Betreuung und Haushaltshilfe in Dietlikon
Diese drei Leistungen sind der unkomplizierteste Teil des Angebots: Es braucht kein Dokument von einer Praxis, kein Gesuch bei einer Amtsstelle und keine Diagnose.
Was es braucht, ist eine Vereinbarung – und die Kenntnis eines Stundenansatzes. Beides steht auf dieser Seite.
Was es nicht braucht
| Nicht nötig | Warum |
|---|---|
| eine ärztliche Anordnung | Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen; diese Leistungen gehören nicht dazu |
| eine Diagnose | es handelt sich nicht um Pflege im Sinne der KLV |
| ein Gesuch bei einer Amtsstelle | die Vereinbarung läuft zwischen Ihnen und uns |
| eine Zuweisung durch die Gemeinde | nach Art. 41 Abs. 1 KVG wählen Sie den Leistungserbringer selbst |
Der Preis dieser Einfachheit steht in derselben Zeile wie ihr Grund: Weil die Leistungen nicht in der KLV stehen, beteiligt sich die Grundversicherung nicht daran.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was es gibt
Betreuung und Alltagsbegleitung
Unsere Leistungsseite zur Betreuung nennt Gesellschaft, Spaziergänge sowie die Begleitung zu Terminen und Einkäufen.
Haushaltshilfe
Die Seite zur Haushaltshilfe nennt Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad sowie das frische Beziehen des Bettes. Sie hält zudem fest, dass auf Wunsch bei allen Aufgaben geholfen wird, die zu Hause anfallen, und dass Sie darauf zählen können, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.
Beides lässt sich in Dietlikon einzeln oder wiederkehrend vereinbaren. Der Umfang wird vorher festgelegt, verrechnet wird nach Aufwand.
Was es kostet
| Gilt für | Ansatz der Tarifliste |
|---|---|
| eine Stunde Betreuung oder Alltagsbegleitung | ab CHF 46.00 pro Stunde |
| eine Stunde Haushaltshilfe | CHF 46.00 pro Stunde |
| jeden Einsatz, zusätzlich | Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer |
| Randzeiten ab 20.00 Uhr, Wochenenden, Feiertage | CHF 8.00 pro Stunde |
Die vier Werte stammen aus unserer veröffentlichten Tarifliste. Welche Wegkostenvariante für Dietlikon greift, erfahren Sie auf Anfrage – eine Schätzung steht hier bewusst nicht.
Ein Vergleich, der die Einordnung erklärt: Bei den Pflichtleistungen trägt die Krankenkasse nach Art. 7a Abs. 1 KLV einen festen Teil, und es kommen Klientenbeteiligung und Restfinanzierung hinzu. Hier gibt es nur einen Ansatz und die Wegkosten – weniger Komfort, aber eine Rechnung, die sich in einer Zeile lesen lässt.
Wer sich beteiligen kann
Die Grundversicherung nicht. Drei andere Stellen möglicherweise:
- Eine Zusatzversicherung – ob und wie viel, steht in Ihrer Police und nirgends sonst.
- Die Ergänzungsleistungen – sie können Krankheits- und Behinderungskosten abdecken; zuständig ist die EL-Stelle des Wohnkantons.
- Die Hilflosenentschädigung – frei verwendbar, wenn dauernd Hilfe für alltägliche Lebensverrichtungen nötig ist, nach AHV/IV-Merkblatt 4.13.
Eine Zahl können wir für keine der drei nennen, weil sie uns nicht zusteht. Beim Beantragen helfen wir – siehe Pflegeberatung in Dietlikon.
Zusammen mit angeordneter Pflege
Beides im selben Termin ist möglich. Für den Pflegeteil entstehen eigene Positionen – siehe Pflege und Entlastung. Der Weg wird nur einmal verrechnet.
Wie sich ein Einsatz aufteilt, ergibt die Bedarfsabklärung, nach unserer Seite dazu gemeinsam mit Ihnen.
Häufige Fragen
Ist eine Verordnung nötig?
Nein, bei keiner der drei. Die Verordnungspflicht aus Art. 7 KLV gilt allein für die Pflichtleistungen.
Wie hoch ist der Stundenansatz?
Für Haushaltshilfe CHF 46.00 pro Stunde, für Betreuung ab CHF 46.00 pro Stunde – beide aus unserer Tarifliste, abgerechnet nach tatsächlichem Aufwand.
Beteiligt sich die Grundversicherung?
Nein, und auch nicht anteilig. Nur eine Zusatzversicherung kann mittragen, je nach Vertrag.
Was wird im Haushalt übernommen?
Aufgezählt sind das Staubsaugen, die Reinigung von Küche und Bad und das frische Beziehen des Bettes; weiteres auf Wunsch.
Und was gehört zur Begleitung?
Gesellschaft und Spaziergänge, dazu die Begleitung zu Terminen und Einkäufen.
Reicht ein einmaliger Termin?
Ja. Wir legen den Umfang vorher fest und verrechnen den Aufwand.
Kein Formular, nur ein Gespräch
Nennen Sie uns Umfang und Häufigkeit – dann kennen Sie die Summe, bevor jemand kommt.
044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch