Spitex Bachenbülach

Bevor sich die Frage nach der richtigen Leistung stellt, stellt sich eine einfachere: Ist jetzt gerade jemand erreichbar?

Diese Seite beantwortet beides in der Reihenfolge, in der es sich stellt: wann Sie uns erreichen, ob Bachenbülach dazugehört, und was im ersten Gespräch geklärt wird.

Pflege und Betreuung zu Hause in Bachenbülach – Vitality Spitex

Wann Sie uns erreichen

Angabe unserer Startseite
Telefon«24/7 für Sie da – Sie erreichen uns rund um die Uhr» unter 044 330 40 00
BüroMontag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen
schriftlichüber das Kontaktformular oder an info@vitality-spitex.ch

Der Unterschied ist wichtig: Die Erreichbarkeit rund um die Uhr gilt für das Telefon. Was ein Einsatz zu einer bestimmten Tageszeit umfasst, ist eine andere Frage und wird vereinbart.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Ob Bachenbülach dazugehört

Unsere Startseite hält fest: «Wir bieten unsere Dienstleistungen im Kanton Zürich an – mit Rückerstattung der Krankenkassen.» Bachenbülach liegt im Kanton Zürich.

Was wir daraus nicht machen: eine Zusage für eine einzelne Adresse, eine Anfahrtszeit oder eine Liste bedienter Gemeinden. Ob ein Einsatz zustande kommt, hängt vom Bedarf und von der Planung ab und wird besprochen.

Die Wahl liegt ohnehin bei Ihnen: Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern. Unsere Zulassung hängt an der ZSR-Nummer V534231, die UID lautet CHE-331.390.566; beide stehen im Impressum, zusammen mit dem Geschäftssitz an der Margarethenstrasse in Glattbrugg.

Was im ersten Gespräch geklärt wird

Unsere Seite zur Bedarfsabklärung beschreibt es so: «Deshalb klären wir mit Ihnen und Ihren Ärzten ab, wie wir Ihnen als Spitex helfen können. In einem Beratungsgespräch lernen Sie uns auch näher kennen.» Und weiter: «Zudem berechnen wir mit der Bedarfsabklärung auch gleich den Umfang und die Kosten.»

Die Abklärung ist eine Pflichtleistung. Art. 7a Abs. 1 KLV nennt für Abklärung und Beratung CHF 76.90 pro Stunde – den höchsten der drei Beiträge, höher als für die Pflege selbst.

Fragen, die keinen Einsatz brauchen

Unsere Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen nennt ein Personal, das Ihnen bei Gesundheitsfragen zur Seite steht, «bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten», dazu ein «weit verbreitetes Netzwerk an Spezialisten» und den Einbezug des persönlichen Arztes bei detaillierten Fragen.

Danach zwei Richtungen

Nach der Abklärung steht fest, welche Leistungen zu welcher Gruppe gehören. Davon hängt ab, wer sie bezahlt:

PflichtleistungenZusatzleistungen
LeistungenGrund- und Behandlungspflege, Abklärung und BeratungBetreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Behördengänge
Voraussetzungärztliche Anordnung oder ärztlicher Auftrag, Art. 7 KLVkeine
BeitragArt. 7a Abs. 1 KLVkeiner
beschrieben aufPflege und EntlastungBetreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge

Beide Richtungen lassen sich verbinden. Auf der Rechnung stehen die Teile getrennt, weil ihre Grundlage verschieden ist.

Was die Krankenkasse beiträgt

Unsere Tarifliste hält fest, dass die Tarife den kantonalen Vorgaben entsprechen und sich nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung richten. Die drei Ansätze entsprechen Art. 7a Abs. 1 KLV:

LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Was darüber hinausgeht, deckt die Restfinanzierung. Art. 25a Abs. 5 KVG überträgt ihre Regelung den Kantonen; im Kanton Zürich tragen sie die Wohngemeinden, und einzureichen ist dafür nichts.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Zwei Angaben derselben Liste, die oft untergehen: Auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an, und die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag gilt auch bei KLV-Leistungen, nicht aber bei Leistungen über die Unfallversicherung.

Palliative Care

Für die Begleitung am Lebensende gibt es keine Ortsseite. Unsere Seite zur Palliative Care beschreibt sie als «Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten».

Dieselbe Seite hält fest, dass gezielt auf Symptome und Schmerzen eingegangen wird, um sie bestmöglich zu lindern, dass Palliative Care den Tod weder beschleunigt noch verzögert und dass Angehörige in ihrer Trauerarbeit unterstützt werden.

Häufige Fragen

Wann ist jemand am Telefon?

Unsere Startseite nennt eine Erreichbarkeit rund um die Uhr unter 044 330 40 00. Das Büro ist laut derselben Seite von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr bedient.

Sind Sie in Bachenbülach tätig?

Unsere Startseite nennt den Kanton Zürich als Einsatzgebiet; Bachenbülach liegt darin. Ob ein Einsatz zustande kommt, hängt von Bedarf und Planung ab.

Was kostet das erste Gespräch?

Die Abklärung ist eine Pflichtleistung; Art. 7a Abs. 1 KLV nennt CHF 76.90 pro Stunde. Eine kostenlose Erstberatung sichern wir nicht zu, weil unsere Tarifliste keine nennt.

Brauche ich vorher eine ärztliche Anordnung?

Für das Gespräch nicht. Für die Abrechnung von Pflege über die Grundversicherung verlangt Art. 7 KLV eine.

Wer bestimmt, welche Spitex kommt?

Sie. Art. 41 Abs. 1 KVG gibt Versicherten für die ambulante Behandlung die freie Wahl unter den zugelassenen Leistungserbringern.

Fallen bei der Pflege Nacht- und Wochenendzuschläge an?

Nein. Unsere Tarifliste hält fest, dass bei der Erbringung von KLV-Leistungen keine Zuschläge erhoben werden.

Muss ich für die Restfinanzierung etwas einreichen?

Nein. Art. 25a Abs. 5 KVG weist sie den Kantonen zu; im Kanton Zürich tragen sie die Wohngemeinden.

Erreichbar, auch jetzt

Rufen Sie an unter 044 330 40 00 – das erste Gespräch klärt Umfang und Kosten.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Bachenbülach

Haben Sie Fragen zur Pflege zu Hause? Schreiben Sie uns – oder rufen Sie einfach an.

044 330 40 00

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