeiten für einen Haushalt in Bachenbülach eingeplant werden, ergibt die Bedarfsabklärung.
Wenn Angehörige weiterpflegen
Unsere Leistungsseite für pflegende Angehörige hält einen Satz fest, der auch Freunde, Nachbarn und andere nahestehende Personen einschliesst: «Wir helfen pflegenden Angehörigen, beraten zu allen Massnahmen und stehen unterstützend bereit – auch dann, wenn Sie weiterhin selbst die Betreuung übernehmen.»
Mehr sagt die Seite nicht, und mehr sagen wir hier auch nicht: keine Tagesform, kein Modell, keine Vertretungszusage. Was in Ihrem Fall möglich ist, ergibt das Gespräch.
Abgerechnet wird nach der Tätigkeit. Angeordnete Pflege läuft über die Grundversicherung; Hausarbeit und Alltagshilfe nicht – siehe Betreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge.
Was neben dem Stundenbeitrag anfällt
Die beiden Beträge sind der Anteil der Krankenkasse, nicht der Preis einer Stunde. Dazu kommt die Restfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG, im Kanton Zürich über die Wohngemeinden – bei einem Wohnsitz in Bachenbülach also über diese – und ohne Antrag.
Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).
Häufige Fragen
Gilt ein Pflegeplan unverändert weiter?
Unsere Leistungsseite hält fest, dass der Pflegebedarf kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird und sich die Pflege flexibel nach Ihrem Bedarf richtet.
Warum zwei verschiedene Beträge?
Weil Art. 7a Abs. 1 KLV Grundpflege mit CHF 52.60 und Behandlungspflege mit CHF 63.00 pro Stunde vergütet.
Ist die Liste der Behandlungspflege abschliessend?
Nein. Unsere Leistungsseite nennt sie ausdrücklich einen kurzen Ausschnitt.
Zu welchen Zeiten ist Grundpflege möglich?
Unsere Leistungsseite nennt eine Verfügbarkeit von 24 Stunden am Tag. Welche Zeiten eingeplant werden, ergibt die Abklärung.
Woher kommt die ärztliche Anordnung?
Aus der behandelnden Praxis. Art. 7 KLV verlangt eine Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag; von uns kann sie nicht kommen.
Unterstützen Sie auch, wenn die Familie weiterpflegt?
Unsere Seite für pflegende Angehörige sagt zu, zu allen Massnahmen zu beraten und unterstützend bereitzustehen – auch dann, wenn Sie die Betreuung weiterhin selbst übernehmen.
Der Bedarf ändert sich – der Rahmen bleibt
Was heute nötig ist, klärt ein Anruf unter 044 330 40 00.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
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