Behandlungspflege, Pflegeberatung und Palliative Care in Nürensdorf
Vier unserer Leistungen haben ein Merkmal gemeinsam, das in ihren eigenen Beschreibungen steht: In jeder kommt eine Ärztin oder ein Arzt vor.
Diese Seite ordnet sie danach – und sagt bei jeder, welche Rolle die Praxis hat und welche nicht.
Der gemeinsame Faden
| Leistung | Wo die Praxis vorkommt |
|---|---|
| Behandlungspflege | die Leistungsseite sagt, die Pflege ergänzt die ärztliche Therapie |
| Bedarfsabklärung | abgeklärt wird «mit Ihnen und Ihren Ärzten» |
| Beratung in Gesundheitsfragen | «bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten» |
| Palliative Care | Pflege und Betreuung bei schwerer Erkrankung, mit Behandlung von Symptomen und Schmerzen |
Zwei dieser vier Leistungen haben einen eigenen Ansatz in der Grundversicherung, die dritte teilt ihn mit der Abklärung. Art. 7a Abs. 1 KLV nennt für die drei Bereiche:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Behandlungspflege
Die Leistungsseite Behandlungspflege spricht von «alle grundlegenden medizinischen Behandlungsmassnahmen» und nennt dazu:
- das Verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Schmerztherapie
- Infusionen und Injektionen
- Pflege von Sonden und Kathetern
Dieselbe Seite hält fest, dass der Pflegebedarf von uns genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird, dass sich die Pflege flexibel nach Ihrem Bedarf richtet und die ärztliche Therapie ergänzt – und dass die Aufzählung «nur ein kurzer Ausschnitt» ist. Wer eine Tätigkeit in der Liste nicht findet, soll sie deshalb nicht als ausgeschlossen betrachten.
Der Beitrag der Krankenkasse beträgt für diesen Bereich CHF 63.00 pro Stunde.
Bedarfsabklärung
Unsere Seite zur Bedarfsabklärung beginnt mit dem Satz, dass jede Situation anders ist, und fährt fort: «Deshalb klären wir mit Ihnen und Ihren Ärzten ab, wie wir Ihnen als Spitex helfen können. In einem Beratungsgespräch lernen Sie uns auch näher kennen.»
Dazu hält dieselbe Seite fest: «Zudem berechnen wir mit der Bedarfsabklärung auch gleich den Umfang und die Kosten.» Vor diesem Schritt nennen wir für einen Haushalt in Nürensdorf weder eine Stundenzahl noch eine Summe.
Abgerechnet wird die Abklärung mit dem höchsten der drei Ansätze, CHF 76.90 pro Stunde. Eine kostenlose Erstberatung steht nicht in unserer Tarifliste und wird deshalb nicht zugesichert.
Beratung in Gesundheitsfragen
Die Seite zur Beratung in Gesundheitsfragen nennt ein Personal, das bei Gesundheitsfragen zur Seite steht, bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten, und ein weit verbreitetes Netzwerk an Spezialisten. Ausdrücklich genannt ist, dass der persönliche Arzt einbezogen werden kann.
Mehr steht dort nicht, und mehr sagen wir hier nicht zu: keine Einstufung, keine Beurteilung einer Wohnung, keine Diagnose. Beratung und Abklärung teilen in der Verordnung denselben Bereich und damit denselben Ansatz.
Palliative Care
Unsere Seite zur Palliative Care beschreibt sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten, und hält fest, dass gezielt auf Symptome und Schmerzen eingegangen wird.
Zwei weitere Sätze stehen dort, die wir nicht umschreiben: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht – und sie unterstützt Angehörige in ihrer Trauerarbeit.
Eine eigene Ortsseite hat dieser Bereich nicht. Die allgemeine Seite bleibt dafür zuständig; sie ist ausführlicher, als es eine Ortsfassung sein könnte.
Wo die Praxis entscheidet, und wo nicht
Die Anordnung legt fest, welche Leistung medizinisch angezeigt ist. Offen bleiben darin drei Punkte, die zwischen Ihnen und uns vereinbart werden: der Zeitpunkt der Einsätze, ihr Umfang im Einzelnen und die Aufteilung mit der Familie.
Wie lange eine Anordnung gilt und wann sie erneuert wird, bestimmt wieder die Praxis. Eine allgemeine Angabe dazu steht hier bewusst nicht, weil sie von Fall zu Fall verschieden ist. Für einen Haushalt in Nürensdorf halten wir deshalb fest, was vereinbart wurde, und nicht, was üblich ist.
Die Grundpflege selbst steht auf Spitex Nürensdorf; was ohne Anordnung geht, auf Betreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge.
Häufige Fragen
Was fällt unter Behandlungspflege?
Unsere Leistungsseite nennt unter anderem Medikamente, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen sowie die Pflege von Sonden und Kathetern.
Brauche ich dafür eine Anordnung?
Für den Beitrag der Grundversicherung ja. Art. 7 Abs. 1 KLV setzt eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag voraus.
Mein Fall steht in keiner Liste. Ist er ausgeschlossen?
Nein. Unsere Leistungsseite bezeichnet ihre eigene Aufzählung als kurzen Ausschnitt. Entschieden wird im Gespräch mit Ihnen und Ihren Ärzten.
Wird die Bedarfsabklärung verrechnet?
Sie ist eine Leistung mit eigenem Ansatz; Art. 7a Abs. 1 KLV nennt dafür CHF 76.90 pro Stunde. Eine kostenlose Erstberatung sichern wir nicht zu, weil sie nicht in unserer Tarifliste steht.
Beziehen Sie meinen Hausarzt ein?
Unsere Seite zur Beratung nennt das ausdrücklich – bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten.
Beschleunigt Palliative Care den Tod?
Unsere Seite dazu hält das Gegenteil fest: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht.
Fallen abends Zuschläge an?
Auf diesen Leistungen nicht. Unsere Tarifliste hält fest, dass bei der Erbringung von KLV-Leistungen keine Zuschläge erhoben werden.
Vier Leistungen, ein Gespräch
Unter 044 330 40 00 klären wir, welche davon in Frage kommt.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch