Spitex Nürensdorf

Unsere Leistungsseite zur Grundpflege sagt einen Satz, der die Reihenfolge auf dieser Seite bestimmt: Die Grundpflege ist unser Kernangebot, worauf wir all unsere Dienstleistungen aufbauen.

Deshalb steht sie hier vorn – und nicht eine Liste aller Leistungen.

Grundpflege und Betreuung zu Hause in Nürensdorf – Vitality Spitex

Das Kernangebot

Die Leistungsseite Grundpflege führt sieben Positionen auf, die sie selbst als das Wichtige bezeichnet:

  • Körperpflege
  • Umziehen (Kleider)
  • Verbände legen
  • Bewegungsübungen
  • Betten
  • Flüssigkeitskontrolle
  • Kompressionsstrümpfe anziehen und wechseln

Zur Verfügbarkeit hält dieselbe Seite fest, dass die Grundpflege «24 Stunden am Tag zur Verfügung» steht. Das ist eine Angabe zur Grundpflege und zu keiner anderen Leistung; wir leiten daraus kein Rund-um-die-Uhr-Angebot für einen Haushalt in Nürensdorf ab. Welche Zeiten tatsächlich eingeplant werden, ergibt die Abklärung.

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Was die Grundpflege voraussetzt, und was sie kostet

Zwei Dinge gehören dazu. Erstens die ärztliche Anordnung oder der ärztliche Auftrag: Art. 7 Abs. 1 KLV setzt sie voraus, damit die Grundversicherung einen Beitrag leistet. Ausgestellt wird sie in der behandelnden Praxis, nicht von uns.

Zweitens die Zuordnung. Die Grundpflege ist einer der drei Bereiche von Art. 7 Abs. 2 KLV, und für sie nennt Art. 7a Abs. 1 KLV einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 52.60 pro Stunde – derselbe Betrag steht in unserer Tarifliste. Es ist der niedrigste der drei Ansätze, nicht weil die Arbeit weniger wert ist, sondern weil die Verordnung die Bereiche unterschiedlich bewertet.

Der Beitrag deckt nicht die ganze Stunde ab. Was offen bleibt, fällt unter die Restfinanzierung, für die nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone zu sorgen haben – im Kanton Zürich die Wohngemeinden, ohne Zutun der Klientin oder des Klienten. Dazu hält unsere Tarifliste zwei Angaben fest: Bei der Erbringung von KLV-Leistungen werden keine Zuschläge erhoben, die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag gilt dagegen auch hier.

Was darauf aufbaut

Die weiteren acht Leistungen lassen sich nach einem einzigen Merkmal ordnen: Setzen sie eine ärztliche Beteiligung voraus oder nicht?

RichtungLeistungenMerkmal
Behandlungspflege, Pflegeberatung und Palliative CareBehandlungspflege, Bedarfsabklärung, Beratung in Gesundheitsfragen, Palliative Carejede dieser vier Leistungen nennt in ihrer Beschreibung eine ärztliche Beteiligung
Betreuung, Haushaltshilfe und BehördengängeBetreuung und Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Behördengänge, Unterstützung pflegender Angehörigerkeine Anordnung; selbst getragen nach unserer Tarifliste

Die Grundpflege selbst bleibt auf dieser Seite, weil sie die Grundlage ist und nicht eine von neun Positionen.

Erreichbarkeit und Einsatzgebiet

Zwei Zeitangaben stehen auf unserer Startseite, und sie bedeuten nicht dasselbe. Die Nummer 044 330 40 00 ist dort als rund um die Uhr erreichbar bezeichnet. Das Büro arbeitet nach derselben Seite von Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr und ist am Wochenende geschlossen.

Erreichbarkeit ist dabei nicht dasselbe wie ein Einsatz. Wer nachts anruft, erreicht jemanden. Wann jemand kommt, ergibt der Plan, der vorher vereinbart wurde.

Zum Gebiet steht dort ein Satz: «Wir bieten unsere Dienstleistungen im Kanton Zürich an.» Nürensdorf gehört dazu. Für eine bestimmte Adresse oder eine Fahrzeit ist das keine Zusage; das klären wir im Gespräch.

ZSR-Nummer V534231 und UID CHE-331.390.566 finden Sie in unserem Impressum.

Die Grenze zwischen Pflege und Alltagshilfe

Beides kann im selben Besuch vorkommen, aber es sind zwei Kategorien. Steht eine Tätigkeit in einem der Pflegeverzeichnisse, trägt die Grundversicherung einen Beitrag. Steht sie dort nicht – Staubsaugen, Abwaschen, Einkaufen –, tragen Sie sie selbst, zu den Sätzen unserer Tarifliste.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Auf der Rechnung stehen die Teile getrennt. Das ist kein Formalismus: Nur so lässt sich die Zuordnung später nachvollziehen.

Häufige Fragen

Was gehört zur Grundpflege?

Unsere Leistungsseite nennt sieben Positionen, von der Körperpflege bis zum Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen.

Ist die Grundpflege rund um die Uhr verfügbar?

Unsere Leistungsseite hält fest, dass die Grundpflege 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht. Für andere Leistungen gilt diese Angabe nicht, und ein Einsatzplan entsteht erst in der Abklärung.

Brauche ich eine Verordnung?

Für den Beitrag der Krankenkasse ja: Art. 7 Abs. 1 KLV setzt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag voraus.

Was zahlt die Krankenkasse für die Grundpflege?

Art. 7a Abs. 1 KLV nennt einen Beitrag der Krankenkasse von CHF 52.60 pro Stunde. Die Differenz zu den vollen Kosten fällt unter die Restfinanzierung.

Liegt Nürensdorf in Ihrem Einsatzgebiet?

Unsere Startseite nennt als Gebiet den Kanton Zürich; die Gemeinde gehört dazu. Für eine bestimmte Adresse entsteht die Zusage erst im Gespräch.

Wen erreiche ich nachts?

Unsere Startseite bezeichnet die Nummer 044 330 40 00 als rund um die Uhr erreichbar. Das Büro arbeitet Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr.

Ist die Haushaltshilfe Teil der Grundpflege?

Nein, sie ist eine eigene Leistung und nicht kassenpflichtig. Unsere Startseite weist ausdrücklich darauf hin, dass gerade die Haushaltshilfe durch die Grundversicherung nicht gedeckt ist.

Beim Kernangebot anfangen

Was für Ihren Haushalt dazugehört, klärt ein Anruf unter 044 330 40 00.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

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