Spitex Hochfelden

Zwei Fragen stehen am Anfang: Was macht eine Spitex, und was kostet sie? Eine dritte kommt später dazu, und sie wiegt schwerer: Was passiert, wenn sich der Bedarf ändert?

Unsere Leistungsseiten beantworten sie, und zwar bevor man fragt. Diese Seite nimmt sie zum Ausgangspunkt.

Pflege und Betreuung zu Hause in Hochfelden – Vitality Spitex

Kein Paket, sondern ein Plan

Die Leistungsseite Behandlungspflege hält fest, dass der Pflegebedarf von uns genau ermittelt und danach kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird, und dass sich die Pflege flexibel nach Ihrem Bedarf richtet.

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Was zu Beginn vereinbart wird, ist ein Stand, kein Abschluss. Zweitens: Der Stand wird nicht nur dann geprüft, wenn jemand sich meldet, sondern laufend – das ist der Unterschied zwischen einer Beobachtung und einer Bestellung.

Die Seite zur Bedarfsabklärung beginnt an derselben Stelle: «Deshalb klären wir mit Ihnen und Ihren Ärzten ab, wie wir Ihnen als Spitex helfen können. In einem Beratungsgespräch lernen Sie uns auch näher kennen.» Und: «Zudem berechnen wir mit der Bedarfsabklärung auch gleich den Umfang und die Kosten.»

Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Die drei Bereiche, die die Grundversicherung mitträgt

Art. 7 Abs. 2 KLV teilt die Pflegeleistungen in drei Bereiche, und Art. 7a Abs. 1 KLV nennt für jeden einen Beitrag je Stunde. Dieselben Beträge stehen in unserer Tarifliste:

LeistungsbereichBeitrag der Krankenkasse
Abklärung und BeratungCHF 76.90 pro Stunde
BehandlungspflegeCHF 63.00 pro Stunde
GrundpflegeCHF 52.60 pro Stunde

Grundpflege

Die Leistungsseite nennt Körperpflege, Umziehen (Kleider), Verbände legen, Bewegungsübungen, Betten, Flüssigkeitskontrolle sowie das Anziehen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen. Sie bezeichnet die Grundpflege als unser «Kernangebot, worauf wir all unsere Dienstleistungen aufbauen», und hält fest, dass sie «24 Stunden am Tag zur Verfügung» steht – eine Angabe zur Grundpflege, aus der wir kein Rund-um-die-Uhr-Angebot für andere Leistungen ableiten.

Behandlungspflege

Dieselbe Seite nennt «alle grundlegenden medizinischen Behandlungsmassnahmen» und führt dazu das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung und Verbandswechsel, Schmerztherapie, Infusionen und Injektionen sowie die Pflege von Sonden und Kathetern auf – ausdrücklich als «nur ein kurzer Ausschnitt».

Abklärung und Beratung

Hierzu zählen die Bedarfsabklärung und die Beratung in Gesundheitsfragen. Unsere Seite dazu nennt ein Personal, das bei Gesundheitsfragen zur Seite steht, bei Bedarf auch in Rücksprache mit einem Mediziner oder Experten, und ein weit verbreitetes Netzwerk an Spezialisten. Pflegestufen, die Beurteilung einer Wohnung oder eine Diagnose stehen dort nicht, und deshalb stehen sie auch hier nicht.

Wer entscheidet, wenn sich etwas ändert

Nicht jede Änderung geht denselben Weg. Vier Wege gibt es, und sie unterscheiden sich deutlich im Aufwand:

ÄnderungWas sie braucht
eine zusätzliche Pflegeleistungeine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag; Art. 7 Abs. 1 KLV setzt sie voraus
andere Zeiten für dieselbe Leistungeine Absprache mit uns; die Anordnung bleibt, wie sie ist
mehr oder weniger Alltagshilfeebenfalls nur eine Absprache – sie steht in keinem gesetzlichen Katalog
eine andere Aufteilung in der FamilieIhre Entscheidung; wir passen den Plan danach an

Die erste Zeile erklärt, warum bei einer Ausweitung der Pflege wieder die Praxis beteiligt ist: Der Beitrag der Krankenkasse hängt an der Anordnung, nicht an unserer Einschätzung. Alles Übrige wird zwischen Ihnen und uns geregelt. Für einen Haushalt in Hochfelden bedeutet das zwei verschiedene Wege, die wir auseinanderhalten.

Palliative Care – wenn sich das Ziel ändert

Eine Situation verändert nicht nur den Umfang, sondern den Zweck der Pflege. Unsere Seite zur Palliative Care beschreibt sie als Betreuung und Pflege für schwer erkrankte Menschen, mit dem Ziel, Leiden zu lindern und die Lebensqualität bestmöglich zu erhalten, und hält fest, dass gezielt auf Symptome und Schmerzen eingegangen wird.

Dort stehen zwei weitere Sätze, die wir nicht umschreiben: Palliative Care beschleunigt und verzögert den Tod nicht – und sie unterstützt Angehörige in ihrer Trauerarbeit. Eine eigene Ortsseite hat dieser Bereich nicht; die allgemeine Seite bleibt zuständig.

Was sich auf der Rechnung ändert, und was nicht

Welcher der drei Beträge gilt, folgt aus dem Bereich, dem eine Tätigkeit zugeordnet ist. Verschiebt sich der Plan von der Grundpflege zur Behandlungspflege, ändert sich damit auch der Ansatz – nicht weil wir neu rechnen, sondern weil Art. 7a Abs. 1 KLV die Bereiche unterschiedlich bewertet.

Keiner der drei Beträge ist der Preis einer Stunde; sie sind der Anteil der Krankenkasse. Die Lücke dazwischen schliesst die Restfinanzierung, für die nach Art. 25a Abs. 5 KVG die Kantone zu sorgen haben, im Kanton Zürich die Wohngemeinden.

Zwei Angaben unserer Tarifliste gehören dazu: Bei der Erbringung von KLV-Leistungen werden keine Zuschläge erhoben; die Klientenbeteiligung von CHF 8.00 pro Tag gilt auch bei KLV-Leistungen, nicht aber bei Leistungen über die Unfallversicherung.

Nicht von der Krankenkasse gedeckt sind laut unserer veröffentlichten Tarifliste die Klientenbeteiligung für KLV-Leistungen von CHF 8.00 pro Tag, ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde für Einsätze zwischen 20.00 und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – auf KLV-Leistungen fallen keine Zuschläge an – und die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer).

Wer erreichbar ist, wenn sich etwas ändert

Weil Änderungen am Telefon besprochen werden, ist die Erreichbarkeit keine Nebenangabe. Unsere Startseite bezeichnet die Nummer 044 330 40 00 als rund um die Uhr erreichbar; das Büro arbeitet nach derselben Seite von Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr.

Als Einsatzgebiet nennt dieselbe Seite den Kanton Zürich; Hochfelden gehört dazu. Eine Anfahrtszeit oder eine Zusage für eine bestimmte Adresse ist daraus nicht abzuleiten.

Was ohne Anordnung angepasst werden kann, steht auf Betreuung, Haushaltshilfe und Behördengänge. Unsere ZSR-Nummer V534231 und die UID CHE-331.390.566 finden Sie im Impressum.

Häufige Fragen

Wird der Umfang zu Beginn festgelegt?

Er wird vereinbart, aber nicht eingefroren. Unsere Leistungsseite hält fest, dass der Pflegebedarf kontinuierlich beobachtet und aktualisiert wird.

Was brauche ich für eine zusätzliche Pflegeleistung?

Eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag, wie es Art. 7 Abs. 1 KLV für den Beitrag der Krankenkasse verlangt.

Und wenn ich nur andere Zeiten brauche?

Dafür genügt eine Absprache mit uns. Die Anordnung betrifft die Leistung, nicht den Stundenplan.

Ändert sich der Betrag, wenn sich der Plan ändert?

Wenn die Tätigkeit in einen anderen Bereich fällt, ja – Art. 7a Abs. 1 KLV nennt für jeden Bereich einen eigenen Betrag je Stunde.

Wer zahlt die Differenz zum Stundenbeitrag?

Das ist die Restfinanzierung. Nach Art. 25a Abs. 5 KVG sorgen dafür die Kantone, im Kanton Zürich die Wohngemeinden.

Liegt Hochfelden in Ihrem Einsatzgebiet?

Unsere Startseite nennt als Gebiet den Kanton Zürich; die Gemeinde gehört dazu. Für eine bestimmte Adresse entsteht die Zusage erst im Gespräch.

Wen erreiche ich am Wochenende?

Die Startseite bezeichnet die Nummer 044 330 40 00 als rund um die Uhr erreichbar; das Büro ist am Wochenende geschlossen.

Ein Stand, kein Abschluss

Was heute nötig ist, klärt ein Anruf unter 044 330 40 00.

044 330 40 00 · rund um die Uhr erreichbar
info@vitality-spitex.ch

Vitality Spitex in Hochfelden

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